Sal. Oppenheim-Prozess Josef Esch muss knapp eine halbe Million Euro Strafe zahlen

Esch Sal. Oppenheim Quelle: dpa

Das jahrelange Verfahren um Sal. Oppenheim ist abgeschlossen: Josef Esch muss fast eine halbe Million Euro zahlen. Der BGH hat die Revision des Immobilienunternehmers abgelehnt.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Mit der Verschärfung des Schuldspruchs gegen einen Angeklagten hat der Bundesgerichtshof (BGH) das jahrelange Verfahren um Untreue im Bankhaus Sal. Oppenheim insgesamt abgeschlossen. Zwar änderte der 2. Strafsenat am Mittwoch den Schuldspruch des Landgerichts Köln gegen einen Beteiligten aus dem Juli 2015 von fahrlässig auf vorsätzlich. Das Strafmaß von 90 Tagessätzen, insgesamt 495.000 Euro, blieb aber unverändert. Der Angeklagte war wegen unerlaubter Bankgeschäfte verurteilt worden, er hatte über ein Unternehmen Kredite bis zu 380 Millionen Euro ausgegeben, ohne über eine Genehmigung für Bankgeschäfte zu verfügen. (Az.: 2 StR 416/16)

Vor dem Landgericht war der Unternehmer zusammen mit früheren Spitzenmanagern der traditionsreichen Kölner Privatbank angeklagt. Drei Beteiligte waren zu Freiheitsstrafen auf Bewährung bis zu zwei Jahren und ein vierter Ex-Manager zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Die Revisionen blieben ohne Erfolg. In dem Fall aus dem Jahr 2008 ging es um Millionenverluste im Zusammenhang mit dem früheren Karstadt-Mutterkonzern Arcandor, die fast zum Zusammenbruch des Bankhauses geführt hatten, sowie um ein verlustreiches Immobiliengeschäft. Inzwischen gehört Sal. Oppenheim zur Deutschen Bank.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%