Teure Trennung Wie das Eigenheim Scheidungspaare arm macht

Wenn eine Ehe scheitert, wird das gemeinsame Eigenheim schnell zur Kostenfalle. Was Sie nach der Scheidung mit der Immobilie tun sollten.

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Quelle: Marcel Stahn

Werner Rothaus* hat es kalt erwischt. An einem Mittwoch gestand ihm seine Frau Wiltrud, dass sie am nächsten Sonntag mit der gemeinsamen Tochter ausziehen werde und die Scheidung wolle. Bereits am folgenden Montag fand sich Rothaus allein in dem Einfamilienhaus wieder, das sie kurz vor der Geburt der vierjährigen Tochter als Familiennest erstanden hatten.

Neben der Sorge um die kleine Tochter plagten Rothaus fortan die Gedanken um die langfristige Tragbarkeit der eigenen Immobilie, wenn gleichzeitig Unterhaltszahlungen und ein zweiter Haushalt die finanziellen Spielräume des getrennt lebenden Paares einschränken.

Wie sollten Kreditraten, Steuern und Nebenkosten bezahlt werden? Und war es überhaupt sinnvoll, das Haus zu halten und womöglich allein zu bewohnen?

Die Scheidung schmerzt

Scheiden tut weh – nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Schätzungsweise jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Doch obwohl Scheidungen heutzutage vollkommen alltäglich sind, treffen viele Paare die finanziellen Folgen einer Trennung unvorbereitet. Dabei drohen den einstigen Weggefährten im schlimmsten Fall sogar Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit.

Finanziell riskant ist es insbesondere, wenn Paare darüber streiten, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll. Juristisch sind verschiedene Regelungen möglich, in der Praxis geht es aber vor allem dann glimpflich für beide Seiten aus, wenn sie sich über die weitere Verwendung des Eigenheims einig sind.

Stichworte zur Scheidung

Klare Rechtslage

„Die gemeinsam bewohnte Immobilie ist in der Regel der wertvollste Vermögensgegenstand einer Familie“, sagt Udo Völlings, Rechtsanwalt für Familienrecht in der Kölner Kanzlei Hecker Werner Himmelreich. „Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist die Verfügung über einen wesentlichen Vermögensgestand nur mit Zustimmung des Ehepartners möglich – auch wenn nur ein Partner im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.“

Erschwerend für einen Einigung ist dabei regelmäßig, dass das eigene gehegte und gepflegte Häuschen bei den Eigentümern auch emotional stark verankert ist und die Immobilie gerade für Kinder als Zuhause erhalten werden soll. Ohne einvernehmliche Einigung entscheiden aber letztlich die Gerichte. Die Richter können sogar die Versteigerung der Immobilie veranlassen.

Klare Verhältnisse herrschen eigentlich nur, wenn das Paar in weiser Voraussicht eine Aufteilung von Gütern und Vermögen in einem Ehevertrag vereinbart hat.

Die Gütertrennung ist in Deutschland immer noch die große Ausnahme. Die große Mehrheit der Ehepaare lebt hierzulande in der juristischen Form der Zugewinngemeinschaft.

Das heißt: Während der Ehe angeschaffte Güter, Vermögen und Schulden gehören gleichermaßen beiden Partnern. Im Fall einer Scheidung sorgen Richter und Anwälte dann dafür, dass beide über den sogenannten Zugewinnausgleich so gestellt werden, dass keinem der beiden ein materieller Nachteil aus den Ehejahren entsteht.

Schwierige Umsetzung

Das klingt einfacher als es ist, denn für den Zugewinnausgleich müssen sowohl die Vermögensverhältnisse und die materielle Ausstattung zum Zeitpunkt der Heirat erfasst werden - als auch während der Ehejahre entstandene Vermögenszuwächse, die sogenannten Zugewinne.

Es muss also präzise ermittelt werden, welches Vermögen, welche Schulden und welche Güter sich während der Ehejahre angehäuft haben.

Oft ist ein Sachverständiger nötig, um die finanzielle Situation zu bewerten – vor allem wenn Immobilien, Kunstgegenstände oder Beteiligungen und Wertpapiere zum Vermögen gehören.

Ein gemeinsames Eigenheim macht die Scheidung definitiv komplizierter. Denn dann geht es nicht nur um die Frage, wie hoch die Schulden, die geleistete Tilgung und der Wertzuwachs der Immobilie während der gemeinsamen Jahre waren. Es geht auch darum, ob und welcher der Partner das Eigenheim weiter bewohnt, wer Kreditraten, Steuer, Versicherung und die übrigen Nebenkosten zahlt, ob die Grundbucheintragung geändert oder die Immobilie im Zuge des Zugewinnausgleichs doch verkauft werden muss.

Zankapfel bei Trennungen

Die größten Finanzfallen bei Scheidungen
Ein Ehevertrag ist besonders für Selbstständige sinnvoll, um das Unternehmen vor Schaden zu bewahren. Allerdings sollte man nicht glauben, nur wegen eines Ehevertrags ungeschoren aus einer Ehe rauszukommen. Es gibt keine 100-prozentige Vermögensaufteilung in einem Ehevertrag. Ist beispielsweise die Frau seit 20 Jahren komplett aus dem Beruf ausgestiegen, um die Kinder großzuziehen, muss der Mann ihr Unterhalt zahlen, auch wenn der Ehevertrag den Unterhaltsverzicht vorsieht. Um sich vor solchen unerwarteten Kosten zu schützen, muss im Vertrag genau aufgeschrieben sein, in welcher familiären Situation sich die Partner befinden und wie die Aufgaben in der Ehe verteilt sind. Sollten sich die wesentlichen Punkte ändern - das Paar entscheidet sich nun doch für Kinder - sollte der Vertrag angepasst werden können. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Auch teure Hochzeitsgeschenke von Freunden und Familie können bei einer Scheidung Kummer bereiten. Wer nicht nachweisen kann, dass das Geschenk explizit ihm beziehungsweise ihr gegeben wurde, muss damit rechnen, dass die Zuwendung zum gemeinsamen Vermögen gezählt wird. Und das wird bei einer Scheidung aufgeteilt. Eine Karte, die sich an den Empfänger richtet und dem (Geld-) Geschenk beiliegt, kann das verhindern. Quelle: dpa
Geschenke machen aber auch später noch Probleme. Nämlich dann, wenn einer der Partner bevor er die Scheidung einreicht, sein Vermögen verschenkt, beispielsweise an Kinder aus erster Ehe. Gerade bei Immobilien ist eine Schenkung zu Lebzeiten für die Kinder steuerlich deutlich attraktiver, da sie die Erbschaftssteuer sparen. Auf diese Weise bringen viele ihre Vermögenswerte - Geld, Autos, Immobilien, Aktien - in Sicherheit, um später weniger mit dem Partner teilen zu müssen. Gegen diese Geldflucht hilft nur Wachsamkeit bis hin zum regelmäßigen Blick ins Grundbuch. Quelle: Fotolia
Ist einer von beiden Partnern selbstständig, kann es bei der Trennung ebenfalls Probleme geben. Denn die Feststellung des Einkommens ist in diesem Fall nicht leicht. Und von dem hängt zum einen der Streitwert der Scheidung ab und zum anderen bemisst sich am Einkommen auch der Unterhalt. meist gar nicht so leicht. Davon hängt aber ab, wie hoch der Unterhalt für Ex-Frau und Kinder ist. Dagegen, dass der selbstständige Partner sein Einkommen oder die Gewinne des Unternehmens mit entsprechenden Kniffen klein rechnet, lässt sich leider kaum etwas tun. Quelle: dpa
Noch schwieriger kann es werden, wenn beide Partner gemeinsam ein Unternehmen führen. Denn: Wer bekommt das Unternehmen jetzt? Gibt es im Gesellschaftervertrag keine klare Regelung für diesen Fall, bleiben beide auch nach der privaten Trennung Gesellschafter. Deshalb sollte im Vertrag unbedingt geklärt sein, wer das Unternehmen im Falle einer Scheidung weiterführt. Sonst bleiben nur drei Möglichkeiten: Ein Partner zahlt den anderen aus, das Unternehmen wird verkauft und der Gewinn geteilt oder das laufende Geschäft wird abgewickelt und das Unternehmen anschließend aufgelöst - in diesem Fall gehen beide leer aus. Quelle: Fotolia
Im Falle einer Scheidung wird nicht nur die Beziehung, sondern oft auch das einstige Traumhaus ganz schnell zum Alptraum. Sind sich beide einig, wer das Haus behält, muss der Hausbesitzer den anderen für den Verlust des halben Hauses entschädigen. Hat das Haus zum Zeitpunkt der Trennung einen Wert von 250.000 Euro, bekommt der Partner, der auszieht, also 125.000 Euro. Da nur die wenigsten eine solche Summe zur Verfügung haben, wird in der Regel die Immobilie verkauft und der Erlös geteilt. Quelle: Fotolia
Sind sich die Parteien uneinig, wird das Gericht einem von beiden, in der Regel dem, der die Kinder behält, die Nutzung des Hauses zusprechen. Selbst wenn einer der Partner die Immobilie in die Ehe eingebracht hat und der Ehevertrag die Nutzungsrechte im Scheidungsfall regelt: Spätestens wenn Kinder im Spiel sind, werden Verträge und Eigentum hinfällig. In die Ehe eingebrachte Gegenstände fallen zwar nicht in die Aufteilungsmasse, ist aber ein Partner existenziell auf die Nutzung der Wohnung angewiesen, wird ihm Nutzungsrecht zugesprochen - egal, wem die Immobilie gehört. Wie lange diese genau dauert, hängt vom Einzelfall ab, im Extremfall ist die Wohnung für fünf Jahre weg. Ist eines der Kinder behindert, verlängert sich die zugesprochene Nutzungszeit. Quelle: Fotolia

Das ehemalige Familiennest ist oft der Zankapfel bei Trennungen, weil die emotionalen Bindungen und finanziellen Lasten und Leistungen zwischen den Partnern ungleich verteilt sind. Angesichts des deutschen Immobilienbooms - insbesondere beim Kauf einer selbstgenutzten Immobilie - dürfen die Streitfälle künftig weiter zunehmen.

Für die Streithähne gibt es verschiedene Wege, zu einer Lösung zu kommen. Die nachfolgenden Szenarien beziehen sich dabei immer auf die Ehe ohne Ehevertrag, also ohne Gütertrennung.

Teurer Hausverkauf

Nach der Trennung ist der Verkauf des Eigenheims eigentlich der naheliegende Schritt. Voraussetzung für den Hausverkauf ist in der Regel, dass sich die Ehegatten einig über den Hausverkauf sind.

Sperrt sich ein Partner, ist ein Verkauf nicht möglich. Steht aber nur ein Ehegatte als Eigentümer im Grundbuch, kann dieser die Immobilie auch ohne das Einverständnis des anderen einfach verkaufen.

Für den Überrumpelten ist das zumindest nicht mit finanziellen Nachteilen verbunden, weil auch hier der Zugewinnausgleich greift und entsprechende Ausgleichszahlungen erfolgen müssen.

Der Hausverkauf ist zwar für Paare in Scheidung ein Befreiungsschlag, allerdings regelmäßig ein Verlustgeschäft. Was einst für den Neubau gezahlt wurde, ist für eine gebrauchte Immobilie kaum erzielbar.

Wird eine Immobilie zudem unter Zeitdruck verkauft, ist häufig nicht der avisierte Preis erzielbar – schon gar nicht, wenn die Käufer merken, dass es sich um einen Scheidungsfall handelt. Dann werden die meisten Käufer versuchen, die Notlage der Ex-Partner auszunutzen und den Preis so weit wie möglich drücken.

Ist der Verkauf erfolgt, wird der Erlös ebenso wie die Schulden, die auf der Immobilie lasten, auf beide gleichermaßen aufgeteilt. Dabei spielt es keine Rolle, ob beide oder nur einer der Partner im Grundbuch als gesamtschuldnerisch haftend eingetragen ist.

Gern vergessen wird die möglicherweise fällige Spekulationssteuer. "Es wird häufig übersehen, dass die Spekulationsfrist von zehn Jahren zu beachten ist, und zwar gerechnet vom Notarvertrag Erwerb bis Notarvertrag Verkauf", erklärt Jürgen Fuchs, Anwalt für Familienrecht in der Kanzlei Wirtz & Kraneis in Köln. "So lange die Eheleute die Immobilie gemeinsam bewohnen, spielt die Spekulationsfrist keine Rolle. In der Regel ist aber einer der Ehegatten bei Trennung ausgezogen. Dann kann bei ihm Spekulationssteuer anfallen."

In einer Ehe ohne Gütertrennung werden mit dem Zugewinnausgleich die Kosten für den Verkauf, Ertrag und Schuldenlast fair auf beide verteilt. Bleibt unter dem Strich Geld übrig, profitieren beide gleichermaßen. Bleiben Schulden übrig, müssen sich ebenso beide die Last teilen.

Einer bleibt, einer geht

Ist entschieden, wer das Eigenheim behält, muss neu gerechnet werden.

„In aller Regel enden Scheidungsverfahren mit einer gemeinsamen Immobilie damit, dass einer den anderen auszahlt“, sagt Familienrechter Völlings. „Das häufigste Problem dabei ist, dass der eine den anderen nicht auszahlen kann.“

Behält einer beiden Kontrahenten Haus oder Wohnung, muss er dem anderen eine Abfindung zahlen, die sich am Marktwert des Objekts und an dem beurkundeten Eigentumsanteil bemisst. Bei selbstgenutzten und kreditfinanzierten Immobilien ist es üblich, beide Partner als Eigentümer jeweils der halben Immobilie in das Grundbuch einzutragen.

Vor allem Banken legen Wert auf dieses Vorgehen, damit sie bei säumigen Ratenzahlungen zwei haftende Schuldner zur Zahlung verdonnern können.

Selbst wenn sich die Einkommen der Partner stark voneinander unterscheiden, sind beide gleichermaßen verpflichtet, die Belastungen zu tragen – entsprechend ihrem im Grundbuch vermerkten Eigentumsanteil. Im Regelfall müssen also beide jeweils die Hälfte der Kreditraten und die Grundsteuer zahlen.

Die Nebenkosten muss derjenige übernehmen, der das Haus weiter bewohnt. Diese Belastungen können auch mit Unterhaltsansprüchen verrechnet werden, dann bleiben sie aber bei der Berechnung der Ausgleichszahlung unberücksichtigt.

Ausgleich für den Hausverzicht

Die teuersten Scheidungen aller Zeiten
Cooper-Hohn gegen HohnJamie Cooper-Hohn wird durch die Scheidung reich: Von ihrem Ex-Mann Christopher Hohn, einem bekannten Londoner Hedgefondsmanager, erstritt sie am 27. November 2014 nach 17 Ehejahren die gigantische Summe von 530 Millionen Dollar, umgerechnet 425 Millionen Euro. Christopher Hohn leitet "The Children's Investment Fund Management", kurz TCI und damit einen der erfolgreichsten Hedgefonds der vergangenen Jahre. Sein Vermögen wird auf 1,3 Milliarden Dollar geschätzt. 2013 soll TCI ein Plus von 47 Prozent erreicht haben, nach 29 Prozent Steigerung im Jahr zuvor. Für die 49-jährige Cooper-Hohn also ein guter Zeitpunkt für eine Scheidung. Es wart die bislang teuerste Scheidung, die je ein britisches Gericht verkündete. Quelle: REUTERS
Michael DouglasBereits sechs Wochen, nachdem sie sich kennenlernten, heirateten Michael und Diandra Douglas im Jahr 1977 - Und ließen sich 21 Jahre später wieder scheiden. Den Hollywood-Star kostete das 45 Millionen Dollar. Quelle: Reuters
Paul McCartneyMonatelang wurde die Trennung zwischen dem Ex-Beatles-Sänger und Heather Mills in den Medien ausgetragen, am Ende kam McCartney die Scheidung im August 2008 doch nicht so teuer zu stehen wie geschätzt. "Nur" etwa 45,2 Millionen Dollar musste er seiner Ex-Frau zahlen. Quelle: AP
Phil CollinsPhil Collins trennte sich 2006 von der Schweizerin Orianne Cevey - und zahlte dafür 25 Millionen Pfund, also damals rund 46 Millionen Dollar. Quelle: Reuters
James CameronJames Camerons dritte Ehe hielt nur zwei Jahre - 1999 ließ er sich von seiner Frau Linda Hamilton scheiden. Für sie hatte sich die kurze Ehe in finanzieller Hinsicht mehr als gelohnt - mehr als 50 Millionen Dollar wurden ihr zugesprochen. Quelle: dapd
Kevin CostnerNach 16 Jahren Ehe und drei gemeinsamen Kindern bekam Costners Ex-Frau Cindy Silva 1994 über 80 Millionen Dollar zugesprochen. Quelle: AP
Harrison Ford2004 war es zwischen dem Schauspieler und der Drehbuchautorin Melissa Mathison nach 18 Jahren Ehe aus. Bei der Scheidung ging es um 85 Millionen Dollar. Quelle: Reuters

Übernimmt ein Ehepartner das Haus allein, muss er dem anderen eine Abfindung für die Überschreibung von dessen hälftigem Immobilieneigentum zahlen. "Scheidungspaare sollten dabei aber bedenken, dass bei der Eigentumsübertragung auch die Grunderwerbssteuer fällig wird", warnt Völlings.

Die beträgt in den meisten Bundesländern bereits fünf Prozent des Verkehrswertes, so dass schnell mehrere tausend Euro nur für Grundbucheintragung fällig werden. "Da Ehegatten von der Grunderwerbssteuer befreit sind, sollte die Übertragung möglichst vor der rechtskräftigen Scheidung erfolgen. So lässt sich viel Geld sparen", rät der Kölner Anwalt. Daneben sind auch noch Notargebühren fällig, die aber vergleichsweise niedrig sind.

Damit die Immobilienübertragung auf einen der beiden Partner nicht doch noch sehr teuer wird, sollten Paare vorher auch mit der kreditgebenden Bank sprechen. Denn wird ein Partner aus dem Grundbucheintrag gestrichen, fehlt der Bank ein Schuldner.

Für den neuen Alleineigentümer muss dann die Immobilienfinanzierung angepasst werden. Einige Banken tun dann so, als bräuchten sie einen völlig neuen Kreditvertrag.

Entschädigung fällig

Dann wird die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Auflösung des alten Kreditvertrages fällig - nicht selten eine erheblich fünfstellige Summe. "In diesem Umfeld sinkender Zinsen kommen die meisten Banken ihren Kunden aber gern entgegen und lassen sich auf eine bloße Vertragsänderung ein", weiß Völlings aus Erfahrung.

Das Recht des Partners, in der Ehewohnung zu leben, bleibt von einer Eigentumsübertragung zunächst unberührt. Erst mit einer rechtskräftigen Scheidung erlischt das Wohnrecht. Gleiches gilt für ein Vorkaufsrecht, dass der Eigentümer laut Grundbuch seinem Partner eingeräumt hat.

Im Regelfall sind sich Scheidungsgegner einig, wer in dem Haus bleiben darf und wer geht. Bestehen beide auf der Nutzung der Immobilie, kann ein Familiengericht diese Frage auf Antrag klären.

Entschädigung für den Partner

Wer als Ex-Partner auszieht, hat im Gegenzug einen Anspruch auf eine sogenannte Nutzungsentschädigung. Der dahinter stehende Gedanke ist, dass der im Eigenheim Verbliebene einen finanziellen Vorteil dadurch hat, dass er keine Miete zahlen muss.

Dementsprechend orientiert sich die Höhe der Nutzungsentschädigung an der Hälfte der ortsüblichen Miete für die genutzte Immobilie. Nur während des für eine Scheidung obligatorischen Trennungsjahres richtet sich die Entschädigung nach den Kosten für eine angemessene Wohnung am örtlichen Mietmarkt. Die anzusetzenden Kosten ermittelt im Zweifel ein beauftragter Gutachter.

Um diese Kosten kommen Sie bei einer Scheidung nicht herum

Der Anspruch auf Ausgleichzahlung für die Kosten der Immobilie besteht auch ohne explizite Aufforderung durch den Ex-Partner oder seinen Anwalt. Die Nutzungsentschädigung muss hingegen gefordert werden.

Einzige Ausnahme: Trägt der im Haus verbliebene Ehepartner auch die Kreditraten und Kosten für das Haus allein und macht seinen Anspruch auf Ausgleichzahlung geltend, kann der andere auch die Nutzungsentschädigung auch rückwirkend geltend machen. Empfehlenswert ist es, einen Anwalt dafür Sorge tragen zu lassen, dass keine Ansprüche verloren gehen.

Die Mauer im Wohnzimmer

Es sollte eigentlich den meisten unmittelbar einleuchten, dass das Wohnen unter einem Dach nach beschlossener Trennung mehr Probleme als Nutzen mit sich bringt. Dennoch kommt es vor, dass Paare den Wohnraum aufteilen.

Juristisch sauber ist das nur umsetzbar, wenn sich die Immobilie in mindestens zwei Wohnungen teilen lässt und dies auch durch notarielle Teilungserklärung rechtlich fixiert werden kann. Je nach Fall müssen auch noch Architekten und Gutachter hinzugezogen werden.

Haus vermieten als Alternative

Zehn miese Scheidungstricks
Prozessakten Quelle: dpa
Möbelpacker Quelle: Fotolia
Frauke Theis from Schleswig checks the new Euro currency,5-Eurocent coin, left, and the 2-Euro coin, right Quelle: AP
Symbolfoto zeigt eine depressive Frau an ihrem Arbeitsplatz Quelle: dpa
Frau hält sich eine Hand ans Ohr Quelle: Fotolia
Ehevertrag Quelle: gms
Ein Stift liegt auf einem Kündigungsschreiben für eine Lebensversicherung Quelle: dpa/dpaweb

Zeichnet sich ab, dass ein Verkauf etwa aufgrund gefallener Immobilienpreise die verbliebenen Schulden und Verkaufskosten nicht einspielt, und eine allein das Haus nicht halten kann, ist eine Vermietung der Immobilie an Dritte womöglich ein gangbarer Weg. Da eine Immobilie für viele ein wichtiger Baustein beim Vermögensaufbau ist, hat diese Lösung viel Charme.

Voraussetzung ist allerdings, dass das geschiedene Paar auch in der Lage ist, gemeinsam als Vermieter aufzutreten und die damit verbundenen Aufgaben wahrzunehmen. Das betrifft zum Beispiel die Organisation von Instandhaltungsarbeiten oder das Erstellen einer jährlichen Nebenkostenabrechnung. Ist ein Miteinander unmöglich, ist eine Vermietung keine brauchbare Alternative.

Diese Scheidungskosten können Sie von der Steuer absetzen

Versteigerung vermeiden

Eine Versteigerung ist immer Ultima Ratio. Denn die dabei erzielten Preise liegen oft bis zu 30 Prozent unter dem möglichen Marktpreis. Bleiben trotz Verkaufserlös noch Schulden, müssen beide dafür geradestehen und gegebenenfalls ein Kredit dafür abstottern.

Im Zuge einer Scheidung sprechen Juristen hier von einer Teilungsversteigerung. Ein Gutachter schätzt den Wert der Immobilie und berechnet die Untergrenze für ein erstes Gebot. Dieses Einstiegsgebot liegt gewöhnlich 30 bis 40 Prozent unter dem Marktwert.

Das Risiko, zu wenig für die Immobilie erlösen, ist bei einer Versteigerung also relativ groß. Deshalb gilt diese Variante als die schlechteste aller möglichen.

Für den von seiner Frau verlassenen Werner Rothaus ist die Eigenheimfrage noch nicht entschieden. Das Trennungsjahr ist zur Hälfte rum, noch hat er keinen Bescheid über die Höhe des zu zahlenden Trennungs- und Kinderunterhalts. An drei bis vier Tagen in der Woche ist auch die kleine Tochter da, beide hängen an dem Haus. Deshalb würde er gern das Haus behalten, wenn es finanziell tragbar ist.

Fraglich ist vor allem, ob der Verkaufserlös ausreichen würde, um alle Restschulden zu tilgen und die Kosten für Makler und Grundbuchänderung zu bestreiten. Die Kaufnebenkosten wird er auch kaum wieder herausgekommen.

Zum Glück hatten er und seine Frau damals den Hauskauf so geplant, dass die Finanzierung mit nur einem Einkommen klappt. Sonst wäre das Haus vermutlich schon mit Verlust verkauft und Rothaus säße ich jetzt mit einem Batzen Bankschulden in einer Zweizimmerwohnung ohne Balkon.

"Tatsächlich enden die meisten meiner Scheidungsfälle mit Immobilie, ohne dass die Geschiedenen auf hohen Schulden sitzen bleiben", berichtet Scheidungsanwalt Völlings. "Das kommt nur vor, wenn sich Paare schon in der Frühphase einer Immobilienfinanzierung ohne Eigenkapitalanteil trennen, so dass die Restschulden sehr hoch sind." Für die meisten seiner Klienten geht es glimpflich aus.

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