Pharmakonzern: Warum Bayer die Dividende nicht komplett streicht
An Strahlkraft eingebüßt: Der Leverkusener Pharmakonzern steckt tief in Problemen.
Foto: dpaAus die Maus: Bayer will seine Dividende rasieren. Im vergangenen Jahr schüttete der Dax-Konzern 2,40 Euro je Aktie an seine Anteilseigner aus. Dieses Jahr und die beiden nächsten Jahre soll es nur noch elf Cent je Aktie geben. Überraschend ist dieser Schritt nicht. Die hohen Schulden des Pharmariesen, das ungünstigere Zinsumfeld und die anhaltenden Querelen rund um die Monsanto-Übernahme 2018 hätte es vielmehr zu denken gegeben, wenn Bayer seine Dividende unverändert gelassen hätte. Allerdings sind viele Beobachter überrascht, dass das Unternehmen überhaupt noch eine Ausschüttung leisten will, wenn auch eine mickrige. Dafür gibt es allerdings einen Grund.
Die elf Cent je Aktie, die Bayer voraussichtlich drei Jahre lang zahlen wird, ist eine Art gesetzliche Mindestdividende. Die Grundlage dafür ist im Aktiengesetz zu finden. In Artikel 254 steht, vereinfacht gesagt: Ein Unternehmen darf aus seinem Bilanzgewinn keine Rücklagen bilden oder Gewinnvorträge leisten, die nicht überlebenswichtig sind, wenn unter den Aktionären in der Folge „kein Gewinn in Höhe von mindestens vier vom Hundert des Grundkapitals“ verteilt werden kann. Andernfalls können Minderheitsaktionäre, die zusammen mindestens fünf Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro halten, den Beschluss über die Gewinnverwendung anfechten.
Wohlgemerkt: Das Aktiengesetz schreibt nicht vor, dass Unternehmen eine Dividende zahlen müssen. Es gibt Aktionären lediglich ein Instrument an die Hand, um auf höhere Dividenden zu pochen, wenn ein Unternehmen einen ausschüttungsfähigen Gewinn erzielt hat. Relevant ist hier, wie generell bei der Entscheidung über die Dividende, der Gewinn im Einzelabschluss der Aktiengesellschaft, nicht im Konzernabschluss. Letzterer ist der konsolidierte Abschluss aller angeschlossenen Unternehmen eines Konzerns. Der Einzelabschluss bezieht sich dagegen allein auf die Muttergesellschaft.
Beschluss fällt im April
Das Geschäft lief bei Bayer zuletzt nicht gut. Dennoch hat der Pharmakonzern das Geschäftsjahr 2023 unterm Strich wohl mit einem Plus abgeschlossen – wenn auch einem geringeren als erwartet. Die Hauptversammlung findet am 26. April statt. Dort wird auch über die Dividende abgestimmt. Vorstand und Aufsichtsrat werden den Aktionären dann den Vorschlag unterbreiten, nur noch elf Cent je Aktie auszuschütten. Beschlossen sind die elf Cent also noch nicht. Angesichts des Schuldenbergs, den der Dax-Konzern angehäuft hat, ist es aber wahrscheinlich, dass die Hauptversammlung dem Vorschlag folgen wird – zumal sich Bayer damit eben an der Vorgabe des Aktiengesetzes orientiert.
Zur Erinnerung: Laut Aktiengesetz sollten, wenn die generellen Voraussetzungen für eine Ausschüttung gegeben sind, mindestens vier Prozent des Grundkapitals als Dividende gezahlt werden. Das Grundkapital von Bayer in Höhe von 2,52 Milliarden Euro verteilt sich derzeit auf rund 982,4 Millionen Stückaktien. Das entspricht einem anteiligen Grundkapital je Aktie von 2,56 Euro. Vier Prozent davon sind, aufgerundet, elf Cent.
Schulden abzubauen habe jetzt „Top-Priorität“, begründet Vorstandschef Bill Anderson die Entscheidung, die Dividende zu kappen. „Unsere Dividendenpolitik, in die Anregungen von Investoren eingeflossen sind und die wir nach reiflicher Überlegung beschlossen haben, wird uns dabei helfen.“ Für das Jahr 2022 hatte Bayer insgesamt rund 2,36 Milliarden Euro an Aktionäre ausgeschüttet. Folgt die Hauptversammlung dem Elf-Cent-Vorschlag, werden es für 2023 nur 108 Millionen Euro sein. Angesichts der Nettoschulden in Höhe von rund 38 Milliarden Euro ist die Ersparnis allerdings gering.
Ausschüttung trotz Milliardenverlust
Bayer ist nicht das einzige Unternehmen, das sich zeitweise auf die gesetzliche Mindestdividende nach Aktiengesetz zurückgezogen hat. Der Getränkeanlagenhersteller Krones beschloss vor drei Jahren, wegen eines negativen Konzernergebnisses für das Geschäftsjahr 2020 nur das Minimum von vier Prozent des Grundkapitals an seine Aktionäre auszuschütten. Das entsprach in dem Fall sechs Cent je Aktie. Zuvor waren es 75 Cent gewesen. Nach dem Rückfall auf die Mindestdividende stieg die Ausschüttung in den Folgejahren wieder: erst auf 1,40 Euro, zuletzt auf 1,75 Euro je Aktie.
Die Deutsche Bank wurde vor einigen Jahren sogar dazu verurteilt, trotz Milliardenverlusts für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 eine Mindestdividende von 19 Cent je Aktie vorzuschlagen. Grund: Angefallen war der Verlust nach internationaler Rechnungslegung. Bei einer Bilanzierung nach deutschem Handelsgesetzbuch hatte die Bank dagegen einen kleinen Gewinn erzielt. Als Aktionäre gegen die geplante Dividenden-Nullrunde klagten, gab ihnen das Landgericht Frankfurt Recht.
Lesen Sie auch: Bayer und Co: Das Schuldenproblem im Dax