90.600 Euro
ist das maximale Bruttojahreseinkommen, auf das gesetzliche Rentenbeiträge zu zahlen sind (in den neuen Ländern: 89.400 Euro). Der Beitragssatz bleibt bei 18,6 Prozent.
69.300 Euro
müssen gesetzlich Krankenversicherte an Einkommen übersteigen, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können.
62.100 Euro
an Einkommen werden 2024 maximal mit gesetzlichen Krankenkassenbeiträgen belastet.
18.130 Euro
sind der Freibetrag für den Solidaritätszuschlag. Liegt die Einkommensteuer von Singles darunter, ist kein Soli fällig. Die Schwelle entspricht voraussichtlich weniger als 70 000 Euro an zu versteuerndem Einkommen. Darüber steigt der Soli langsam an, bis auf 5,5 Prozent Zuschlag auf die Einkommensteuer.
11.784 Euro
sollen Steuerpflichtige nach Plänen der Regierung kassieren können, ohne dass Steuern anfallen (Grundfreibetrag). Erst wenn mehr zu versteuern ist, sollen Abgaben gezahlt werden. Ursprünglich vorgesehen war eine Anhebung des Grundfreibetrags für 2024 auf 11.604 Euro. Dieser Betrag gilt ab dem Jahreswechsel zunächst. Dabei soll es aber nicht bleiben: Im Frühjahr soll eine weitere Erhöhung auf 11.784 Euro verabschiedet werden, die rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt.
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