BGH-Urteil Diesel-Kauf ab Herbst 2015: Audi-Käufer hat keine Ansprüche gegenüber Volkswagen

Auch ein Audi-Besitzer, der sein Fahrzeug nach Bekanntwerden des Dieselskandals gekauft hatte, kann keine Schadenersatzansprüche gelten machen.

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Der Dieselskandal hatte ab Herbst 2015 eine immer größere Dimension erreicht. Quelle: dpa

Diesel-Besitzer, die ihren Audi, Skoda oder Seat noch nach Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015 gekauft haben, haben keine Schadenersatzansprüche gegen die Konzernmutter Volkswagen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden, wie in Karlsruhe mitgeteilt wurde. In dem Fall ging es um einen im Mai 2016 gekauften Audi. (Az. VI ZR 244/20)

Die obersten Zivilrichter hatten bereits Ende Juli für Autos der Marke VW entschieden, dass dem Wolfsburger Autobauer für die Zeit ab dem 22. September 2015 keine sittenwidrige Täuschung mehr vorgeworfen werden kann. An diesem Tag hatte VW per Ad-hoc-Mitteilung über die unzulässige Abgastechnik informiert.

Dieses Urteil weitet der BGH nun auf die anderen betroffenen Konzernmarken Audi, Skoda und Seat aus. VW habe damals direkt mitgeteilt, dass die problematische Software auch in anderen Fahrzeugen des Konzerns vorhanden sei. Laut VW ist diese Entscheidung maßgeblich für 8300 noch offene Verfahren.

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