
Wer eine Solaranlage auf sein Dach setzt, wir dafür vom Staat belohnt. Den Strom vom Dach müssen die Netzbetreiber den Hausbesitzern nämlich zu einem garantierten Festpreis abnehmen – der sogenannten Einspeisevergütung.
Mit der Förderung wollte die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben. Die Photovoltaik fand schnell viele Fans. Verständlich, denn wer mit seinem Solardach zum „Stromverkäufer“ wurde, machte damit gute Gewinne – und durfte auch langfristig mit ausreichend Rendite rechnen. Denn der garantierte Festpreis (Einspeisevergütung) galt von dem Tag an, an dem die Anlage Strom ans Netz lieferte für die nächsten zwanzig Jahre.
Kein Rütteln an der Bestandsgarantie
Die erste gute Nachricht: An der sogenannten Bestandsgarantie ändert sich nichts. Wer vor einem, fünf oder zehn Jahren in eine Solaranlage auf seinem Eigenheim investiert hat, muss ich um die Kürzungspläne von Umweltminister Röttgen und Wirtschaftsminister Rösler nicht weiter scheren. Diese Gruppe der Solaranlagenbesitzer bleibt vom Konzept der Minister verschont.
Die Bestands- und Abnahmegarantie hatte der Gesetzgeber im Erneuerbare Energie Gesetz, kurz EEG festgelegt. Damit brachte die Solaranlage auf dem Dach nicht nur günstigen Strom für den Eigenverbrauch, sondern wurde zu einem lukrativen Zubrot für viele private Hausbesitzer, aber auch für Unternehmern und Landwirte, die von da an die Dächern ihrer Gewerbebauten und Ställe mit Solarzellen regelrecht zupflasterten.
Was für Anlagen bis März 2012 gilt
Bisher galten je nach Größe und Standort der Anlage (Dach, Freiland) unterschiedliche Einspeisevergütungen. Für Solarstromanlagen, die ab Januar 2012 ans Netz gegangen sind, gelten folgende Einspeisevergütung:
Anlagengröße | Vergütung 2012 |
bis 30 kWp (Dach) | 24,43Cent/kWh |
über 30 kWp (Dach) | 23,23 Cent/kWh |
über 100 kWp | 21,98 Cent/kWh |
über 1MWp (Freiflächen) | 18,33 Cent/kWh |
Zum Vergleich: 2010 hatte die Förderung für Dachanlagen noch 30 Cent pro Kilowattstunde und 28 Cent für Freiflächenanlagen betragen. 2011 betrug die Förderung für Dachanlagen bereits nur noch 28,74 Cent pro Kilowattstunde.