Schickedanz-Prozess Frist für außergerichtliche Einigung verstrichen

Die Verhandlungen über einen außergerichtlichen Vergleich im Schadenersatz-Prozess von Madeleine Schickedanz sind ergebnislos geblieben. Dennoch soll weiter an einer außergerichtlichen Lösung gearbeitet werden.

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Die Quelle-Erbin steht im Rechtsstreit mit ihrer damaligen Hausbank Sal. Oppenheim. Quelle: dpa

Köln Die Verhandlungen über einen außergerichtlichen Vergleich parallel zum milliardenschweren Schadenersatz-Prozess von Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz sind ergebnislos geblieben. Ein Sprecher des Kölner Landgerichts sagte der Deutschen Presse-Agentur am Freitag, die „Mitteilungsfrist für eine Einigung“ am 1. September sei „fruchtlos verstrichen“.

Von Seiten der Streitparteien seien bei der Kammer keine Schriftsätze eingegangen. Das Gericht halte daher nach derzeitigem Stand am 27. September als Verkündigungstermin fest. Nach Informationen des Handelsblatt heißt es jedoch aus Kreisen, dass die Frist zwar verstrichen sei, aber weiter an einer außergerichtlichen Lösung gearbeitet werde. Wenn es bis zum 27. nicht klappe, entscheide halt das Gericht.

Schickedanz kann sich nur noch wenig Hoffnung auf einen milliardenschweren Schadenersatz nach der Pleite des Handelskonzerns Arcandor machen. In wichtigen Klageteilen hege das Gericht Zweifel an der Darstellung der Klägerin Schickedanz, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Singbartl im Juni: „Es bleiben Restzweifel.“ Das Gericht sei nicht überzeugt, dass Schickedanz für die Geschäfte nicht selbst haften müsse. Es gebe nur ein „Sonderthema“ mit Immobilienfonds, das aber nur rund fünf Prozent des Streitwerts ausmache.

Schickedanz hat unter anderem ihre ehemalige Hausbank Sal. Oppenheim und ihren Ex-Berater Josef Esch vor dem Kölner Landgericht auf insgesamt rund 1,9 Milliarden Euro verklagt. Singbartl hatte im Verlauf des jahrelangen Rechtsstreits bereits deutlich gemacht, er halte das Vorgehen der Klägerin für „schwerlich plausibel“. Das mittlerweile zur Deutschen Bank gehörende Bankhaus Sal. Oppenheim sah sich damit bestätigt.


Schickedanz sieht sich hintergangen

Schickedanz wirft der Sal. Oppenheim und ihrem ehemaligen Berater Esch vor, sie hintergangen zu haben. Außerdem klagt sie gegen die ehemals persönlich haftenden Gesellschafter Matthias Graf von Krockow, Christopher Freiherr von Oppenheim, Dieter Pfundt und Friedrich Carl Janssen sowie andere ehemalige Gesellschafter von Sal. Oppenheim. Die traditionsreiche Privatbank gehört seit 2009 zur Deutschen Bank.

Schickedanz trägt in ihrer Klage vor, ihre Berater hätten sich mehrfach dazu gedrängt, größere Aktienpakete des Handelskonzerns Arcandor zu kaufen. Die Käufe wurden auch getätigt, zu großen Teilen mit geliehenem Geld. Das Darlehensvolumen summierte sich auf mehr als 720 Millionen Euro. Dann fiel Arcandor in eine Existenzkrise, die einstige Milliardärin erlitt immense Verluste. Schickedanz musste schließlich sogar mit ihrem eigenen Vermögen für die Kredite bürgen. Die Insolvenz von Arcandor zwang sie, Teile ihres Privatbesitzes zu veräußern.

In ihrer Klage wirft Schickedanz ihren früheren Bank- und Vermögensberatern vor, diese hätten sie getäuscht und für ihre eigenen Zwecke eingespannt. Schickedanz‘ Verluste seien auf schwere Beratungsfehler zurückzuführen. Die Beklagten bestreiten das – und verlangen ihrerseits, dass Schickedanz ihre Kredite mit einem Volumen von insgesamt 580 Millionen Euro bedient.

Im Frühjahr schien sich ein Kompromiss anzudeuten. Der für den 26. April angesetzte Termin war mit Hinweis auf einen möglichen außergerichtlichen Vergleich auf den 13. Juni verschoben worden. Doch ein Durchbruch gelang nicht.

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