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Cum-Ex-GeschäfteLandesbanken nutzen Gesetzeslücke für dubiose Aktiendeals

Nicht nur schwerreiche Anleger, sondern auch Landesbanken haben den Staat mit dubiosen Aktiendeals systematisch ausgenommen. Das gehört sich nicht. Trotzdem müssen Richter entscheiden, ob die Geschäfte illegal waren.Mark Fehr 16.04.2014 - 13:20 Uhr aktualisiert

huGO-BildID: 22913316 A trader checks monitors at a bank, in Milan, Italy, Monday, Aug. 8, 2011. A risky European Central Bank decision to fight the continent's debt crisis by buying Spanish and Italian bonds on Monday started pushing down the soaring interest rates threatening those countries with financial disaster. But some analysts cautioned that buying up the bonds of deeply indebted governments transfers significant risk to the balance sheet of an institution long reluctant to move beyond its traditional role controlling inflation. (Foto:Antonio Calanni/AP/dapd)

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Eigentlich ist es ein Geheimnis, doch ab und zu kommen die schrägen Tricks ans Licht, mit denen die feine Gesellschaft mitunter ihr Geld vermehrt. Ein Beispiel dafür sind die unter dem Schlagwort Dividendenstripping oder Cum-Ex-Geschäfte bekannt gewordenen Aktiendeals zu Lasten der deutschen Staatskasse. Schwerreiche Anleger haben jahrelang mit Hilfe großer Banken versucht, ihre Taschen mit Erstattungen für die Kapitalertragsteuer auf Dividenden voll zu machen, ohne die Steuerschuld abzuführen.

In einem dieser Fälle startet heute die Verhandlung vor dem Bundesfinanzhof in München. Von dem Urteil erwarten sich Finanzämter, Banken und Steuerpflichtige Antworten für viele andere Streitfälle zum Thema Dividendenstripping. Heute geht es um den Streit einer Hamburger Investmentfirma mit dem Fiskus. Das Finanzgericht der Hansestadt hatte in der Vorinstanz schon zu Gunsten des Investors entschieden. „Es sieht nicht so gut aus für die Steuerbehörden“, sagt ein Verfahrensbeteiligter.

Schneller schlau: Cum-ex-Geschäfte
Bei den auch „Dividendenstripping“ genannten Geschäften geht es um den raschen Kauf und Verkauf von Aktien rund um den Dividendenstichtag, um Kapitalertragssteuern mehrfach vom Fiskus erstattet zu bekommen. Am Tag vor der Dividendenzahlung ist diese im Aktienkurs mit eingepreist. An der Börse spricht man von einem Kurs „cum Dividende“.Am Tag nach der Ausschüttung, in der Regel einen Tag nach Hauptversammlung, die die Dividendenzahlung beschließt, ziehen die Börsenbetreiber die Dividende vom Kurs ab, das heißt die Aktie wird „ex Dividende“ gehandelt. Von Banken bekamen die Aktienkäufer und -verkäufer eine Bestätigung, die Kapitalertragsteuer abgeführt zu haben, was sie beim Fiskus mehrfach steuerlich geltend machten - obwohl sie so nicht gezahlt hatten. Ein Beispiel: Die Banken verkaufen die Aktien leer an einem „cum“-Tag, müssen sie aber wegen der Börsenregelungen erst nach zwei Tagen an den Käufer liefern. Sie beschaffen sich die Papiere also nach dem Dividendenstichtag zum „ex“-Preis – also ohne Dividende – von einem Dritten und liefern diese Aktien an den Käufer. Dabei parallel abgeschlossene Kurssicherungsgeschäfte, die Risiken ausschließen, sichern den Gewinn aus der Transaktion.
Papiere werden rund um den Dividendenstichtag – meist der Tag der Hauptversammlung – schnell hintereinander ge- und wieder verkauft. Leerverkäufer verdienen, wenn der Aktienkurs bis zum Liefertermin gefallen ist und sie so die Aktien billiger kaufen können, als sie sie verkauft haben.Generell wird auf die gezahlte Dividende Kapitalertragssteuer fällig. Im geschilderten Konstrukt ließen sich sowohl der Käufer als auch der jeweilige Dritte, von dem sich die Banken die Aktien beschafft hatten, die Kapitalertragsteuer vom Finanzamt erstatten. Die Finanzämter zahlten so mehr Steuern zurück, als sie zuvor eingenommen hatten.
Im Wesentlichen nutzten Banken und Profianleger wie Fonds oder Börsenhändler den Steuertrick mittels Dividendenstripping.Für Privatanleger sind Cum-ex-Geschäfte zu aufwendig, zumal es sich bei kleinen Anlagesummen kaum rechnet. Sie hätten nur geringe bis keine Chancen gehabt, an solchen Deals zu verdienen.
Banken und Investoren nutzten bestimmte Eigenheiten der Abwicklungssysteme an den Börsen, aber auch steuerrechtliche Besonderheiten – und das offensichtlich über Jahre hinweg und mit Wissen von Bund, Ländern und Finanzbehörden. So erklärte der Bundesfinanzhof das Dividendenstripping bereits in einem Urteil aus dem Jahr 1999 für grundsätzlich rechtens. Geschlossen wurde das Schlupfloch aber erst 2012 durch eine Neuregelung der Nachweispflichten.

Darüber kann der juristische Laie nur ungläubig den Kopf schütteln. Denn auf den ersten Blick scheint der Fall klar: Die Deals gehören verboten, seine Initiatoren und Nutznießer bestraft. Doch so einfach ist es im Rechtsstaat nicht. Wenn der Gesetzgeber Lücken lässt, etwa im Steuerrecht, nutzten findige Bürger diese früher oder später aus. Das ist unsittlich und schadet der Gesellschaft, aber illegal ist es nicht. So sieht es auch bei den Tricksereien mit der Kapitalertragsteuer aus. Das komplexe deutsche Steuerrecht hat der für den Fiskus teuren Praxis jahrelang nicht eindeutig genug den Riegel vorgeschoben. Und so floss – oft über große Banken – viel Kapital in Aktientransaktionen, deren einziger Zweck darin bestand, die Gesetzeslücke zu Geld zu machen.

Für den normalen wohlhabenden Bankkunden waren die Geschäfte nichts, es brauchte schon schwerreiche Investoren, um ein Rad zu drehen, das groß genug war, damit sich der Aufwand lohnte. Das funktionierte grob vereinfacht dargestellt wie folgt: Banken und Broker handelten vor und nach dem Ausschüttungstermin von Dividenden deutsche Aktien hin und her. Ihr Ziel war, sich Kapitalertragsteuer auf die Dividende vom Finanzamt erstatten zu lassen, ohne diese zuvor abgeführt zu haben. Mit geschickt getimten Handelsaktivitäten sorgten die Banken dafür, dass die Finanzämter den Überblick verloren und mehr Steuern erstatteten als sie eingenommen hatten. Dabei wurde teils auch mit Leerverkäufen gearbeitet, bei denen die Aktien für die Deals nur geliehen waren. Das macht die Angelegenheit noch schwerer durchschaubar, weil unklar ist, wem die Papiere gehören. Der Schaden könnte insgesamt in die Milliarden gehen. Erst Anfang 2012 hat der Gesetzgeber diese rund zehn Jahre lang klaffende Gesetzeslücke geschlossen.

Mit von der Partie waren etwa Carsten Maschmeyer, der prominente Gründer des Finanzvermittlers AWD, seine Lebensgefährtin, die Schauspielerin Veronica Ferres, und Maschmeyers Kumpel, der HSV-Trainer Mirko Slomka. Der Fleischfabrikant und Fußball-Funktionär Clemens Tönnies soll sich ebenfalls an den Zockereien versucht haben. Aufsehen erregte auch der Fall des mittlerweile verstorbenen hessischen Großinvestors Rafael Roth, dem das Finanzamt Wiesbaden 2011 die Anrechnung von Kapitalertragsteuer in Millionenhöhe versagte. Die Behörde warf Roth und seiner Firma Rajon planmäßigen Missbrauch vor.

Kein Tag ohne Klage gegen die Deutsche Bank in den Vereinigten Staaten: Weil das Geldhaus im Jahre 2010 den kalifornischen Strommarkt manipuliert haben soll, zahlt sie nun eine Zivilstrafe in Höhe von 1,5 Millionen Dollar plus Zinsen. Insgesamt zahlt Deutschlands größte Bank rund 1,6 Millionen Dollar, um die Vorwürfe auszuräumen. Ein Schuldeingeständnis im rechtlichen Sinne sei die Zahlung aber nicht.

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Die Royal Bank of Scotland (RBS) soll nächste Woche eine Strafe in Höhe von umgerechnet rund 600 Millionen Euro zahlen, weil sie an der Manipulation des Referenzzinssatzes Libor beteiligt gewesen ist. Darüberhinaus sollen zwei Führungskräfte der Bank, darunter der Leiter des Investmentgeschäfts, das Geldinstitut verlassen müssen.

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In der US-Hypothekenkrise haben sich die amerikanischen Großbanken nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Von ihrer Kreditvergabepolitik einmal ganz abgesehen, haben sie nach Platzen der Blasen im Minutentakt Häuser und Unternehmen gepfändet. Wegen fehlerhafter Zwangsvollstreckungen standen seit dem Jahr 2010 insgesamt 14 Finanzinstitute am Pranger. Nun haben Regulierer und Generalstaatsanwaltschaft zehn US-Banken, darunter JPMorgan Chase, Bank of America, Wells Fargo und Citigroup, dazu verurteilt, zusammen 8,5 Milliarden Dollar zu zahlen. Die Unternehmen der Betroffenen sollen mit 5,2 Milliarden Dollar unterstützt werden, außerdem sollen weitere 3,3 Milliarden Dollar an Entschädigungen fließen.

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Eine US-Finanzaufsichtsbehörde hat die Großbank JPMorgan Chase im Zusammenhang mit dem Verkauf riskanter Hypothekenpapiere verklagt. Die 2008 von JPMorgan übernommene Washington Mutual Bank habe irreführende Angaben zum Ausfallrisiko von Wertpapieren im Umfang von 2,2 Milliarden Dollar gemacht, die das Geldhaus an drei Genossenschaftsbanken verkauft hatte, heißt es in der am Freitag eingereichten Klage der National Credit Union Administration (NCUA). Das riskante Wertpapiergeschäft habe zum Zusammenbruch der Genossenschaftsbanken beigetragen.

Es ist bereits die dritte Klage, die NCUA gegen JPMorgan wegen Verlusten durch riskante Hypothekenpapiere eingereicht hat. Die Aufsichtsbehörde leitete auch ähnliche Schritte gegen die Banken Barclays, Goldman Sachs und Credit Suisse ein.

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Die Verstrickung in den Libor-Skandal kommt die UBS teuer zu stehen. Die größte Schweizer Bank muss mit rund 1,4 Milliarden Franken (1,16 Milliarden Euro) die zweithöchste Geldstrafe berappen, zu der eine Bank jemals verdonnert wurde. Dutzende von Händlern und Mitarbeitern der Bank waren nach Erkenntnissen der Aufsichtsbehörden in die Manipulationen des Referenzzinses verwickelt. Sogar Schmiergeld wurde gezahlt, hieß es im Untersuchungsbericht der britischen Aufsichtsbehörde FSA. UBS habe in "schwerer Weise gegen Schweizerische Finanzmarktgesetze verstoßen", urteilte auch die Schweizer Bankenaufsicht FINMA. Das Kontrollsystem der Bank habe erhebliche Mängel aufgewiesen. Die Behörden fassten UBS erheblich härter an als die britische Großbank Barclays Bank, die ebenfalls wegen des Libor-Skandals eine hohe Strafe zahlen musste. Bankchef Sergio Ermotti, seit Herbst 2011 im Amt, bedauerte öffentlich dieses "unangemessene und unethische Verhalten zutiefst". UBS habe von sich aus bei den Behörden Meldung erstattet, nachdem sie das Fehlverhalten festgestellt habe.

Es ist der zweite große Skandal für die Bank, nachdem der frühere UBS-Händler Kweku Adoboli vor mehr als einem Jahr gut 1,8 Milliarden Euro in den Sand setzte. Adoboli wurde inzwischen des Betrugs für schuldig befunden und zu sieben Jahren Haft verurteilt. Die Affäre kostete den damaligen UBS-Chef Oswald Grübel den Posten. Die Schweizer Großbank musste auf Geheiß der britischen Finanzaufsichtsbehörde FSA eine Strafe von knapp 30 Millionen Pfund (36,7 Millionen Euro) zahlen, weil ihr die unautorisierten Handelstransaktionen von Adoboli nicht auffielen. Die FINMA will der Großbank künftig genauer auf die Finger schauen und schickt einen Aufpasser ins Haus.

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JP Morgan mit Bear-Stearns-Fluch

In der Finanzkrise rettete sich die Investmentbank Bear Stearns in die Arme des Branchenprimus JP Morgan. Jetzt könnte die Übernahme auf Geheiß der US-Regierung eine teures Nachspiel haben. Die US-Aufsichtsbehörde National Credit Union Administration (NCUA) verklagte JP Morgan im Dezember 2012 auf Schadenersatz in Höhe von 3,6 Milliarden Dollar. Sie wirft Bear Stearns vor, mit Ramschhypotheken unterlegte Wertpapiere an vier Genossenschaftsbanken verkauft zu haben. Die vier Banken gingen nach hohen Verlusten mit den Papieren allesamt bankrott und mussten von der Aufsichtsbehörde abgewickelt werden. Die NCUA hatte JP Morgan bereits im Juni 2011 auf 1,4 Milliarden Dollar verklagt. Über die Zulassung der Klage wurde bislang noch nicht entschieden. Bisher konnte die NCUA von der Deutschen Bank, HSBC und der Citibank Schadenersatz in Höhe von 170 Millionen Dollar erstreiten. Verfahren gegen Barclays, Credit Suisse, Goldman Sachs, RBS, UBS und Wachovia sind noch offen.

Im Oktober 2012 erhob der US-Generalstaatsanwalt Klage gegen JPMorgan Chase. Auch dabei ging es um hypothekenbesicherte Wertpapiere, deren Wert sich während der Finanzkrise nahezu in Luft auflöste. Anleger sollen durch die von Bear Stearns vermittelten Wertpapiere 22,5 Milliarden Dollar verloren haben. Am 19. November 2012 teilte JPMorgan mit, sich mit der US-Börsenaufsicht SEC auf einen Vergleich geeinigt zu haben: Gegen eine Strafzahlung von 297 Millionen Dollar (232 Millionen Euro) zieht die Behörde einen Schlussstrich unter das Verfahren.

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Sal. Oppenheim: Milliardenrisiko für Deutsche Bank

Vor dem Kölner Landgericht begann am 18. Dezember 2012 ein spektakulärer Schadenersatzprozess: Die Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz fordert vom Bankhaus Sal. Oppenheim und dem Immobilienunternehmer Josef Esch Schadenersatz für ihr bei der Pleite des Handelskonzerns Arcandor, der einstigen Karstadt-Quelle AG, verlorenes Vermögen. Insgesamt beträgt der Streitwert 1,9 Milliarden Euro. Die Quelle-Erbin war einst eine der vermögendsten Frauen Deutschlands. Schickedanz wirft der Bank und ihrem ehemaligen Vermögensbetreuer Josef Esch und der einst schillernden Privatbank vor, sie falsch beraten und damit Vermögensbetreuungspflichten verletzt zu haben. Gleichzeitig sieht sich die Ex-Milliardärin aber mit Widerklagen der Bank und von Kreditbürgen in Höhe von rund 580 Millionen Euro konfrontiert. Das durch die Fehlspekulationen in Schieflage geratene Bankhaus gehört seit 2010 der Deutschen Bank.

Im Februar oder März 2013 muss sich die einstige Führungsriege von Sal. Oppenheim zudem wegen besonders schwerer Untreue vor dem Kölner Landgericht verantworten. Angeklagt sind Christopher Freiherr von Oppenheim, Matthias Graf von Krockow und die Ex-Bank-Manager Friedrich Carl Janssen und Dieter Pfundt sowie Josef Esch, der eng mit der Führung von Sal. Oppenheim zusammengearbeitet hatte. Ihnen wird vorgeworfen, der Bank mit Immobiliengeschäften einen zweistelligen Millionenschaden zugefügt zu haben. Die Beschuldigten bestreiten dies.

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Deutsche Bank

Der deutschen Großbank droht neues Ungemach in den USA. Die amerikanische Aufsichtsbehörde Federal Housing Finance Agency (FHFA) hat Mitte November 2012 eine Klage gegen die Deutsche Bank wegen umstrittener Hypothekengeschäfte erwirkt. Die FHFA beaufsichtigt die beiden inzwischen verstaatlichten Baufinanzierer Fannie Mae und Freddie Mac, die durch den Kauf der Ramschhypotheken rund 200 Milliarden Dollar Schaden erlitten hatten. Die Behörde verklagt die Deutsche Bank auf 14 Milliarden Dollar Schadenersatz, umgerechnet 10,8 Milliarden Euro. Versuche der Deutschen Bank im Vorfeld, eine Klage zu verhindern, blieben erfolglos. Die Deutsche Bank hatte erst im Mai ähnliche Vorwürfe gegen ihre ehemalige Hypothekentochtergesellschaft Mortgage IT mit einem außergerichtlichen Vergleich und einer Zahlung von 202 Millionen Dollar beigelegt.

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Die profitabelste aller US-Investmentbanken steht einmal mehr wegen ihrer Beteiligung an der weltweiten Finanzkrise vor Gericht. Die Aufsichtsbehörde FHFA verklagte Goldman Sachs zeitgleich mit der Deutschen Bank, ein Bezirksgericht in New York ließ die Klage zu. In der Klage geht es um Schadenersatz in Höhe von 11,1 Milliarden Dollar – und damit knapp drei Milliarden weniger als im Verfahren gegen die Deutsche Bank. Insgesamt verklagt die FHFA 18 Großbanken auf Schadenersatz.
Bereits 2010 zahlte Goldman Sachs eine 550-Millionen-Dollar-Strafe, die die US-Börsenaufsicht SEC gegen die US-Bank verhängt hatte. Die SEC hatte Goldman Sachs vorgeworfen, Anleger beim Verkauf von Hypothekenpapieren getäuscht zu haben. Es war die höchste Strafe, die die SEC je verhängt hat.

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Die Bundesstaatsanwaltschaft von Manhattan verklagte im Oktober 2012 die Bank of America und wirft ihr vor, mit einem Hypothekenkomplott für hohe Verluste bei den im Jahr 2008 verstaatlichten Immobilienfinanzierern Fannie Mae und Freddie Mac gesorgt zu haben. Der Schritt gegen Bank Of America begründete eine neue Klagewelle in den USA, weil erstmals Hypthekengeschäfte mit den beiden größten Hypothekenfinanzierern Gegenstand von Schadenersatzforderungen waren. Die Staatsanwaltschaft fordert mindestens eine Milliarde Dollar (773 Millionen Euro) Schadenersatz von der Bank of America, dem zweitgrößten amerikanischen Kreditinstitut.

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DZ-Bank verklagt Morgan Stanley

Die deutsche DZ-Bank – das Spitzeninstitut der Genossenschaftsbanken wie Volks- und Raiffeisenbanken – hat die US-Bank Morgan Stanley im November 2012 auf Schadenersatz für Verluste in der Finanzkrise verklagt. Das deutsche Geldhaus fordert 694 Millionen Dollar, umgerechnet etwa 537 Millionen Euro. Beim Verkauf von strukturierten Hypothekenpapieren soll Morgan Stanley falsche und lückenhafte Angaben gemacht und so Anleger getäuscht haben. Als die Immobilienblase in den USA in den Jahren 2007 und 2008 platzte, haben Anleger damit ein Vermögen verloren. Die DZ Bank hatte zuvor bereits Klage gegen die Banken UBS und Goldman Sachs erhoben.

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Mitte Oktober flatterte der viertgrößten amerikanischen Bank Wells Fargo in Zusammenhang mit fragwürdigen Hypothekengeschäften ebenfalls eine Klage ins Haus. Die Vorwürfe richten sich gegen die Wells Fargo-Tochter Countrywide, einen großen US-Baufinanzierer. Die Bank soll mit falschen Angaben zu Hypotheken ein staatliches Bürgschaftsprogramm geschädigt haben. Wells Fargo hatte Countrywide im Zuge der Finanzkrise übernommen.

Foto: REUTERS

Auch vier Jahre danach ist die Finanzkrise von 2008 – auf deren Höhepunkt die Investmentbank Lehman Brothers pleiteging – noch immer nicht juristisch aufgearbeitet. So hat der New Yorker Generalstaatsanwalt Eric Schneiderman erst Ende November 2012 Klage gegen die Schweizer Großbank Credit Suisse erhoben. Der Vorwurf: Credit Suisse soll in den Jahren 2006 und 2007 die Qualität hypothekenbesicherter Wertpapiere geschönt haben. Dadurch hätten Investoren 11,2 Milliarden Dollar verloren. Am 16. November 2012 einigte sich Credit Suisse mit der Börsenaufsicht auf einen Vergleich: Die Schweizer zahlen 120 Millionen Dollar, die geschädigten Anlegern zugutekommen sollen.

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US-Hausbesitzer ziehen wegen des Libor-Skandals gegen ein Dutzend internationale Großbanken zu Felde, darunter die Deutsche Bank, RBS und Barclays. Die Kläger werfen den Kreditinstituten vor, durch die gemeinschaftliche Manipulation des Referenzzinssatzes die Kosten für ihre Eigenheim-Hypotheken in die Höhe getrieben zu haben. Am Referenzzinssatz Libor hängen Finanztransaktionen im geschätzten Volumen von 500 Billionen Euro. Die britische Großbank Barclays hatte bereits die Manipulation eingeräumt und eine Rekordstrafe von 290 Millionen Pfund, umgerechnet 370 Millionen Euro, gezahlt. Barclays-Chef Bob Diamond musste seinen Hut nehmen.

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Fragwürdige Schifffonds der Postbank

Schiffsfonds wurden vielen Anlegern als sichere Geldanlage fürs Alter verkauft. Viele der angeblich so renditeträchtigen Tanker sind inzwischen so marode, dass sie gar nicht mehr fahren. Außerdem geht das Frachtaufkommen aufgrund der labilen Konjunktur insgesamt zurück. Anlegern bescherte das hohe Verluste, in einigen Fällen wurden sechstellige Euro-Beträge nahezu vollständig aufgezehrt. Einige Banken, wie beispielsweise die Commerzbank, haben sich bereits aus dem Geschäft mit Schiffsfonds verabschiedet. Geklagt wird etwa gegen die Postbank, eine Tochter der Deutschen Bank. Der Hamburger Anwalt Dr. Arne Heller vertritt 80 Mandanten, die insgesamt zehn Millionen Euro bei der Postbank in Schiffsfonds investiert haben. Die Anleger fühlen sich grob getäuscht. Anwalt Heller hat inzwischen Strafanzeige gegen den Vorstand der Postbank gestellt: "Um den Druck auf die Postbank zu erhöhen, baten mich Geschädigte, auch strafrechtlich vorzugehen."

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Roth allerdings sah sich als Sündenbock und zu Unrecht an den Pranger gestellt. Er drehte den Spieß um und verklagte die Münchner HypoVereinsbank, die ihn bei den strittigen Aktiendeals beraten hatte. Im Rechtsstreit mit den Behörden wäre Roth sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Maschmeyer & Co. behaupten ebenfalls, die in ihrem Fall von der Sarasin-Bank eingefädelten Deals nicht durchschaut zu haben. Das ist schwer zu glauben, denn Fonds und Banken müssen die Geschäfte ihren Großkunden gezielt schmackhaft gemacht haben. Denn sonst hätten die woanders investiert.

Die Geldhäuser jedenfalls haben genau verstanden, worum es bei den Aktiendeals ging. Das zeigen interne Unterlagen etwa der britischen Barclays Bank, bei der die Geschäfte unter den harmlos klingenden Projektnamen „Schumann“ und „Cumex“ firmierten. Mit seitenlangen Memos holten die Banker die Zustimmung ihrer Chefs zu den Aktientricks ein und warben mit hohen Gewinnchancen. Scheinbar war den Akteuren bewusst, dass sie sich in einer Grauzone bewegten. Sie haben ihre Tricks daher akribisch dokumentiert und nicht nur intern absegnen lassen, sondern auch für den Fall möglicher Konflikte mit den Behörden durch juristische Expertise abgesichert. Ein Experte der Wirtschaftskanzlei Freshfields erstellte Gutachten zur steuerlichen Behandlung, die offenbar zu dem Schluss kamen, dass die Geschäfte rechtlich in Ordnung waren.

Mitgemischt bei dem Spiel hat laut der Barclays-Dokumente auch der Wertpapierdienstleister Clearstream. Die Tochter der Deutschen Börse wickelt für Banken den Aktienhandel ab und verwahrt die gehandelten Wertpapiere. Laut Aufzeichnungen aus dem März 2007 haben leitende Angestellte von Barclays und Clearstream im Voraus abgeklärt, dass Clearstream nicht versuchen würde, Quellensteuer auf die Ausgleichszahlung einzubehalten. Sonst hätte das Spiel nicht funktioniert.

Neben Barclays und der HypoVereinsbank müssen sich auch andere große Finanzinstitute mit den juristischen Altlasten der Dividendentricks herumschlagen – etwa die Deutsche Bank oder die HSH Nordbank, Landesbank von Hamburg und Schleswig-Holstein. Ebenfalls betroffen ist die baden-württembergische Landesbank LBBW. Dass ausgerechnet Landesbanken Geschäfte zu Lasten des Fiskus einfädelten, erstaunt doppelt, da diese Institute nicht nur dem Staat gehören, sondern im Zuge der Finanzkrise auch Milliardenhilfen der öffentlichen Hand in Anspruch genommen haben. Es sind also nicht nur die superreichen Privatleute, die jetzt am Pranger stehen.

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