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  4. Bundeswehr: Gesetz soll Aufrüstung der Truppe beschleunigen

Bei der Bundeswehr soll vieles nun schneller gehen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

BundeswehrNeed for Speed, Bundeswehr-Edition

Am Donnerstag verabschiedet der Bundestag ein Gesetz, das die Ausrüstung der Truppe weiter beschleunigen soll. Kern des Vorhabens ist eine Entfesselung der Haushaltsmilliarden.Max Biederbeck 15.01.2026 - 08:33 Uhr

Während draußen in Berlin das Eis taut, zählt Boris Pistorius drinnen im Bendlerblock einen Katalog an Aufgaben für Deutschland auf. Es ist Mitte Januar. Kurz zuvor hat sich der Verteidigungsminister mit seiner EU-Amtskollegin Kaja Kallas getroffen. Gesprochen habe man über die „aktuellen Fragen, die auf dem Tisch liegen“, sagt Pistorius.

Dazu zählen die finanzielle und militärische Unterstützung der Ukraine, Maßnahmen zur Sicherung eines möglichen Waffenstillstands mit Russland sowie das wachsende deutsche Engagement in der Arktis. Dort droht nicht länger nur der Kreml, sondern inzwischen auch das Weiße Haus: Donald Trumps Annexionsfantasien in Richtung Grönland könnten die Region und die ganze Nato-Allianz destabilisieren. All diese Probleme soll die Bundeswehr helfen, zu schultern, daran lässt Pistorius keinen Zweifel. Zugleich müsse die Truppe aber ihre Verpflichtungen innerhalb der Nato erfüllen.

Das ist sehr diplomatisch formuliert. Der Aufgabenkatalog, soll das heißen, wächst und wächst.

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Da passt gut, dass der Bundestag nur wenige Tage nach dem Besuch von Kallas über ein Gesetz abstimmt, das Planung und Beschaffung von Material und Kasernen beschleunigt. Und die Truppe rechtzeitig auf eine Art und Weise befähigen soll, mit der sie ihre mannigfaltigen Rollen auch tatsächlich ausführen kann. In dieser Frage herrscht bei Schwarz-Rot fast schon ungewöhnliche Einigkeit.

Selbst in der sonst durchaus Pistorius-kritischen Unionsfraktion lautet die Devise aktuell: möglichst geräuschlos passieren lassen. „Alles unkritisch, kann so bitte schnell raus“, heißt es in Gesprächen mit der WirtschaftsWoche.

Hinter dem „Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr“ steckt dabei nichts anderes als ein Ausnahmekatalog. Das Verteidigungsministerium wird damit von zahlreichen Auflagen befreit: von peniblen Umweltvorgaben, strikten Haushaltsregeln und umständlichen Vergabeverfahren. Geschwindigkeit geht vor Wettbewerb.

Beim Geld hat Pistorius keine Probleme mehr, seit die Schuldenbremse für sein Haus nicht mehr gilt. Auch die neuen Rekruten, so zumindest die Theorie, sollen bald mittels des neuen Wehrdienst-Gesetzes zur Bundeswehr kommen. Und nun soll auch die Bürokratie für Material und Kasernen weiter gestutzt werden, um der neuen internationalen Unordnung möglichst schnell Wehrhaftigkeit entgegenzusetzen.

Das Gesetz schreibt fest, was in Ländern wie Frankreich längst Praxis ist: Die Versorgung der Bundeswehr mit Waffen, Munition, Material und Infrastruktur liegt „im wesentlichen Sicherheitsinteresse der Bundesrepublik Deutschland“. Greift dieses Interesse, gelten die bisherigen Beschaffungsregeln nur noch eingeschränkt.

Für die Planer im Verteidigungsministerium bedeutet das vor allem: weniger Aufwand bei komplexen Vergabeverfahren und geringeres Risiko durch Klagen unterlegener Bieter. Künftig soll die Bundeswehr leichter bei einem bevorzugten Anbieter bestellen dürfen – sogar schon vor der Finanzierungsfreigabe.

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Das kommt bei der Zielgruppe gut an. Große deutsche Rüstungskonzerne lobten schon im Sommer den ersten Entwurf der Reform, die zunächst bis Ende 2030 gelten soll. Sie fordern seit Jahren Planungssicherheit und verlässliche Aufträge – und dürften vom neuen Gesetz besonders profitieren.

Etwa von den vorgesehenen funktionalen Ausschreibungen. Dabei formuliert das Ministerium nur noch einen Fähigkeitsbedarf; die Anbieter sollen aber selbst das dazu passende Produkt entwickeln. Das dürfte kleinere Unternehmen benachteiligen, denen der Zugang zu aufwendigen Entwicklungsaufträgen schwerfallen wird. Aber das ist offenbar Teil eines Preises, den die Regierung zu zahlen bereit ist.

Nicht geregelt sind Probleme, die bereits vor einer Ausschreibung Verzögerungen verursachen: etwa Abstimmungsprobleme zwischen den Teilstreitkräften oder langwierige interne Entscheidungsprozesse im Ministerium. Hinzu kommt, dass das neue Gesetz im Kern eine Ausweitung jener Reform ist, die 2022 bereits unter der Ampelregierung in Kraft trat.

Damals galt sie nur für militärische Ausrüstung. Nun kommen Infrastruktur und weitere Ausrüstungsgegenstände hinzu, etwa Material für die Sanität. Am Beschleunigungseffekt von damals lässt sich daher auch das heutige Potenzial messen. Das Gesetz wird Wirkung entfalten. Es bleibt jedoch nur ein Baustein unter vielen.

Weitere Hürden bleiben bestehen, etwa der Weg über den Bundestag. Die Pflicht zur parlamentarischen Befassung ab einem Bestellwert von 25 Millionen Euro soll laut Medienberichten bestehen bleiben – obwohl Ministerialbeamte seit der Zeitenwende-Rede von Olaf Scholz eine Anhebung dieser Grenze fordern. Abgeordnete wiederum kritisieren, dass große Beschaffungsprojekte im Bendlerblock zu massiven Kostensteigerungen führen, auf die das Parlament kaum Einfluss hat. Die Fregatte 126 ist ein Beispiel, der A400M ein weiteres.

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