Europakandidat AfD-Politiker Beck weist Kritik wegen Professorentitels zurück

Um den akademischen Titel des Europakandidaten ist eine Kontroverse entbrannt. Er bezeichnet sich als Professor – ist es aber eigentlich nicht.

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An der SOAS-University in London trage der AfD-Politiker die Bezeichnung „Reader in Law“. Quelle: PR

Berlin Der AfD-Europakandidat Gunnar Beck hat Kritik wegen des Führens eines Professorentitels als unberechtigt zurückgewiesen. „Ich habe juristisch einwandfrei und inhaltlich richtig gehandelt“, hieß es in einer Erklärung am Dienstag. Der 53-Jährige aus Nordrhein-Westfalen steht auf Platz 10 der AfD-Liste zur Europawahl und wird auf der AfD-Seite im Internet als „Prof. Dr. Gunnar Beck“ vorgestellt.

Der Deutschlandfunk hatte zuvor berichtet, Beck habe sich auch im November vergangenen Jahres beim Listen-Parteitag der AfD zur Europawahl als „Professor“ vorgestellt. Dies sei er aber gar nicht. Er unterrichte an der SOAS-University in London Europarecht und Rechtstheorie und trage dort die Bezeichnung „Reader in Law“, nicht Professor.

Das zuständige NRW-Wissenschaftsministerium habe auf Anfrage mitgeteilt, die schlichte Umwandlung einer englischen Hochschulfunktion in einen deutschen Titel sei ausgeschlossen. Beck erklärte nun, er arbeite seit vielen Jahren als Barrister-at-Law (Rechtsanwalt) und Hochschullehrer in Großbritannien.

Die Verwaltung der renommierten Universität Oxford definiere die Berufsbezeichnung Reader als eine Position zwischen einem Professor mit Lehrstuhl und einem Associate Professor, also einem außerordentlichen oder Professor ohne Lehrstuhl. Viele britische Universitäten hätten die Berufsbezeichnung Reader mittlerweile durch die Bezeichnungen Associate Professor, Professor oder zuweilen Titular Professor ersetzt.

Wenn er seine Berufstätigkeit als Professor und Anwalt/Fach- beziehungsweise Prozessanwalt für EU-Recht in London angegeben habe, „ist diese Übersetzung zutreffend“, hieß es in der Erklärung weiter. Denn es sei stets offensichtlich gewesen, dass er in Großbritannien und nicht in Deutschland arbeite „und die deutschen Begriffe den Sachverhalt seiner Berufstätigkeit inhaltlich richtig beschreiben“.

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