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ImmobilienAbgabefrist für Grundsteuererklärung endet

Wer noch nicht geliefert hat, muss sich bei der Grundsteuererklärung nun sputen. Wer nicht liefert, soll ein Erinnerungsschreiben bekommen – erst einmal. 31.01.2023 - 07:54 Uhr Quelle: dpa

Bundesweit fehlen noch immer Millionen von Grundsteuererklärungen.

Foto: dpa

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet an diesem Dienstag. Viele Immobilienbesitzer müssen noch liefern. Erst etwas mehr als zwei Drittel gaben die Erklärung bis zum Sonntag ab, wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums sagte.

Mitte Oktober hatten die Länder wegen des schleppenden Eingangs der Grundsteuererklärungen bei den Finanzbehörden die Abgabefrist von Ende Oktober auf Ende Januar 2023 verlängert. Eine erneute Fristverlängerung gibt es nicht, wie mehrere Ländervertreter deutlich gemacht hatten. Mit Ablauf der Frist werden die Finanzämter zunächst Erinnerungsschreiben verschicken, hieß es.

Falls Immobilienbesitzer die Abgabefrist nicht einhalten können, können sie unter Angabe von Gründen eine Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Eine Fristverlängerung komme in der Regel nur in begründeten Einzelfällen in Betracht, heißt es in einem „Steuerchatbot” auf einer Seite der Finanzverwaltungen der Länder. Das Verbraucherportal „Finanztip” empfahl, vorab am Telefon zu klären, ob überhaupt eine Chance auf eine Fristverlängerung besteht.

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Wer auf ein Erinnerungsschreiben nicht reagiert, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen, den das örtliche Finanzamt festlege, wie etwa ein Sprecher von Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Heiko Geue (SPD) sagte.

Neubewertung von 36 Millionen Grundstücken

„Finanztip” empfahl, spätestens nach Erhalt einer Erinnerung vom Finanzamt sollten Immobilienbesitzer aktiv werden. Danach drohe ein Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat sowie unter Umständen ein Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro. Das Zwangsgeld bedeute, die Abgabe solle erzwungen werden. Werde die Erklärung dann immer noch nicht abgegeben, werde das Finanzamt eine Schätzung des Grundsteuerwerts vornehmen, die „sehr sicher” nicht zugunsten des Immobilienbesitzers ausfallen werde.

Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Die Steuerbehörden brauchen von allen Eigentümern Daten, selbst wenn sie nur einen Kleingarten besitzen. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert.

Nachsicht bei Fristverletzungen gefordert

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Wie viel Grundsteuer die einzelnen Eigentümer ab 2025 tatsächlich zahlen müssen, wird noch eine Weile offenbleiben. Denn das hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab.

Der FDP-Finanzexperte Markus Herbrand forderte die Länder auf, bei Fristverletzungen nachsichtig zu sein. „Angesichts der bei weitem noch nicht vollständigen Unterlagen appellieren wir an die Bundesländer, auch nachträgliche Einsendungen zu ermöglichen und kulant mit Fristverletzungen umzugehen”, sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Lesen Sie auch: Die Steuerfalle Grundsteuererklärung – jeder Quadratmeter zu viel wird teuer

dpa
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