Dafür, wie lange die durch den Tod eines Kollegen freigewordene Stelle unbesetzt bleiben sollte, gibt es keine feste Regel. Wichtiger ist es, wie mit der Neubesetzung umgegangen wird. "Mitarbeiter verstehen, dass gerade Führungspositionen nicht ewig vakant bleiben können", sagt Metzger.
Es könne jedoch Schwierigkeiten geben, wenn ein Externer die Stelle übernehme, der kein Gefühl für die besondere Situation hat. "Genauso schwierig ist es, wenn ein Interner die Stelle quasi nur wegen des Todes seines Vorgängers bekommt und weder Externer noch Interner die Möglichkeit bekommen hat, den Verlust des Vorgängers zusammen mit den Kollegen aufzuarbeiten", sagt Metzger.
Persönlich kondolieren ist wichtig
Anders als bei einem Trauerfall aus dem privaten Umfeld eines Mitarbeiters sollte ein Vertreter des Unternehmens zur Trauerfeier gehen, wenn ein Kollege stirbt. "Das gehört zum guten Ton", sagt Metzger. Sollte die Familie des Verstorbenen das nicht wünschen, sollte das Unternehmen wenigstens durch ein angemessenes Kondolenzschreiben und eine Grabbeigabe Präsenz zeigen", betont Metzger.
Wichtige Regeln für ein Kondolenzschreiben
Ein Kondolenzschreiben muss immer handschriftlich sein. Tinte auf schlichtem, weißem Papier oder einer Karte genügt. Der schwarze Trauerrand ist den Angehörigen vorbehalten.
Die Anrede ist abhängig von der Beziehung zum Verstorbenen und seinen Angehörigen: Von "Lieber Peter" bis "Sehr geehrter Herr Doktor Müller" ist daher alles möglich. Wegen eines Todesfalls langjährige Duzfreunde zu siezen, ist nicht nötig.
In ein Kondolenzschreiben gehören keine Floskeln wie "Zeit heilt alle Wunden" und auch von religiösen Ausdrücken, Bibelsprüchen und Gebeten sollte der Verfasser absehen. Es sei denn, es ist bekannt, dass der Verstorbene oder seine Angehörigen sehr gläubig sind.
Wenige Sätze reichen völlig aus: Wirklich ausführlich schreiben sollte nur, wer den Toten beziehungsweise seine Angehörigen sehr gut gekannt hat.
In einem Kondolenzschreiben sollte unbedingt - kurz und knapp - die Arbeit und die Person des Verstorbenen gewürdigt werden.
- "In all den Jahren unserer Zusammenarbeit haben wir seine faire, herzliche Art und vor allem seine fachliche Kompetenz geschätzt."
- "Wir können wohl kaum ermessen, welchen Verlust sein Tod für Ihr Unternehmen darstellt"
- "Wir werden ihn in bester Erinnerung behalten und sein Lebenswerk in seinem Sinne fortführen."
Wenn das Unternehmen aus einem anderen Grund keinen Vertreter zur Trauerfeier schicken kann, sollte in der Kondolenz "schon nachvollziehbar gemacht werden, wieso keine persönliche Präsenz möglich ist", so Metzger.
So könnte ein Brief an einen Kunden oder Geschäftspartner beispielsweise so aussehen:
Sehr geehrter Herr Medenbach,
mit großem Bedauern haben wir die Nachricht vom Tode Ihres langjährigen Mitinhabers und Gesellschafters, Herrn Dr. Konrad Walther, entgegen genommen.
Wir sprechen Ihnen und Ihren Mitarbeitern zu dem gravierenden Verlust, mit dem Sie sich nun konfrontiert sehen, unsere aufrichtige und herzliche Anteilnahme aus. Die heutige Bedeutung Ihres Unternehmens ist zu einem großen Teil auf die Pionierarbeit und den unermüdlichen Einsatz des Verstorbenen zurückzuführen. Wir haben Herrn Dr. Walther als einen Mann kennen und schätzen gelernt, der zu Recht mit Stolz auf sein Unternehmen blickte. Er hatte aber auch die besondere Fähigkeit, die Ideen seines Managements und seiner Nachfolger voller Energie und Tatkraft zu unterstützen. Er war bewundernswert in seinem sozialen Engagement und in seiner einzigartigen unternehmerischen Verantwortung.
Alle, die ihm in seinem erfüllten Leben begegnet sind, werden sich gerne an seine Leistungen erinnern. Unser Mitgefühl gilt auch seiner Ehefrau.
Mit tiefem Respekt
Wer sich schwer damit tut, die richtigen Worte zu finden, dem helfen Bestattungsinstitute wie das Großhamburger Bestattungsinstitut weiter. Auf der Webseite des Unternehmens sind unter anderem zahlreiche Beispielschreiben zu finden.