Bilanzexperte zu Mittelstand und Pensionslast „Das können sich viele Unternehmen nicht mehr lange leisten“

Christian Zwirner ist Geschäftsführer der Münchner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Kleeberg & Partner. Quelle: Presse

Bilanzexperte Christian Zwirner erklärt, warum der Nullzins den Mittelstand besonders hart trifft – und was der Gesetzgeber dringend ändern müsste.

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Christian Zwirner, 44, ist Geschäftsführer der Münchner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Kleeberg & Partner. Der promovierte Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ist zudem Honorarprofessor an der Universität Ulm sowie Lehrbeauftragter an weiteren deutschen Universitäten und Gastdozent an der Bundesfinanzakademie.

WirtschaftsWoche: Herr Zwirner, wieso trifft das Problem des Niedrigzinses insbesondere mittelständische Unternehmen so hart?
Christian Zwirner: Unternehmen zahlen aufgrund von ungleichen Regelungen in Handels- und Steuerrecht Steuern auf Gewinne, die handelsrechtlich gar nicht existieren und die auch nicht ausgeschüttet oder entnommen werden dürfen.

Was ist denn ungleich?
Zunächst einmal führt das weiter anhaltende Niedrigzinsniveau dazu, dass die Zinssätze sinken und die Aufwendungen für die Pensionslasten steigen. Unternehmen müssen also immer mehr Kapital zurücklegen, um die Altersvorsorgeverpflichtungen zu decken. Die gesamte Belastung wird deswegen größer, weil steuerlich unverändert mit einem Zinssatz von konstant sechs Prozent gerechnet wird. Handelsrechtlich lagen wir per Ende 2019 gerade mal noch bei 2,71 Prozent, Tendenz weiter fallend.

Das heißt, nicht nur der Niedrigzins belastet, sondern auch die Tatsache, dass Aufwendungen der Unternehmen zum Teil nicht steuerlich geltend gemacht werden können?
Genau. Und das wird von Jahr zu Jahr schlimmer. Zudem belasteten zuletzt auch noch die sogenannten Heubeck-Tafeln für die Lebenserwartung. Die haben die notwendigen Rückstellungen ebenfalls noch einmal erhöht. Man geht da von zwei Prozent handelsrechtlich und von rund 1,2 Prozent steuerrechtlich aus. Aber auch hier gilt, Unternehmen werden zudem steuerlich belastet: Während der Aufwand handelsrechtlich gleich gezeigt werden musste, muss der Aufwand steuerlich über drei Jahre verteilt werden.

Wie könnte das geändert werden?
Der Gesetzgeber muss hier eine Lösung für den Mittelstand finden. Zahlreiche Unternehmen, denen es operativ gut geht, leiden unter dem Thema Pensionsrückstellungen. Und zwar gleich zweifach: Zum einen wegen der immer höher werdenden Rückstellungen und damit zusammenhängenden Aufwendungen, und zum anderen wegen der steuerlichen Ungleichbehandlung. Diese Ungleichbehandlung können sich viele Unternehmen nicht mehr lange leisten.

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