Steuererklärung Anlegern läuft bei Steuererklärung die Zeit davon

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Stückzinsen

Der Briefkasten des Quelle: APN

Wer eine Anleihe kauft, erhält vom Emittenten zu vorher festgelegten Terminen Zinszahlungen. Verkauft der Anleger das Zinspapier, dann erhält er vom Käufer den Teil der Zinszahlung (Stückzins), der rechnerisch zwischen dem letzten Zinszahlungstermin und dem Verkaufstermin anfällt. Damit wird der Verkäufer dafür entschädigt, dass der neue Eigentümer die zum nächsten Termin fällige Zinszahlung komplett einstreicht.

Für vor dem 1. Januar 2009 gekaufte und im vergangenen Jahr verkaufte Anleihen müssen Anleger die Stückzinsen gesondert in ihrer Steuererklärung angeben. Aufgrund einer Gesetzeslücke haben die Banken im vergangenen Jahr keine Abgeltungsteuer für diese Erträge abgerechnet. Dies müssen die Anleger per Steuererklärung nachholen. Anlegern, die Zinspapiere von 2009 an gekauft haben und später veräußern, bleibt dies erspart, weil die Stückzinsen als Teil des Veräußerungsgewinns versteuert werden. Anleihekäufer können Stückzinsen als Verluste mit Gewinnen verrechnen.

Leerverkäufe

Anleger, die geliehene Aktien verkaufen (Leerverkauf), machen Gewinn, wenn der Kurs der Aktie zum Zeitpunkt, an dem sie diese zurückgeben, unter dem liegt, zu dem sie die geliehenen Aktien verkauft haben. Bisher unterstellten Finanzämter für Leerverkäufe pauschal 30 Prozent des Verkaufspreises als Gewinn – und das schon bei Abschluss des Geschäfts. Für die 30 Prozent zog die Bank direkt Abgeltungsteuer ein. Lag der spätere Gewinn des Leerverkaufs unter 30 Prozent, konnte sich der Anleger die zu viel gezahlte Steuer erst über die Steuererklärung im Folgejahr wiederholen.

Dieses Geld fehlte in der Zwischenzeit für neue Spekulationen. Nun entschied das Bundesfinanzministerium, dass die Bank bei Leerverkäufen eines Anlegers Gewinne und Verluste bereits im laufenden Jahr verrechnen darf. So fällt die Steuervorauszahlung geringer aus, und die Anleger müssen nicht erst auf die Rückzahlung im Folgejahr warten. Für Leerverkäufe, die an einem Tag komplett abgewickelt werden, hat sich nichts geändert, weil die Bank schon bisher täglich Verluste und Gewinne verrechnen durfte. Verluste aus Leerverkäufen lassen sich nur mit Aktiengewinnen verrechnen.

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