Börse: Ex-Börsenguru Frick vor Gericht
Der Autor, Fernsehmoderator und Herausgeber von Börseninformationsdiensten, Markus Frick, sitzt am 03.03.2011 in Berlin im Landgericht. Zum zweiten Mal innerhalb von knapp drei Jahren muss sich der 41-Jährige jetzt vor Gericht verantworten, weil er Anleger getäuscht haben soll.
Foto: dpa„Der Mann, der Millionäre macht“ - so nannte sich Markus Frick in seiner Glanzzeit selbst. In Scharen folgten ihm risikofreudige Anleger. Doch nun steht der 41 Jahre alte Ex-Börsenguru ab Donnerstag (24. Oktober) in Frankfurt bereits zum zweiten Mal vor einem Strafgericht. Gemeinsam mit zwei mutmaßlichen Komplizen muss sich der einstige N24-Moderator, der bereits seit Januar in Untersuchungshaft sitzt, wegen des Verdachts der Kursmanipulation und des bandenmäßigen Betrugs verantworten. Dem Sinsheimer drohen als Höchststrafe zehn Jahre Haft.
Die Anklage der Frankfurter Staatsanwälte ist vergleichsweise klein: Rund 30 Geschädigte sollen den Ermittlungen zufolge zusammen rund 625 000 Euro verloren haben, weil sie Fricks Anlagetipps in einem E-Mail-Börsenbrief folgten. Gezielt soll der vermeintliche Experte wertlose Titel empfohlen haben, die seine Hintermänner dann zu weit überhöhten Preisen an die Anleger verkauften. Für seine Dienste habe Frick zwei Millionen Euro erhalten. Von seinen beiden Mitangeklagten im Alter von 43 und 45 Jahren gilt der ältere als Computerexperte den Staatsanwälten nur als Helfer. Beide sind im Gegensatz zu Frick von der Untersuchungshaft verschont.
Vince McMahon ist Chef des amerikanischen Unterhaltungskonzerns World Wrestling Entertainment (WWE). Nachdem der börsennotierte Konzern negative Aussichten bekanntgab, sank der Wert von McMahons Anteilen um 350 Millionen US-Dollar.
Foto: APEike Batista hat innerhalb eines Jahres 99 Prozent seines Vermögens verloren. Mit 33 Milliarden Dollar war er der reichste Mann Brasiliens und einer der reichsten Männer der Welt. Er verlor sein Vermögen unter anderem wegen fallender Aktienkurse seiner Unternehmen.
Foto: dpa2,3 Milliarden Dollar sollen Kweku Adobolis Handelsgeschäfte die Schweizer Großbank UBS im Jahr 2011 gekostet haben. In dem Prozess gegen ihn bestreitet Adoboli die ihm zur Last gelegten Vorwürfe des Betrugs und der Falschbuchhaltung und plädiert auf "nicht schuldig".
Foto: REUTERSNick Leeson sorgte für die wohl größte Fehlspekulation der 90er-Jahre, als er für die singapurische Außenstelle der traditionellen britischen Barings Bank als Chefhändler arbeitete. Die Verluste seiner Trades, die er auf ein geheimes und nicht kontrolliertes Konto verbuchte, summierten sich auf 825 Millionen Pfund – bis die Barings Bank zusammenbrach. Später wurde Leeson zu sechseinhalb Jahren Gefängnis wegen Urkundenfälschung, Untreue und Betrug verurteilt.
Foto: REUTERSNicht weniger Aufsehen erregte die Silber-Spekulation der Brüder Hunt: Nelson Bunker und Herbert William Hunt kauften ab Mitte der 1970er Jahre enorme Mengen an physischem Silber auf. Zudem erwarben sie Silber-Kontrakte, teilweise auf Pump. Dass die Börsenaufsicht später die Regeln änderte, hatte zum einen zur Folge, dass der Wert des physischen Silbers fiel, zum anderen, dass die Hunts ihre Long-Positionen in bar ausgleichen mussten. Das konnten sie irgendwann nicht mehr – und gingen bankrott.
Foto: WirtschaftsWocheDer Aktienhändler Jérôme Kerviel brachte seinen Arbeitgeber, die französische Bank Société Générale, mit hochriskanten Aktiengeschäften um fünf Milliarden Euro. Dafür, dass er bei seinen Trades regelmäßig Handelslimits überschreiten konnte, wurde allerdings auch die Bank selber verantwortlich gemacht. Kerviel wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt, ging aber in Berufung. Das Urteil wird für Oktober erwartet.
Foto: REUTERSDass aufsehenerregende Fehlspekulationen nicht immer mit Betrug einhergehen müssen, sondern manchmal schlicht und ergreifend auf falschen Einschätzungen beruhen, zeigt das Beispiel John Paulson. Der Hedgefondsmanager, der in der Finanzkrise noch 16 Milliarden Dollar verdient hatte, lag im Jahr 2011 des Öfteren falsch. So setzte er zu früh auf eine Erholung der US-Konjunktur – und verlor dadurch mehrere Milliarden Dollar.
Foto: REUTERSAuch bei der US-Bank JP Morgan Chase verspekulierte man sich im großen Stil. Im Frühling dieses Jahres informierte Konzernchef Jamie Dimon die JP-Morgan-Aktionäre persönlich, dass sein Institut im Monat zuvor rund zwei Milliarden Dollar bei spekulativen Finanzwetten verloren hatte. Dimon räumte dabei „ungeheuerliche Fehler und Schlampereien“ ein.
Foto: dapdCarl Icahn, berühmt-berüchtigter Corporate Raider, lag in den vergangenen Jahren mehrfach daneben. Icahn verlor etwa mit seinem Engagement beim Internetpionier Yahoo ordentlich Geld: Die 12,7 Millionen Yahoo-Papiere, die er ein Jahr zuvor für rund 25 Dollar pro Aktie gekauft hatte, veräußerte er im Herbst 2009 für unter 15 Dollar das Stück.
Foto: REUTERSSogar Investorenlegenden sind vor Irrtümern nicht gefeit. George Soros, der Anfang der 1990er-Jahre mit seiner Wette gegen das Pfund Sterling einen Milliardengewinn erzielt hatte, verzockte sich 2008 mit Papieren der späteren Pleitebank Lehman: Wenige Monate vor deren Zusammenbruch hatte Soros auf ihre Rettung gewettet und dazu knapp zehn Millionen Lehman-Aktien angehäuft – die kurze Zeit später wertlos waren.
Foto: dpaSelbst Benjamin Graham, der Inbegriff der fundamentalen Wertpapieranalyse, ist nicht von Irrtümern freizusprechen. Der Urvater des Value Investing hatte 1926 einen eigenen Investmentfonds gegründet. Damit erlitt er beim legendären Börsencrash von 1929 Schiffbruch, in den Folgejahren soll er 70 Prozent seines Kapitals verloren haben.
Foto: WirtschaftsWocheSelbst der Graham-Schüler Warren Buffett, der Value-Investor schlechthin und derzeit wohl der prominenteste Börsenguru, macht nicht immer alles richtig. Das „Orakel von Omaha“, so sein Spitzname, erwarb Anfang 2012 zehn Millionen Papiere von General Motors. Wenige Monate danach brach der Kurs um knapp 20 Prozent ein. Der Fairness halber ist allerdings zu erwähnen, dass solche Ausrutscher bei Buffett selten sind.
Foto: dapdWir haben nur das angeklagt, was wir beweisen können“, sagt Behördensprecherin Doris Möller-Scheu. Die Oberstaatsanwältin will sich daher auch nicht auf Spekulationen einlassen, wie hoch der Gesamtschaden aus dem aktuellen Fall mit Tipps zu drei verschiedenen Aktien sein könnte. In Medienberichten war von fünf Millionen Euro die Rede, im Vergleich zum ersten Prozess gegen Frick vor dem Landgericht Berlin sind das aber scheinbar kleine Fische.
Nach Ermittlungen der Bundesfinanzaufsicht waren rund 20 000 Kleinanleger den Tipps des TV-Börsenexperten gefolgt und hatten Aktien vermeintlich erfolgversprechender Energieunternehmen im Wert von 760 Millionen Euro erworben. Viele erlitten Verluste. Trotz der gigantischen Summen kam Frick im April 2011 wegen Börsenmanipulation mit einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten und stattlichen Geldzahlungen an die Senatskasse davon: 420 000 Euro flossen aus seinem Privatvermögen, gleich 42 Millionen Euro kamen von einer Treuhandgesellschaft, an der Frick Anteile hielt. Betrug konnte ihm damals nicht nachgewiesen werden.
Vor dem Landgericht Berlin hatte der reumütige Börsenbriefautor schwere Fehler bei der Recherche eingeräumt und die Anleger um Verzeihung gebeten. Schon zuvor war es Fricks Anwälten offenbar ziemlich erfolgreich gelungen, mit einzelnen Geschädigten Vergleiche abzuschließen. Die Summe von 4,6 Millionen Euro für 867 Geschädigte wurde damals genannt.
Auch in Zivilprozessen konnten die Juristen Ansprüche abwehren. Doch Andreas Lang, ein Anlegeranwalt aus der Frankfurter Spezial-Kanzlei Nieding und Barth, wittert seine Chance, wenn in der eingelegten Berufung Erkenntnisse aus dem Strafprozess mit herangezogen würden. In der ersten Instanz seien die Interessenkonflikte Fricks, der selbst von den Kursanstiegen erheblich profitiert habe, überhaupt nicht berücksichtigt worden. Und einen Strafrabatt wegen der offensichtlichen Unvorsichtigkeit der Opfer lehnt Lang ab: „Dass Anleger zu leichtgläubig sind, darf nicht strafmildernd zugunsten des Angeklagten bewertet werden.“
Das Berliner Urteil wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, nicht zuletzt weil Frick Wiedergutmachung im Millionenumfang leistete und keine Vorstrafen hatte. Zumindest Letzteres hat sich im aktuellen Fall geändert, der mit einem Tatzeitraum ab Mai 2012 zeitlich nach der Berliner Verurteilung und damit auch innerhalb der Bewährungsfrist liegt. Ob dem gelernten Bäckermeister Frick dieses Mal eine Schädigungsabsicht und damit Betrug nachgewiesen werden kann, muss der Prozess zeigen. Die in derartigen Fällen äußerst erfahrene Staatsanwaltschaft in der Börsenstadt Frankfurt gibt sich selbstbewusst, Fricks Anwälte schweigen zunächst.