Paul Mora Ex-Investmentbanker will nicht an Cum-Ex-Prozess in Wiesbaden teilnehmen

Im Oktober soll am Landgericht Wiesbaden der nächste Strafprozess in Sachen Cum-Ex beginnen. Wie es aussieht, wird nicht nur ein Hauptdarsteller fehlen.

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Bei den Cum-Ex-Geschäften ließen sich Anleger die einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe ihrer Bank mehrfach erstatten. Quelle: dpa

Der frühere Investmentbanker Paul Mora, einer der Hauptbeschuldigten in der Steueraffäre um Cum-Ex., will nicht zu seinem Strafprozess in Deutschland kommen.
Der Neuseeländer hat dem Landgericht Wiesbaden mitgeteilt, er werde nicht nach Europa reisen, um am Verfahren teilzunehmen, das am 20. Oktober beginnen soll.

Das ist keine große Überraschung. Kaum ein Beobachter hatte mit dem Erscheinen von Paul Mora gerechnet. Der gebürtige Neuseeländer hat sich in sein Heimatland zurückgezogen. Dem Vernehmen nach will er sich dem Verfahren in Deutschland nicht stellen. In Neuseeland muss er keine Auslieferung nach Deutschland befürchten.

Sollte er jedoch tatsächlich nicht erscheinen, könnte die Kammer einen Haftbefehl erlassen, so der Vizepräsident des Landgerichts, Wolfram Simon.

Bei der HVB war Mora Chef des Londoner Desks, als die Cum-Ex-Deals für den vermögenden Privatkunden Raphael Roth abgewickelt wurden. Dokumente belegen, dass er einen engen Draht zu Berger hatte und genau wusste, dass die Profite aus der deutschen Steuerkasse stammten. Mit der Staatsanwaltschaft hat der Neuseeländer nicht gesprochen. Moras Verteidiger wollte sich auf Nachfrage nicht äußern.

Der im Prozess ebenfalls angeklagte Hanno Berger hatte dem Gericht bereits mitgeteilt, er sei zu krank, um am Prozess teilzunehmen. Das Verfahren wird zudem von der steigenden Zahl von Corona-Infektionen überschattet.
Bisher gehe das Landgericht davon aus, dass die Hauptverhandlung nach Plan starten werde, sagte Simon. Eine andere Entscheidung gebe es bisher nicht. Moras Anwalt Franz Salditt antwortete zunächst nicht auf eine E-Mail mit der Bitte um Stellungnahme.

Im ersten deutschen Cum-Ex-Prozess, der in Bonn stattfand, wurden im März zwei Banker verurteilt, die jetzt auch in Wiesbaden angeklagt sind. Die beiden hatten während des Prozesses umfänglich ausgesagt, was das Gericht als strafmildernd ansah. Sie hätten wesentlich zur Aufklärung der komplexen Tatbestände beigetragen.

Bei den Cum-Ex-Geschäften ließen sich Anleger die einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe ihrer Bank mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Dividendenstichtag herum untereinander Aktien mit (lateinisch: „Cum“) und ohne („Ex“) Dividendenanspruch. Dem deutschen Staat entstand ein Milliardenschaden.

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