Finanzaufsicht Krypto-Börsengänge in der Schweiz werden schwieriger

Die Schweiz gilt als Paradies für virtuelle Börsengänge. Doch der Boom hat die Finanzaufsicht Finma auf den Plan gerufen.

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In den vergangenen Wochen hatten Aufseher rund um den Globus schärfere Regeln für virtuelle Börsengänge eingeführt. Quelle: Reuters

Zürich Wer mit einem virtuellen Börsengang Kapital einsammeln wollte, hatte es in der Schweiz besonders leicht – bis jetzt. Am Freitag hat die Finanzaufsicht Finma eine Richtlinie veröffentlicht, der zufolge manche Initial Coin Offerings (ICOs) künftig ähnlich wie reguläre Börsengänge behandelt werden. Mit der Richtlinie will die Finma den Anlegerschutz verbessern.

Für virtuelle Börsengänge braucht es keine Banken oder Börsen: Wer mitmacht, wird über eine Blockchain registriert. Investoren zahlen mit Kryptowährungen wie dem Bitcoin und erhalten im Gegenzug sogenannte Token. Im vergangenen Jahr sammelten Unternehmen laut einer PwC-Studie so umgerechnet rund 4,6 Milliarden US-Dollar ein. Vier der zehn größten virtuellen Börsengänge fanden dabei in der Schweiz statt. Im Zuger „Krypto Valley“ boomte das Geschäft mit ICOs – auch deshalb, weil es bislang kaum verbindliche Regeln dafür gab.

Vor allem das Start-up Tezos, das mehr als 200 Millionen US-Dollar einsammelte, sorgte dabei für Negativschlagzeilen: Die Gründer des Projekts hatten sich mit dem Präsidenten der von ihnen ins Leben gerufenen Stiftung überworfen. Die Gelder sind blockiert. In den USA haben Anleger eine Sammelklage gegen das Projekt eingereicht.

Jetzt hat die Finma erstmals eine detaillierte Regulierung für die Krypto-Börsengänge vorgestellt. Die Anforderungen an die Anbieter hängen davon ab, zu welchem Zweck die eingesammelten Gelder dienen: Bei Börsengängen, in denen die Token als reines Zahlungsmittel fungieren, müssen die Anbieter sich an die Gesetze zur Geldwäscheverhinderung halten.

Bei vielen ICOs dienen die Token jedoch als Unternehmensanteil: Wer mitmacht, wird zum Co-Eigentümer. Solche Fälle will die Finma nun wie einen normalen Börsengang behandeln. Für die Anbieter heißt das, dass sie etwa die Prospektpflicht erfüllen müssen.

Die Finma will Blockchain-Projekte dabei nicht grundsätzlich torpedieren. Die Technik biete „Innovationspotenzial für die Finanzmärkte und weit darüber hinaus“, sagte Finma-Direktor Mark Branson. Aber: „Blockchain-Projekte, die analog zu bewilligungspflichtigen Aktivitäten funktionieren, dürfen nicht den bewährten regulatorischen Rahmen umgehen.“

In den vergangenen Wochen hatten Aufseher rund um den Globus schärfere Regeln für virtuelle Börsengänge eingeführt oder diese sogar ganz verboten. Auch die deutsche Finanzaufsicht hatte davor gewarnt, dass Anlegern bei ICOs ein Totalverlust drohen kann.

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