Börsenhandel

Revolution im Freiverkehr

Unternehmen im Freiverkehr der Börsen haben oft einen zweifelhaften Ruf, sie gelten teilweise als klein und intransparent. Nun aber hat die EU neue Regeln erlassen. Die sind nicht weniger als eine Revolution im Börsenhandel.

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An der Frankfurter Wertpapierbörse besteht der Regulierte Markt aus zwei Segmenten: General und Prime Standard. Quelle: REUTERS

Nicht alle an einer Börse gehandelten Wertpapiere, wie Aktien oder Anleihen, unterliegen den gleichen Berichts- und Transparenzpflichten.
In Deutschland wird zwischen dem sogenannten Regulierten Markt und dem Freiverkehr unterschieden. Die im Regulierten Markt geltenden Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten sind gesetzlich geregelt und entsprechen EU-Vorgaben.

Der Regulierte Markt ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Er richtet sich vor allem an größere Unternehmen, die bereit und in der Lage sind, diesen Anforderungen Rechnung zu tragen und die professionelle Investoren ansprechen möchten. Im Gegensatz dazu ist der Freiverkehr privatrechtlich über die allgemeinen Geschäftsbedingungen (sogenannte AGB für den Freiverkehr) der jeweiligen Börsen organisiert.

Zur Person

An der Frankfurter Wertpapierbörse besteht der Regulierte Markt aus zwei Segmenten: General und Prime Standard. Letzterer sieht weitere Zulassungsfolgepflichten als der General Standard und damit erhöhte Transparenzanforderungen vor. Die Notierung im General Standard ist auch Voraussetzung dafür, dass ein Unternehmen sich für eine Index-Aufnahme, wie den Dax, qualifiziert.

Im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (auch Open Market genannt) haben Emittenten die Wahl zwischen den Segmenten Entry Standard (mit bestimmten Transparenzanforderungen) oder dem Quotation Board (ohne Transparenzanforderungen).  Im Entry Standard beziehungsweise den Freiverkehrssegmenten der anderen Regionalbörsen sind in erster Linie kleine Gesellschaften notiert. Häufig werden auch ausländische Emittenten, die bereits ein Primärlisting (meist in ihrem Heimatland) haben, im Rahmen eines Zweitlistings in den deutschen Freiverkehrssegmenten gehandelt. Freiverkehrswerte gelten aufgrund ihrer meist geringen Liquidität (geringes Angebot, niedriges Handelsvolumen) als schwankungsfreudig und riskant, zumal den Anlegern weniger Informationen zur Verfügung stehen. Die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgesprochenen Warnungen vor Kaufempfehlungen betreffen zumeist Freiverkehrsinstrumente.

von Anton Riedl, Frank Doll, Heike Schwerdtfeger

Zukünftig werden jedoch im Freiverkehr erstmals ausgewählte gesetzliche Transparenzpflichten gelten. Damit versucht der Gesetzgeber, kriminelle Aktivitäten an den Börsen wie Kursmanipulation zu unterbinden. Anleger dürfen gespannt sein, wie sich das auf den Wertpapierhandel und die Transparenz der dort gelisteten Unternehmen auswirkt.

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