09.02.2023, Bayern, München: Jim Hagemann Snabe, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Siemens AG, steht während der virtuellen Hauptversammlung auf der Bühne. Foto: Sven Hoppe/dpa Pool/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Foto: dpaBörsenWoche Editorial: Unternehmen, wovor habt ihr Angst?
Anfang des Monats ist im öffentlichen Nahverkehr hier in Nordrhein-Westfalen die Maskenpflicht gefallen. Seitdem sehe ich in Bussen und Bahnen nur noch vereinzelt Menschen mit Mund/Nasen-Schutz sitzen. Die Erleichterung, dass mit der Maskenpflicht die letzte pandemiebedingte Einschränkung gefallen ist, scheint groß zu sein. Wobei: So ganz die letzte Einschränkung ist es vielleicht doch nicht.
Das bekamen etwa Aktionärinnen und Aktionäre von Siemens vergangene Woche zu spüren. Da hatte der Konzern aus München zu seiner Hauptversammlung geladen – und hielt sie mal wieder rein digital ab. Diese Möglichkeit hatte der Gesetzgeber eigens wegen der Pandemie geschaffen und zunächst bis August vergangenen Jahres befristet. Seitdem gilt eine Übergangsfrist: Bis August 2023 können die Unternehmen nach Gutdünken virtuelle HVs veranstalten, siehe Siemens. Danach müssen sie sich zumindest die Erlaubnis ihrer Aktionäre holen. Die können den Vorstand dann für bis zu fünf Jahre dazu ermächtigen, dieses Format zu wählen, ehe eine erneute Erlaubnis erforderlich ist.
Viele Unternehmen werden gerne davon Gebrauch machen. Vergangenes Jahr versteckten sie sich noch verschämt hinter der Pandemie, wenn man fragte, wieso sie virtuelle Hauptversammlungen Präsenztreffen vorziehen. Das war damals schon fragwürdig. Inzwischen fällt diese Begründung ganz weg. Und Siemens hält seine Aktionäre trotzdem auf Abstand.
Das zeigt: Der Infektionsschutz als Grund war spätestens vergangenes Jahr nur noch vorgeschoben und die eigentliche Motivation eine andere. Virtuelle Aktionärstreffen sind für die Unternehmen schlicht bequemer. Kaum organisatorischer Aufwand, weniger Medienaufmerksamkeit und bessere Möglichkeiten, kritischen Fragen auszuweichen. Und auch für Aktionäre soll es Vorteile des virtuellen Formats geben: Man schafft die Möglichkeit, dass deutlich mehr Menschen am Treffen teilnehmen können – zumindest theoretisch.
Als ich neulich mit einem Bekannten sprach, der bei einem Dax-Konzern in der Öffentlichkeitsarbeit aktiv ist, argumentierte er auch so. Eine wesentliche Veränderung bei der Zahl der (auch kritischen) Fragen habe er nicht feststellen können, es seien auch noch genauso viele Journalisten dabei wie vor der Pandemie.
Das mag alles stimmen. Etwas Entscheidendes aber geht im virtuellen Raum dann doch verloren: Wer vor Ort zu einer Hauptversammlung geht, bekommt einen Eindruck vom Innenleben des Unternehmens, den man im Stream nicht abbilden kann. Ich erinnere mich noch sehr lebhaft an die Hauptversammlungen des Kölner Verlags Bastei Lübbe, über den ich kritisch berichtet hatte und bei dem ich auf den Aktionärstreffen noch mal ein deutlich schärferes Bild der handelnden Personen bekam.
Genau das geht in virtuellen Formaten verloren. Den Kontakt zu Öffentlichkeit und Kleinanlegern fahren die Unternehmen – groß und klein – durch die Festlegung auf die rein virtuelle Hauptversammlung systematisch zurück. Man kann das rational und ökonomisch sinnvoll finden. Aber auch schade. So ist das bei mir. Und zwar als Journalist und als Aktionär.
Ihr
Georg Buschmann