Geldanlage nach der Hochzeit Sechs Spartipps für Braut und Bräutigam

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Keine Feier, Geld zurück

5. Altersvorsorge

Hinsichtlich der Altersvorsorge gilt es zunächst, bestehende Verträge zu überprüfen. Das gilt insbesondere für den Begünstigten im Todesfall. Wer schon früh eine Lebens- oder Unfallversicherung abgeschlossen hat, hat vermutlich im Vertrag vermerkt, dass beispielsweise die Eltern im Fall eines frühen Todes die Versicherungssumme bekommen. Nach der Hochzeit kann stattdessen der Ehepartner eingesetzt werden.

Zudem raten Experten dazu, das Thema Altersvorsorge gemeinschaftlich zu betrachten und eine gemeinsame Rechnung aufzustellen. "Insbesondere wenn sie verheiratet sind, sollten Paare ihre gemeinsame Rentenlücke berechnen und entsprechend privat vorsorgen", rät Honorarberaterin Stefanie Kühn aus Grafing. Besonders wichtig sei diese gemeinsame Rechnung, wenn ein Partner Teilzeit arbeitet oder zu Hause die Kinder versorgt.

Ein Vorteil für Verheiratete gegenüber Paaren ohne Trauschein: Stirbt ein Partner und hat zuvor mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, hat der Hinterbliebene Anspruch auf Witwenrente. Spätestens wenn sich Nachwuchs ankündigt, sollten sich junge Ehepartner dennoch überlegen, wie sie den Todesfall eines Ehepartners absichern, beispielsweise mit einer Risikolebensversicherung.

6. Ehevertrag – ja oder nein?

Spätestens wenn die Urlaubsbräune aus den Flitterwochen sich von der Haut pellt, muss auch das junge Glück sich fragen, ob ein Ehevertrag Sinn ergibt. Laut der Umfrage der CreditPlus Bank gehört der für nur 23 Prozent der Befragten zur Hochzeit dazu. Wer dennoch einen haben möchte, sollte sich Hilfe von einem Anwalt holen und den Vertrag genau ausformulieren. Enthält er Lücken, kann er im Scheidungsfall trotzdem wertlos sein. Außerdem gilt es, das Schreiben regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, beispielsweise wenn Nachwuchs unterwegs ist.

Das Paar, das sich nicht traut

Nun soll es auch Paare geben, die die Feier im letzten Moment absagen. Wer jetzt befürchtet, das bereits in die Planung der Feier investierte Geld zu verlieren, der irrt.

Seit vergangenem Jahr gibt es auch in Deutschland einen Zweitmarkt für Hochzeiten. Wer kurzfristig auf seine Feier verzichtet, kann das Fest dort verkaufen. Gleichzeitig können Kurzentschlossene ein Schnäppchen machen und bekommen den schönsten Tag etwas günstiger.

Auf der Webseite www.abgesagtehochzeiten.de  lassen sich bereits geplante und gebuchte Hochzeiten wieder verkaufen. In den meisten Fällen ist die verkaufte Feier zwar immer noch ein Verlustgeschäft - aber immerhin lassen sich die Einbußen am Zweitmarkt etwas reduzieren. 

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