Mietrecht Der Ärger mit den Nebenkosten

Erst kürzlich musste der Bundesgerichtshof für Mieter einspringen: Wenn eine Nebenkostenrechnung falsch ist, müssen sie nicht zahlen. Gegen ein anderes Ärgernis - zu hohe Heizkosten - hilft aber kein Urteil.

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Warum die Energiepreise steigen
Euroscheine stecken an einer Steckdose Quelle: dpa
Logos der vier großen Engergiekonzerne EnBW (l, oben), RWE (r, oben), Vattenfall (l, unten) und Eon (r, unten) Quelle: dpa
Ölpumpen stehen im Sonnenuntergang auf einem Ölfeld bei Los Angeles Quelle: dpa
Bild einer Raffinerie auf einem Bildschirm der Firma Gazprom Quelle: REUTERS
Ein Mitarbeiter eines Heizöllieferanten bereitet die Betankung eines Mehrfamilienhauses mit Heizöl vor Quelle: dpa
Ein Tankwagenfahrer beliefert einen Privathaushalt mit Heizöl Quelle: AP
Ein Monteur verkabelt einen Strommast Quelle: dapd

Seit Januar trudeln sie peu à peu ein: die Nebenkostenabrechnungen. Im Dezember werden die letzten Mieter erfahren, wie viel sie für Wasser, Heizung und Co nachzahlen müssen oder ob sie etwas zurückbekommen. Laut deutschem Mieterbund zahlen Mieter in Deutschland durchschnittlich 2,19 Euro pro Quadratmeter im Monat für Betriebskosten. Dabei gibt es regionale Unterschiede: In den alten Bundesländern sind die Betriebskosten etwas höher, in den alten Bundesländern etwas niedriger. Wer tatsächlich alle der 17 möglichen Positionen auf der Betriebskostenabrechnung zahlen muss, kommt im Schnitt auf 2,94 Euro pro Quadratmeter und Monat.

Geändertes Mietrecht

Um die Nebenkosten aller künftig zu senken, hat die Bundesregierung am Mittwoch das Mietrecht reformiert. Wenn der Vermieter eine energieeffizientere Heizung, doppelverglaste Fenster oder sonstige energetische Sanierungen vornehmen möchte, dürfen Mieter sich nicht mehr dagegen wehren. Das gilt aber nur, wenn durch die Renovierungen die Nebenkosten sinken. Selbst wenn Staub und Lärm die Lebensqualität mindern, muss der Mieter dies zumindest drei Monate lang hinnehmen. "Das neue Gesetz schafft Anreize für Vermieter, vermieteten Wohnraum zu sanieren, und zugleich profitieren Mieter von einer energetischen Modernisierungsmaßnahme, weil die Mietnebenkosten nach der Renovierung sinken" sagt Andrea Voßhoff, Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Für die Renovierung dürfen Vermieter maximal elf Prozent der Kosten auf die Miete umlegen, beschloss die Bundesregierung. Weniger Nebenkosten, weniger Ärger mit den Abrechnungen, könnte man meinen.

Überflüssig wie ein Kropf

Der Deutsche Mieterbund (DMB) sieht das allerdings anders. "Die Änderungen des Mietrechts sind überflüssig wie ein Kropf", sagt DMB-Chef Lukas Siebenkotten. Er findet es problematisch, dass Mieter zwar 100 Prozent zahlen müssten, die Wohnung dafür aber nicht zu 100 Prozent nutzen könnten, weil beispielsweise Heizung oder die Wasserversorgung nicht funktionieren. „Damit schafft die Bundesregierung ein ‚Grundrecht für Verbraucher‘ teilweise ab", empört sich Siebenkotten.

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