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Neobroker„Irreführende Werbung“: Verbraucherzentrale verklagt Trade Republic

Trade Republic wird wegen seines Zinsangebots verklagt: Verbraucherschützer kritisieren die Offerten als intransparent – und nicht so sicher wie beworben.Philipp Frohn, Lukas Zdrzalek 11.02.2025 - 17:27 Uhr

Die Verbraucherzentrale wirft Trade Republic vor, ihr Zinsprodukt irreführend zu bewerben.

Foto: Fabian Sommer/dpa

Trade Republic muss sich bald vor Gericht verantworten. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat vergangenen Freitag am Landgericht Berlin II Klage gegen Deutschlands größten Neobroker eingereicht. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor. Die Verbraucherschützer werfen Trade Republic „irreführende Werbung“ vor.

Der Klage vorausgegangen war in der vergangenen Woche eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, über die die WirtschaftsWoche zuerst berichtet hatte. Eine ähnliche Abmahnung hat auch Konkurrent Scalable Capital erhalten. Nun hat Trade Republic die Abmahnung zurückgewiesen und will keine Unterlassungserklärung abgeben. Darauf reagiert die Verbraucherzentrale nun mit einer Klage.

Im Kern geht es ausgerechnet um das Produkt, das Trade Republic erst so richtig erfolgreich gemacht hat: die Zinsofferten. Seit knapp zwei Jahren verzinst das Fintech nicht-investierte Kundengelder. Aktuell bekommen Sparer dort 2,75 Prozent – deutlich mehr als bei den meisten Konkurrenten. Verbraucherschützer kritisieren das Angebot jedoch als intransparent – und nicht so sicher wie beworben.

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In der Klage geht es zum einen darum, dass Trade Republic an einer Stelle auf der Webseite damit wirbt, ihren Kunden die Zinsen „unbegrenzt“ gutzuschreiben. Aus Sicht der Verbraucherzentrale weist Trade Republic nicht ausreichend darauf hin, dass der Zinssatz variabel ist. Tatsächlich ist die Verzinsung bei dem Berliner Anbieter am EZB-Einlagenzins gekoppelt. Dass Trade Republic diesen an seine Kunden weiterreicht, hat das Fintech in der Vergangenheit stets betont. Auf Zinsänderungen weist es sowohl in der App als auch in den sozialen Netzwerken hin.

„Trade Republic täuscht Sicherheit“

Die Klage der Verbraucherzentrale bezieht sich außerdem auf fehlende Transparenz zur Frage, wie das Geld der Kunden verwahrt wird. Dazu muss man wissen: Anders als klassische Banken bietet Trade Republic kein Tagesgeld an, sondern reicht Zinsen nur weiter. Der Neobroker verwahrt die Einlagen seiner Kunden nicht selbst, sondern arbeitet mit Partnerbanken zusammen, die wiederum die Verwahrung übernehmen.

Einen Teil der Gelder legt Trade Republic aber auch in sogenannte Geldmarktfonds an. Das sind Investmentfonds, die Geld in kurz laufende Anleihen mit guter Bonität parken. Der Unterschied: Bei Bankeinlagen – auch denen bei den Partnerbanken von Trade Republic – greift die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro je Kunde. Bei Geldmarktfonds gilt eben keine Einlagensicherung. Diese können Kursverluste erleiden. Nach einem Beitrag in der WirtschaftsWoche zur Verwahrungspraxis von Einlagen bei Trade Republic ist das Unternehmen in die Kritik geraten.

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Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sagt dazu: „Trade Republic täuscht mit der Werbung und den Aussagen zur Einlagensicherung eine Sicherheit vor, die so nicht gegeben ist.“ Das Fintech sieht das anders und weist die Vorwürfe zurück. Nicht nur in der App, sondern auch auf der Hauptseite der Website sowie im Help Center stelle man eine ausführliche Erklärung hierzu bereit.  

„Die Diversifizierung der Kundeneinlagen auf mehrere Partnerbanken sowie in qualifizierte Geldmarktfonds ist keine Neuerung, sondern wurde bereits Ende Mai 2024 eingeführt“, so das Unternehmen. „Seitdem können alle Kunden in der App jederzeit transparent einsehen, wie ihr Barguthaben verteilt ist.“ Die Vorwürfe deckten sich in keiner Weise mit dem Feedback der Kunden.

Wie verteilt Trade Republic Einlagen?

Allerdings bleibt weiterhin unklar, nach welchen Kriterien Trade Republic Einlagen auf Treuhandsammelkonten von Partnerbanken und in Geldmarktfonds verteilt. Vom Unternehmen heißt es nur, die Verteilung basiere auf „Kapazitäten im globalen Refinanzierungsmarkt für Banken und unserem Zugang zu Partnerbanken“.

Irritierend ist auch: Ursprünglich hieß es, es würden bei ‚höheren Beträgen‘ Einlagen in Geldmarktfonds investiert. Allerdings sind der WirtschaftsWoche auch einige Fälle von Kunden mit nur einigen Tausend Euro Anlagesumme bekannt, deren Kapital teilweise in Geldmarktfonds investiert wurde. Zugleich hat die Redaktion Fälle von Verbrauchern recherchiert, deren Geld ausschließlich bei Partnerbanken liegt, obwohl sie fünfstellige Summen bei Trade Republic parken.

Ein Verhandlungstermin steht den Verbraucherschützern zufolge noch nicht fest.

Mit Material von dpa

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