Noch knapp drei Wochen, dann ist die Steuererklärung fällig. Der Stichtag 31. Mai – sofern er auf einen Wochentag fällt – ist eine rote Linie. Nur wer einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater bemüht, hat per se Zeit für die Abgabe bis zum Jahresende. Wer die Frist verpasst, muss damit rechnen, dass das Finanzamt einen Verspätungszuschlag verlangt. Der kann bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuer betragen, maximal 25.000 Euro. Die Geldstrafen spülten Vater Staat immerhin 120 Millionen Euro zusätzlich in die Kassen.
Tatsächlich entscheidet der einzelne Finanzbeamte nach eigenem Ermessen, ob der Säumniszuschlag verlangt, oder die verspätete Steuererklärung akzeptiert. Genauso liegt es in seinem Ermessen, eine vom Steuerpflichtigen beantragte Fristverlängerung als hinreichend begründet zu gewähren oder abzulehnen.
Tipps zur Steuererklärung
Wer seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2015 selbst anfertigt, muss sie bis zum 31. Mai 2015 abgegeben. Wer mehr Zeit braucht, kann beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Erledigt ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung, endet die Frist erst am 31. Dezember 2016.
Ab 2017 sollen sich die Abgabefristen sowohl mit als auch ohne Steuerberater um jeweils zwei Monate verlängern. Dann können jedoch höhere und pauschale Verspätungszuschläge fällig werden: Pro Monat Fristüberschreitung 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro. Wer eine die Steuererklärung selbst ausfüllt und eine Steuerrückzahlung erhält, soll davon nicht betroffen sein.
Damit das Finanzamt die Steuererklärung schnell bearbeiten kann und keine Nachfragen stellen muss, sollten Steuerzahler zu allen Rückforderungen Belege mitschicken. Um die Werbungskosten zu begründen, kann es hilfreich sein, den ausgeübten Beruf möglichst genau anzugeben. Ansonsten setzen die Finanzbehörden zunehmend auf die beleglose Steuererklärung und fordern diese nur bei Bedarf an. Bestimmte Belege wie zum Beispiel Spendenquittungen müssen jedoch nach wie vor im Original eingereicht werden.
Wer seine Steuererklärung selbst erledigt, sollte auf jeden Fall die Anleitung (von dort aus auf Steuerformular > Einkommensteuer > Einkommensteuer 2016 klicken) lesen, die das Bundesfinanzministerium in seinem Formularkatalog veröffentlicht. "Das Finanzamt setzt voraus, dass der Steuerzahler sich diese Anleitung genau durchgelesen hat", heißt es beim Bund der Steuerzahler.
Um den Steuerbescheid später kontrollieren zu können, sollten Steuerzahler eine Kopie ihrer Steuererklärung behalten - entweder gedruckt oder gespeichert als Datei. Gute Steuersoftware unterstützt sowohl den elektronischen Versand als auch den späteren Abgleich mit dem elektronisch übermittelten Steuerbescheid.
Bevor Steuerzahler ihre Erklärung beim Finanzamt abgeben, sollten sie sich über laufende Verfahren zum Steuerrecht informieren. Häufig lässt sich die Rechtsprechung auf den persönlichen Fall übertragen. Auch, wenn ein Sachverhalt noch nicht endgültig geklärt ist, kann es sich lohnen die Ausgaben bei der Steuererklärung geltend zu machen. Bei positivem Prozessausgang besteht auch nach vielen Jahren noch die Chance auf eine Steuererstattung. In der Steuererklärung sollte das Aktenzeichen des Verfahrens gleich angegeben werden.
Seit 2012 sind sehr viel mehr Steuerzahler verpflichtet, ihre Steuererklärung elektronisch zu übermitteln. Ausgenommen von Pflicht sind Arbeitnehmer, die keine sogenannten Gewinneinkünfte haben.
Steuererklärung wird zwei Monate später fällig
Offenbar ist das dem Bundesfinanzministerium zu viel Ermessenspielraum. Deshalb sind im Steuermodernisierungsgesetz, über dass die Koalition jüngst verhandelt hat, mehr Automatismen vorgesehen. Zum Glück aber auch ein paar Ausnahmen, wie nun bekannt wurde.
Die gute Nachricht: Steuerzahler bekommen generell Zeit bis zum 31. Juli, um die Steuererklärung abzugeben. Diese Frist gilt für alle, die ihre Steuererklärung selbst ausfüllen. Darüber freut sich bereits der Bund der Steuerzahler. „Das ist für uns ein großer Erfolg, weil viele Steuerzahler für diesen Zeitraum künftig keine Fristverlängerung mehr beim Finanzamt beantragen müssen, um ihre Erklärung später abgeben zu können“, sagte Verbands-Präsident Reiner Holznagel am Mittwoch in Berlin.
Säumniszuschlag zahlt nur, wer nachzahlen muss
Grund für die Verlängerung ist, dass jene, die einen Steuerberater beauftragen, nicht deutlich besser gestellt werden sollen. Denn für diese sieht der Plan der Regierung ebenfalls zwei Monate mehr Zeit. Das bedeutet, dass erst 14 Monate nach Ende des Steuerjahres auch die pauschalen Verspätungszuschläge greifen. Für Selbsterklärer gelten diese künftig erst nach dem 31. Juli des Folgejahres und liegen weiterhin im Ermessen des Finanzbeamten. Da die meisten Steuerzahler eine Steuerrückzahlung erhalten – im Schnitt zwischen 800 und 900 Euro -, treffen sie die höheren Verspätungszuschläge in aller Regel nicht.
Die geplanten Zuschläge für verspätet eingereichte Steuererklärungen fallen ohnehin weniger scharf aus als zuvor bekannt. Dafür sollen sie ganz automatisch erfolgen: Der Verspätungszuschlag soll 25 Euro pro Monat betragen. Allerdings soll er nur Steuerpflichtige treffen, die tatsächlich noch Steuern entrichten oder nachzahlen müssen. Wer eine Steuerrückzahlung erhält, soll vom automatischen Säumniszuschlag nicht betroffen sein.