Steuern und Recht kompakt Neue Welle bei Steuerverfolgung rollt an

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Selbstanzeige kann Schäden minimieren

Steuerhinterzieher im Ausland
Noch ist nicht sicher, ob und wie sich die Bedingungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige in Deutschland in den nächsten Monaten verändern werden. Doch in manchen Fällen muss ein Steuersünder nicht nur dem deutschen Fiskus, sondern auch Finanzbehörden im Ausland Rechenschaft ablegen. Welche Regeln dabei zu beachten sind, hat Rechtsanwalt Tom Offerhaus, Partner der Steuerberatungsgesellschaft WTS Group, in einer Studie zusammengefasst. Diese ist im Elitebrief erschienen.Quelle: Elitebrief Quelle: dpa
BelgienSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDie Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung beträgt sieben Jahre, Steuererhöhungen liegen zwischen 10 und 200 Prozent. Es drohen Geld- und Haftstrafen bis zu fünf Jahren und eine Anklage wegen Geldwäsche unabhängig von der Verjährungsfrist. Banken haben Anzeigepflichten gemäß der 3. EU-Geldwäsche-Richtlinie.Regelungen zur Selbstanzeige Bis zum 31.12.2013 gab es die Möglichkeit zur Selbstanzeige. Es wurden Geldstrafen in Höhe einer zusätzlichen Steuer von 15 Prozent für einen 7-Jahreszeitraum fällig sowie ein pauschaler Steuersatz in Höhe von 35 Prozent auf das steuerlich noch nicht verjährte Vermögen. Seit dem 1. Januar 2014 sind keine Selbstanzeigen mehr möglich. Ab 2014 wird eine vollständige steuer- und strafrechtliche Verfolgung erwartet. Quelle: dpa
ChinaSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDie Besteuerung wird neu festgesetzt. Es droht eine Geldstrafe – nicht unter 50 Prozent und nicht mehr als der fünffache Betrag der nicht oder zu wenig entrichteten Steuer. Zudem kann es zu einer Haftstrafe kommen, wenn der Steuerzahler aktiv und vorsätzlich mittels bestimmter Maßnahmen Steuern hinterzieht.Regelungen zur Selbstanzeige Bei freiwilliger Nacherklärung ist eine Reduzierung der Strafe möglich, bei geringeren Vergehen auch eine Straffreiheit. Quelle: rtr
DänemarkSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDas Einkommen wird um das Einkommen, auf das Steuern hinterzogen wurden, erhöht. Es droht eine Geldstrafe – abhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuern sowie subjektiven Elementen in Höhe des halben, vollen oder doppelten Steuerhinterziehungsbetrags. Möglich ist auch eine Haftstrafe von bis zu acht Jahren.Regelungen zur Selbstanzeige Steuerhinterziehung verjährt bei einem Betrag von weniger als 500.000 Dänischen Kronen nach fünf Jahren, bei höheren Beträgen nach zehn Jahren. Straffreiheit ist möglich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sofern höchstens 100.000 Dänische Kronen hinterzogen wurden. Ein Vergleich oder eine Haftstrafe ohne oder mit Bewährung ist abhängig von der hinterzogenen Steuer. Quelle: dpa
DeutschlandSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenEs müssen die Steuerbescheide der letzten zehn Jahre verändert werden. Die hinterzogene Summe muss nachgezahlt werden, hinzu kommen sechs Prozent Zinsen pro Jahr. Es droht eine Geldstrafe sowie eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen auch zehn Jahre.Regelungen zur Selbstanzeige Die Zahlung der resultierenden Steuer zuzüglich Zinsen sowie gegebenenfalls einer zusätzlichen Gebühr von fünf Prozent bei hinterzogenen Steuern von mindestens 50.000 Euro für eine strafbare Handlung (zum Beispiel eine falsche Steuererklärung) kann zur vollständigen Straffreiheit führen. Quelle: dpa
EstlandSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenZinserträge von Banken der EWR-Länder sind einkommensteuerfrei. Pro Tag werden 0,06 Prozent Zinsen fällig. Neben einer Geldstrafe droht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.Regelungen zur Selbstanzeige Es existieren keine Vorschriften zur Selbstanzeige. Steuerhinterziehung verjährt nach fünf Jahren. Die Selbstanzeige wirkt als strafmildernder Umstand bei Bestimmung der Geldstrafe. Quelle: dpa
FrankreichSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDie Steuerschuld wird neu festgesetzt. Zusätzlich werden pro Monat Zinsen in Höhe von 0,4 Prozent fällig. Hinzu kommen Strafzahlungen von 40 oder 80 Prozent plus – bei Nichtoffenlegung des ausländischen Kontos - 1.500 beziehungsweise 10.000 Euro oder fünf Prozent, falls der Saldo mehr al 50.000 Euro beträgt. Es droht eine Geldstrafe von 500.000 bis 1.000.000 Euro sowie eine Haftstrafe von fünf bis sieben Jahren.Regelungen zur Selbstanzeige Die Reduzierung der Geldbußen oder -strafen hängt von der Eigenschaft als passiver Steuerzahler (Schenkung, Erbschaft) oder aktiver Steuerzahler ab. Strafzahlungen können sich um 15 oder 30 Prozent reduzieren, Geldstrafen um 1,5 oder drei Prozent. Verjährung: Einkommensteuer 2006, Vermögensteuer 2007,Geldstrafe 2009. Quelle: AP

Mit einer Selbstanzeige können Steuerhinterzieher sich offenbaren und den Schaden minimieren. Doch in Einzelfällen schrecken Betroffene vor dem Schritt zurück. Die Gründe:

  • Damit Steuerhinterzieher nach ihrer Selbstanzeige ungeschoren davonkommen, müssen sie die fällige Steuer und Strafsteuer zahlen. Nicht jeder hat dafür ausreichend Bares. „Bei komplett unversteuerten Vermögen kann die Steuer bis zu 70 Prozent des Kapitals ausmachen“, sagt Hornig. Im Einzelfall verbaut diese Steuerlast den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit.
  • Beamten drohen mitunter nicht nur strafrechtliche Folgen. Wenn sie größere Summen hinterzogen haben und eine Selbstanzeige abgeben, meldet das Finanzamt dies dem Dienstherrn. Ab einer Million Euro kommt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder die Aberkennung des Ruhegehalts in Betracht (BVerwG 2 C 16.10.). Als besonders gravierend wird die Steuerhinterziehung angesehen, wenn es sich um Finanzbeamte handelt. Generell wird eine Selbstanzeige der Beamten nur dann als mildernd gewertet, wenn sie wirklich freiwillig – und nicht allein wegen der bevorstehenden Aufdeckung – erfolgt ist.
  • Promis und Top-Unternehmer sorgen sich, dass ihre Selbstanzeige publik werden könnte – wie bei Fußballmanager Uli Hoeneß und Frauenaktivistin Alice Schwarzer. Zwar eilt den Finanzämtern eigentlich der Ruf voraus, auch bei Promis verschlossen zu bleiben. Sobald in Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird – etwa weil neben der Steuerhinterziehung weitere Straftaten begangen wurden –, steigt das Risiko aber, dass der Fall öffentlich wird. Ein Prominenter habe seine schon vorbereitete Selbstanzeige deshalb nun auf Eis gelegt, heißt es bei einer Top-Steuerkanzlei.

Wer den Weg ans Licht scheut, der muss im Dunkeln bleiben. Steuerhinterzieher können zwar auf die letzten verbliebenen Steueroasen und verschachtelte Modelle mit Stiftungen und Treuhändern setzen. Damit leben sie aber nicht nur riskant und machen sich strafbar, sondern sie müssen auch noch hohe Kosten, jährlich mindestens in vierstelliger Höhe, hinnehmen.

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Für das Gros der Steuerhinterzieher ist das nicht lukrativ. Sie können nur darauf hoffen, nicht erwischt zu werden. Meist bauen sie auf die Verjährung – bei unter 100.000 Euro Hinterziehungssumme pro Jahr tritt die schon nach fünf Jahren ein.

Steuerberater berichten daher unter der Hand von Fällen, in denen Mandanten ganz gezielt Geld ertragslos im Ausland anlegen, ob umgetauscht in Goldbarren im Banktresor oder als zinslose Anlage auf einem ausländischen Girokonto.

Vorteil: Ohne Erträge gibt es keine Meldung an das Heimatland, die Geldsumme bleibt unter Umständen verborgen. Und da keine neue Steuer mehr hinterzogen wird, könnten die Anleger nach fünf oder spätestens zehn Jahren das Geld wieder nach Hause holen, ohne eine Strafe fürchten zu müssen.

Banken, ob in der Schweiz oder auch Luxemburg, wollen ihre Auslandskunden bei solchen Spielchen nicht mehr unterstützen, sie sorgen sich um Beihilfe-Vorwürfe. Legen Kunden keine Steuernachweise vor, kündigen die Banken ihnen. Im Einzelfall führt das zu drastischen Schritten: Einem widerspenstigen Deutschen zerschnitt der Kundenberater in der Schweiz prompt die Kreditkarte, sein Vermögen wurde eingefroren. Andere Kunden bekamen auch Millionensummen nur noch bar ausgezahlt.

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