Macht - anders!
Ein Ordner im Gesundheitsamt des Landkreises Esslingen: Die Regeln zur Lohnfortzahlung in Quarantäne werden geändert, der Ärger bei vielen Unternehmern bleibt. Quelle: dpa

Von wegen Solidarität: Das Bürokratiemonster ist erschöpft!

Die Gemeinschaft soll Impfverweigerer nicht subventionieren. So begründet die Politik, warum sie bei Quarantäne keine Löhne mehr zahlen will. Aber vielleicht geht es ihr in Wahrheit um etwas ganz anderes?

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Kein Geld mehr für Ungeimpfte. Darauf haben sich gerade die Gesundheitsminister der Bundesländer geeinigt. Für Verdienstausfälle wegen einer angeordneten Quarantäne nach Kontakt mit einem an Corona Erkrankten soll es spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr geben. Die Regelung gilt für alle jene, für die sich impfen lassen können, aber es nicht getan haben. Warum bitteschön, so argumentieren die Politiker, soll die Gemeinschaft dafür zahlen, wenn sich jemand gegen eine Impfung entscheidet?

Nun verrate ich Ihnen ein Geheimnis: Bislang zahlt das längst nicht nur die Gemeinschaft. Bislang zahlen die Unternehmen ein guten Teil davon. 

Ich habe sogar einen Verdacht: Die neue Regelung, die die Lohnfortzahlung in Quarantäne beenden soll, hat einen anderen Grund: Unser bürokratischer Apparat ist schlichtweg nicht in der Lage, die Anträge zu bearbeiten.

Doch der Reihe nach.

Monatelang auf die Erstattung warten

Es stimmt schon: Bislang hatten diejenigen, die nach dem Kontakt mit einem Coronapatienten nicht arbeiten können, Anspruch auf Entschädigung. Die Unternehmen gehen in einem solchen Fall in Vorlage für den Staat - und können sich den Lohn erstatten lassen. Zumindest in der Theorie. In der Praxis gehen die Arbeitgeber in Vorlage – und können dann lange darauf warten, bis der Lohn erstattet wird.

Ich weiß das, weil ich selbst solch ein Unternehmen führe. Am 15. Juni, vor mehr als drei Monaten also, haben wir einen Antrag auf Erstattung der Lohnfortzahlung gestellt. Bearbeitet wurde dieser Antrag noch nicht. Warum? Das haben wir erfahren, nachdem wir uns nach dem Sachstand erkundigt haben: „Momentan erreichen uns täglich Hunderte Anträge und Anfragen, sodass die Bearbeitung der Anträge einige Zeit in Anspruch nimmt“, bekamen wir zur Antwort. „Der aktuelle Bearbeitungsrückstand beträgt mehrere Monate.“ Tatsächlich? Ich hätte es fast nicht gemerkt!

Es ist für Unternehmen schon eine Katastrophe, wenn urplötzlich meist gesunde Mitarbeiter für mehrere Wochen in Quarantäne geschickt werden. Die zweite Katastrophe erleben wir, wenn wir auf das uns zustehende Geld warten. Das gesamte Konstrukt ist einfach zu kompliziert: Ist der Mitarbeiter mit Corona infiziert und krank? Dann bekommt er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Er ist zwar in Quarantäne, wird aber behandelt wie ein „normaler“ kranker Arbeitnehmer. Ist der Mitarbeiter aber infiziert und symptomfrei, ist er auch nicht arbeitsunfähig. In Quarantäne muss er trotzdem. Genau wie die vielen gesunden Kontaktpersonen. Damit nun eine Lohnabteilung korrekte Abrechnungen erstellen kann, müssen wir Unternehmen also mittlerweile alles ganz genau wissen: Bist du nur infiziert oder auch tatsächlich krank und arbeitsunfähig? Und nun also auch noch: Bist du geimpft oder genesen?

Den Politiker fehlt der Mut

Jahrzehntelang hatte es uns Arbeitgeber nicht zu interessieren, warum ein Mitarbeiter nicht zur Arbeit kommen konnte. Der AU-Schein genügte. Selbst wenn jemand an einem Brückentag krankfeierte und das vielleicht sogar großspurig angekündigt hatte, mussten wir Unternehmen, wenn wir Zweifel daran hatten, uns um eine amtsärztliche Untersuchung bemühen, um juristisch auf der sicheren Seite zu sein. Und jetzt sollen wir als Arbeitgeber bewerten, ob sich jemand aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen konnte? Endlich mal wieder neue Aufträge für Arbeitsrechtler und Gerichte!

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde innerhalb weniger Tage aus „In manchen Branchen kann der Impfstatus abgefragt werden“ de facto durch den Beschluss der Gesundheitsminister ein „Jedes Unternehmen mit Quarantänefall muss den Impfstatus abfragen“. Denn sonst kann die Lohnabrechnung nicht korrekt erstellt werden. So richtig knifflig wird’s übrigens erst, wenn die Quarantäne über den Monatswechsel geht und aufgrund von Quarantäne der entsprechende Nachweis nicht rechtzeitig beim Arbeitgeber eintrudelt! Und was meinen Sie, welch eine Freude es uns Arbeitgebern bereitet, nun endlich auch einmal Gesundheitsdaten zu speichern? Sie wissen schon: Datenschutz. Naja, die Datenschutzbeauftragten sollen auch mal wieder was zu tun haben.

Sie finden das zynisch?

Verzeihung. Anders geht’s gerade nicht. Ich frage mich doch auch: Was soll das?

Mich interessiert der Impfstatus meiner Mitarbeiter nicht. Wir sind ein kleines Unternehmen und ich weiß schon lange, wer in unserem Unternehmen seit wann mit welchem Impfstoff geimpft ist. Vielen anderen kleineren und mittleren Unternehmen geht es so genauso. Ich kenne den Impfstatus sogar, ohne jemals einen Mitarbeiter gefragt zu haben. Ich will es aber gar nicht wissen. Ich frage meine Mitarbeiter auch nicht, ob sie gesund essen, sich bewegen oder gegen Masern geimpft sind. Und es ist mir egal, ob sie ein paar Kilo zu viel auf den Hüften haben oder nicht. Es geht mich nichts an. Es hat nichts mit ihrer Leistung zu tun - und es wäre absolut widersinnig, aus dem Impfstatus irgendeine für den Betrieb relevante Aussage abzuleiten.

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Also, liebe Politiker: Wenn Sie eine Impflicht einführen wollen, dann tun Sie es bitte! Aber bitte seien Sie so ehrlich, den Bürgern das auch zu sagen! Und versuchen Sie nicht, mit einem bürokratischen Irrsinn etwas zu erreichen, zu dessen Durchsetzung Ihnen der Mut fehlt! Tun Sie Ihre Arbeit und lassen Sie uns Unternehmer unsere machen!

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