Selbstmanagement So zähmen Sie Ihren Chef

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Eigenlob stinkt nicht

Zehn Rechte, die Ihr Chef lieber verschweigt
ÜberstundenDer Chef darf Überstunden nur dann anordnen, wenn es sich um einen Not- oder Katastrophenfall handelt. Dazu zählt etwa ein Wasserrohrbruch, durch den das Betriebsgelände überflutet wurde, oder die Gefahr, dass Rohstoffe oder Lebensmittel verderben. In der Regel haben Mitarbeiter bei Überstunden einen Anspruch auf Freizeitausgleich, der nach drei Jahren verjährt. Je nach Betrieb und Arbeitgeber sind zudem bezahlte Überstunden möglich. Hier lohnt sich ein Blick in den Vertrag. Quelle: dpa
GehaltIn schlechten Zeiten darf der Chef das Gehalt kürzen. So kann er etwa mit einer Änderungskündigung das Arbeitsverhältnis auflösen und dafür anbieten, den Vertrag gegen geringere Bezahlung fortzusetzen. Dagegen klagen aber viele Mitarbeiter erfolgreich. Üblicher sind die Anordnung von Kurzarbeit oder die Streichung von Boni bzw. Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Quelle: dpa
PersonalakteIn vielen Unternehmen wird für die Mitarbeiter ein individuelles Personaldossier erstellt. Jeder Arbeitnehmer darf in seine Akte Einsicht nehmen. Gerade vor einer Kündigung empfiehlt es sich, von dem Recht Gebrauch zu machen. Die Personalakte dokumentiert das Arbeitsverhältnis und enthält üblicherweise das Zwischenzeugnis, Beurteilungen, den Arbeitsvertrag sowie die Korrespondenz zwischen Beschäftigtem und Vorgesetztem, etwa über Gehaltsverhandlungen. Quelle: dpa
Freie MeinungsäußerungDas Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gilt auch am Arbeitsplatz. Jedoch steht es Arbeitnehmern keineswegs frei, Kollegen und Vorgesetzte zu beleidigen oder den Ruf des Arbeitgebers zu schädigen. Auch üble Nachrede ist nicht erlaubt. Werden diese Grenzen überschritten – hier muss immer der Einzelfall beurteilt werden – kann eine Vertragsverletzung vorliegen, die den Chef ggf. auch zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. Quelle: dpa
AttestNicht immer muss nach drei Tagen ein Attest eingereicht werden. Im Entgeltfortzahlungsgesetz steht: „Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“ Allerdings gilt der Gesetzestext nur, wenn nichts anderes im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt wurde. Wer es genau wissen will, sollte seinen Vertrag durchlesen. Quelle: dpa
Befristete VerträgeNicht jeden befristeten Vertrag kann der Chef unendlich verlängern. Es gibt zwei Arten von Befristungen: Eine Befristung mit sachlichem Grund und eine ohne sachlichen Grund. Eine Befristung mit sachlichem Grund, zum Beispiel als Elternzeit- oder Krankheitsvertretung oder für ein bestimmtes Projekt, kann im Prinzip unendlich verlängert werden. Liegt kein sachlicher Grund vor, ist gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz eine Befristung in der Regel bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Innerhalb dieses Zeitraumes darf der Vertrag höchstens dreimal verlängert werden. Quelle: dpa
Nützliche KontakteWissen, das Mitarbeiter in einem Unternehmen erworben haben, dürfen sie auch bei ihrem nächsten Arbeitgeber einsetzen. Nicht erlaubt ist es, die wertvollen Kundendaten mitzunehmen. Dazu gehören unter Umständen auch Kontakte in persönlichen Netzwerken wie Xing und Datenspeicherungen auf Smartphones. Wer unerlaubt mit Kundendaten hantiert, kann sich strafbar machen - daneben kann die unerlaubte Verwendung der Daten einen Wettbewerbsverstoß darstellen. Allerdings darf man einem ehemaligen Angestellten nicht auf alle Zeit den Kontakt zu Kunden seines vorherigen Arbeitgebers untersagen. Hier muss der Einzellfall betrachtet werden. Quelle: dpa

13. Wie Sie richtig verhandeln

Sie erreichen regelmäßig Ihre Zielvorgaben, beschweren sich nicht wegen jeder Überstunde, übernehmen Zusatzaufgaben und erfreuen Ihren Chef regelmäßig durch pfiffige Ideen: Wer gut arbeitet, so denken Sie, soll auch gut verdienen. Und fragen nach einer Gehaltserhöhung. Oder nach Teilzeitarbeit, weil Sie sich mehr Zeit für Ihre Kinder sowie die gesundheitlich angeschlagenen Schwiegereltern wünschen.

Obwohl Sie davon überzeugt sind, jede Menge einleuchtender Argumente zu haben, lehnt Ihr Chef Ihre Bitten und Forderungen ab? Selbst wenn es bei Ihnen so ankommen könnte: Das geschieht häufig gar nicht aus bösem Willen – sondern weil Sie schlecht verhandeln und Ihr Anliegen ungeschickt formulieren.

Tabu sind in solchen Gesprächen Sätze, die mit „Ich will“ oder „Ich hätte gerne“ beginnen. Sie stoßen zwangsläufig auf Ablehnung, weil sich der Chef herausgefordert fühlt und keinen Vorteil hat, wenn er auf Ihren Vorschlag eingeht. Nennen Sie lieber eine Summe und betonen Sie, wie gerne Sie im Unternehmen bleiben würden.

10 Tipps für den perfekten Chef

Noch besser: Zeigen Sie ihm, welche Vorteile er von Ihnen hat. Erklären Sie ihm, wo er Geld sparen kann. Finden Sie neue Einnahmequellen. Schildern Sie noch einmal Ihre Leistungen der vergangenen Monate. Dadurch verringern Sie seine innere Blockadehaltung – und erhöhen die Chance, Ihren Willen zu bekommen.

Bereiten Sie sich aber trotzdem darauf vor, dass er stur bleibt. Für den Fall sollten Sie sich Alternativen überlegen. Vielleicht kann er Ihnen eine Weiterbildung oder mehr Urlaubstage einräumen. Dort lassen sich viele Chefs eher erweichen als beim Festgehalt.

14. So fallen Sie dem Chef positiv auf

Der Grat zwischen Selbstmarketing und Selbstbeweihräucherung ist traditionell äußerst schmal. Ständiges Prahlen stößt ab, bescheidene Menschen sind sympathischer. Doch wahr ist auch: Erfolgreicher sind die anderen. Jene, die nicht vor Eigen-PR zurückschrecken. Wer nichts sagt, der nicht gewinnt.

Eine Umfrage des Bundesverbands Deutscher Unternehmensberater ergab vor einigen Jahren: 28 Prozent der Befragten hielten falsche Bescheidenheit für eines der größten beruflichen Hindernisse. Und laut einer Befragung des Deutschen Führungskräfteverbands hält jede dritte Führungskraft gutes Selbstmarketing für entscheidend – nicht nur in eigener Sache, sondern auch bei Mitarbeitern. Die Logik dahinter ist klar: Wer beim Vorgesetzten Respekt genießt, hat deutlich größere Chancen, ein eigenes Anliegen durchzubringen. Doch der ist häufig viel zu beschäftigt, um all Ihre Großtaten mitzubekommen. Umso wichtiger ist es, dass Sie ihn selbst darauf hinweisen.

Natürlich sollen Sie nicht penetrant prahlen. Nichts ist kontraproduktiver als Behauptungen, die sich bei näherem Hinsehen in Luft auflösen, weil sie nicht durch Fakten gedeckt sind. Doch Eigenlob stinkt nicht per se. Notieren Sie Ihre Erfolge, berichten Sie Ihrem Chef regelmäßig von Ihren Fortschritten, beteiligen Sie sich in Konferenzen – aber nur mit wirklich substanziellen Ideen. Übernehmen Sie Projekte, die bislang niemand anpacken wollte, auf die Ihr Chef aber viel Wert legt – wer auf diesem Weg sein Wohlwollen gewinnt, dringt beim nächsten Projekt mit eigenen Ideen leichter durch. Aber bleiben Sie bei allem Tatendrang verbindlich. Wenn Sie ankündigen, sich um etwas zu kümmern, dann halten Sie sich dran. Sonst verlieren Sie schnell Ihre Glaubwürdigkeit.

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