Vergleichbarkeit: Die wichtigsten Fragen zum Mietspiegel
Die Mieten in den deutschen Großstädten werden nach einer Prognose des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung auch im nächsten Jahr kräftig steigen. Die Wissenschaftler rechnen mit einem Anstieg von durchschnittlich 3,5 Prozent, Kaufpreise legen demnach sogar um 6,5 Prozent zu. „Nach mehreren Jahrzehnten stagnierender Immobilienpreise befindet sich der deutsche Immobilienmarkt seit 2010 in einer Boomphase“, teilte das Institut mit. Ursache sei vor allem Wohnungsknappheit in den Städten, in die immer Menschen zögen. Besonders schlimm ist das in...
Foto: ZB...Hamburg. In der Hansestadt eine freie Wohnung zu finden, ist eine regelrechte Herkules-Aufgabe: In der Hansestadt gibt es nur 1,5 Prozent Leerstand. Wegen des knappen Angebotes stieg der Preis deshalb binnen fünf Jahren um 26 Prozent. Das hat die Stiftung Warentest ermittelt.
Foto: dpaPlatz 10: Dresden
Kaltmiete: 5,80 € pro Quadratmeter
Nettohaushaltseinkommen: 2690 Euro
Gesamtmiete: 571 Euro
Foto: dpaPlatz 9: Hannover
Kaltmiete: 6,00 € pro Quadratmeter
Nettohaushaltseinkommen: 2916 Euro
Gesamtmiete: 585 Euro
Auch die niedersächsische Landeshauptstadt fällt mit vergleichsweise günstigen Mieten auf. Ein Fünftel (20,1 Prozent) des Nettoeinkommens muss ein Haushalt jeden Monat für die Musterwohnung aufbringen. Die Angaben über die Durchschnittseinkommen stammen von MB Research und beinhalten Erhebungen des Statistischen Bundesamtes.
Foto: CLARK/obsPlatz 8: Berlin
Kaltmiete: 6,20 € pro Quadratmeter
Nettohaushaltseinkommen: 2601 Euro
Gesamtmiete: 599 Euro
Die Bundeshauptstadt ist ein Überraschungskandidat im Ranking der teuersten Städte für Mieter. Unter Studenten steht Berlin hoch im Kurs, nicht zuletzt wegen der günstigen Wohnungen.
Foto: dpaPlatz 7: Bremen
Kaltmiete: 6,25 € pro Quadratmeter
Nettohaushaltseinkommen: 2939 Euro
Gesamtmiete: 602,50 Euro
Auch im hohen Norden Deutschlands gibt es, gemessen am Einkommen, vergleichsweise günstige Mieten.
Foto: dapdPlatz 6: Köln
Kaltmiete: 7,90 € pro Quadratmeter
Nettohaushaltseinkommen: 3413 Euro
Gesamtmiete: 718 Euro
In der Domstadt gehen von einem durchschnittlichen Haushaltseinkommen von 3000 Euro 21 Prozent für die Mietwohnung drauf.
Foto: dpaPlatz 5: Frankfurt
Kaltmiete: 8,20 € pro Quadratmeter
Nettohaushaltseinkommen: 3304 Euro
Gesamtmiete: 739 Euro
Die deutsche Finanzmetropole am Main gehört zu den teureren deutschen Städten. 22,4 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens werden für die Musterwohnung fällig.
Foto: dapdPlatz 4: Düsseldorf
Kaltmiete: 8,50 € pro Quadratmeter
Nettohaushaltseinkommen: 3841 Euro
Gesamtmiete: 760 Euro
Obwohl die durchschnittliche Miete mit 8,50 Euro pro Quadratmeter über dem deutschen Durchschnitt liegt müssen die Rheinländer nur 19,8 Prozent für ihre Miete berappen.
Foto: dpa/dpawebPlatz 3: Stuttgart
Kaltmiete: 8,90 € pro Quadratmeter
Nettohaushaltseinkommen: 3576 Euro
Gesamtmiete: 788 Euro
22 Prozent ihres Einkommens lassen sich die Schwaben ihre Mietwohnung kosten. Und es könnte noch mehr sein, wenn die Stuttgarter Mieter nicht selbst ihr Treppenhaus säubern würden. Kehrwoche heißt das Stichwort, über das anderswo in Deutschland geschmunzelt wird.
Foto: dpaPlatz 2: Hamburg
Kaltmiete: 10,00 € pro Quadratmeter
Nettohaushaltseinkommen: 3339 Euro
Gesamtmiete: 725 Euro
Die Gehälter in der bekanntesten Hansestadt liegen deutlich höher als im Rest Norddeutschlands. Allerdings unterscheiden sihc die Mieten von Stadtteil zu Stadtteil mitunter eklatant: So kostet der Quadratmeter in Rönneburg rund 7,50 Euro, in Rotherbaum und St. Pauli sind es durchschnittlich 14,50 Euro.
Foto: dpaPlatz 1: München
Kaltmiete: 10,70 € pro Quadratmeter
Nettohaushaltseinkommen: 3858 Euro
Gesamtmiete: 914 Euro
Foto: APEin Mietspiegel ist eine Übersicht mit den ortsüblichen Vergleichsmieten einer Gemeinde. Die Mieten sind nach Stadtbezirk, Lage, Ausstattung der Wohnungen sowie Baujahr der Immobilie geordnet. Erfasst werden nur Mieten aus Verträgen, die in den vergangenen vier Jahren neu abgeschlossen oder verändert wurden. Mietspiegel werden in der Regel alle zwei Jahre erneuert. Ersatzweise können sie für zwei Jahre mit dem Verbraucherpreisindex fortgeschrieben werden. Spätestens alle vier Jahre muss die Gemeinde den Mietspiegel komplett neu erstellen.
Einfache Mietspiegel werden von den Gemeinden sowie Mieter- und Eigentümerverbänden erstellt. Die Ergebnisse werden nicht wissenschaftlich überprüft.
Anders sieht es bei einem qualifizierten Mietspiegel aus. Laut Gesetz muss eine solche Übersicht folgende Voraussetzungen erfüllen:
- nach wissenschaftlichen Grundsätzen erarbeitet, das heißt beispielsweise ausreichend große Stichproben;
- alle zwei Jahre erneuert;
- von den Gemeindevertretern beschlossen sowie den Interessenvertretern von Mietern und Eigentümern abgesegnet.
Qualifizierte Mietspiegel dienen als Leitlinien für laufende Mieterhöhungen. Gemeinden, die nicht über einen qualifizierten Mietspiegel verfügen, behelfen sich mit Übersichten von Nachbargemeinden, sofern die Daten übertragbar sind.
Qualifizierte Mietspiegel werden in zwei Formen erstellt:
- im tabellarischen Mietspiegel sind die Vergleichsmieten nach Wohnlagen, Baujahr und Ausstattung in Tabellen geordnet;
- im Regressionsmietspiegel setzt sich die ortsübliche Vergleichsmiete aus einer Grundmiete für unterschiedliche Baujahre und Wohnungsgrößen sowie Zuschlägen für Wohnlagen und Ausstattung zusammen (siehe Tabelle).
Tabellarische Mietspiegel haben eine größere Spannbreite als die präziseren Regressionsmietspiegel. Weil das spezielle statistische Verfahren Regressionsanalyse sehr aufwendig und damit teuer ist, wenden nur wenige Großstädte diese Methode an, beispielsweise München und Frankfurt. In Düsseldorf und Köln gilt dagegen ein tabellarischer Mietspiegel.
Vermieter können sich bei Mieterhöhungen sowohl an einem einfachen als auch an einem qualifizierten Mietspiegel orientieren (Bundesgerichtshof, VIII ZR 99/09). Wenn Mieter gegen eine Mieterhöhung klagen, müssen sie vor Gericht begründen, warum der Mietspiegel nicht als Maßstab taugt. Laut Bundesgerichtshof kommen unter anderem folgende Gründe infrage:
- Dem Verfasser des Mietspiegels fehlt es an Sachkunde;
- das verwendete Datenmaterial ist nicht repräsentativ.
Es reicht dagegen nicht, wenn der Mieter einwendet, es fehlten in einem Mietspiegel bestimmte Kategorien, beispielsweise „beste Wohnlage“ (Bundesgerichtshof, VIII ZR 346/12). Vielmehr müssten die Mieter belegen, dass die Wohnlagen in einem Mietspiegel willkürlich und nicht sachgerecht eingeteilt seien.
Falls eine Gemeinde keinen Mietspiegel hat, können sich Vermieter bei Mieterhöhungen auch an einem Sachverständigengutachten oder einer ausreichenden Auswahl an Vergleichswohnungen orientieren. Die Vergleichswohnungen dürfen auch aus dem Bestand des Eigentümers stammen.