In Schleswig-Holstein wendet die Gewoba Nord Baugenossenschaft ein Flatrate-Mietmodell bereits an. Anders als bei den Cottbuser Plänen ist Strom aber nicht inbegriffen, sondern die Netto-Kalt-Miete und alle Betriebskosten inklusive Heizung. In der Gemeinde Harrislee, in Husum und in Schleswig wurden drei Wohnquartiere mit solarthermischen Anlagen für Wärme errichtet.
Die Produktion deckt etwa zu 75 Prozent den Verbrauch, so dass die Genossenschaft am Energiemarkt zusätzlich Wärme bezieht, wie Vorstandsmitglied Dietmar Jonscher erläutert. Die Kosten sind in der Miete inbegriffen. Dadurch, dass keine Zähler in den Wohnungen eingebaut sind und es keine Abrechnungen gibt, seien die Kosten für Warmwasser und Heizung niedriger als üblich. Das sei vor allem dann attraktiv, wenn die Heizkosten auf dem Energiemarkt steigen sollten.
Iris Behr vom Institut Wohnen und Umwelt GmbH - einer gemeinnützigen Forschungseinrichtung des Landes Hessen und Darmstadt - geht davon aus, dass das Interesse der Wohnungswirtschaft am energieautarken Wohnen steigen wird. „Viele Unternehmen entdecken gerade das Thema Strom für sich“, sagt die Prokuristin. Zudem wollten viele Bauherren so bauen, dass möglichst wenig Wärme verbraucht werden muss.
Dass Vermieter verstärkt über Pauschal- oder Inklusivmieten nachdenken, sei auch der Versuch, weg vom Splitten der Kosten für eine Mietwohnung zu kommen. „Haushalte wollen vor allem wissen, was sie insgesamt für eine warme und helle Wohnung bezahlen müssen“, sagt Behr. Für Mieter seien Warmmieten interessant, weil sie zur Planungssicherheit beim Energieverbrauch beitragen könnten.
Sowohl im Bereich Wärme als auch beim Strom gebe es aber noch viele juristische Unklarheiten. Gesetze seien nicht aufeinander abgestimmt, Regeln widersprächen sich oder fehlten, betont Behr.
Immobilien: Was nichts in einer Nebenkostenabrechnung zu suchen hat
Wird in einem Mietshaus zum Beispiel eine Badezimmersanierung, die Reparatur der elektrischen Anlage oder ein Anstrich im Treppenhaus fällig, sind diese Kosten allein vom Vermieter zu tragen
Während Grundsteuer und kommunale Gebühren zu den Betriebskosten zahlen und über die Nebenkosten von Mietern zu bezahlen sind, gehören diese drei Steuerarten keinesfalls in die Nebenkostenabrechnung
Versicherungen gegen Feuer, Sturm oder Überflutung (Wohngebäudeversicherung) zählen zu den Nebenkosten. Die Rechtsschutz- und Hausratversicherung (für gemeinschaftlich genutzten Hausrat) schützen lediglich den Vermieter vor Verlusten und sind von ihm allein zu zahlen.
Zwar zählen die monatlichen Gebühren etwa für einen gemeinschaftlich genutzten TV-Kabelanschluss zu den Nebenkosten, deren Einrichtung ist aber Sache des Vermieters.
Muss der Haus-Gasanschluss geprüft oder die Türschließanlage samt Freisprechanlage gewartet werden, sind diese Kosten vom Vermieter zu übernehmen.
Verbände wie Haus und Grund oder Vereinigungen von Hausverwaltungen verlangen Mitgliedsbeiträge. Die sind aber keine Nebenkosten, sondern allein vom Eigentümer oder Vermieter zu tragen.
Entstehen dem Vermieter Kosten durch die Einrichtung eines Kontos, auf dem er die Mieteinnahmen verwaltet, muss er diese allein tragen.
Ausgaben für Dienstleister, die zum Beispiel die Nebenkostenabrechnung erstellen, die Buchhaltung übernehmen oder Mietinteressenten durch leere Wohnungen führen, sind allein Sache des Vermieters.
Eine Verteilung der Gesamtausgaben für die Heizung in einem Mehrparteienhaus, die sich nur an der Wohnungsgröße orientiert, ist laut Heizkostenverordnung nicht erlaubt. Demnach müssen etwa 50 bis 70 Prozent nach dem tatsächlich erfassten Verbrauch abgerechnet werden.
Dass Sonnenenergie bei Mietshäusern im Blickpunkt ist, spiegelt sich auch in einem Bundestagsbeschluss vom Sommer wieder - zum sogenannten Mieterstrom. Dabei gibt es einen staatlichen Zuschuss für den Vermieter, wenn er den Strom der Solaranlage auf dem Dach an die Mieter verkauft.