Schulen und Kitas schließen Wann Eltern wegen Corona zuhause bleiben dürfen

Ab kommenden Montag bleiben schulen und Kitas in mehreren Bundesländern wegen Corona geschlossen Quelle: dpa

Immer mehr Bundesländer schließen wegen Corona Schulen und Kitas. Doch wer soll die Kinder betreuen, wo Großeltern doch Risikogruppe sind? Wann Arbeitnehmer zuhause bleiben dürfen – und was Arbeitgeber wissen müssen.

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Rechtsanwalt Christian Solmecke ist Gesellschafter der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke und Experte für Arbeitsrecht sowie Medienrecht, Internetrecht und Wettbewerbsrecht.

Viele Eltern fragen sich, was sie tun sollen, wenn die Schule oder Kita ihres Kindes geschlossen wird. Dürfen sie einfach zuhause bleiben, um ihr Kind zu betreuen?
Christian Solmecke: Nein, dürfen sie nicht. Arbeitnehmer sind grundsätzlich verpflichtet, ihre Arbeit anzubieten. Wenn das Kind zuhause bleiben muss, weil Kita oder Schule geschlossen sind, müssen sich die Eltern darum kümmern, dass es anderweitig versorgt ist.

Und wenn das nicht geht? Großeltern, die in solchen Fällen oft einspringen, sind in Zeiten von Corona ja keine Option.
Wenn es den Eltern nicht möglich ist, das Kind anderswo unterzubringen, führt das juristisch zu einer Unmöglichkeit: Eltern ist es nicht mehr möglich, zur Arbeit zu erscheinen, weil sie eine Fürsorgepflicht für ihr Kind haben. Gerade bei kleinen Kindern wiegt diese Pflicht rechtlich schwerer als die Verpflichtung gegenüber dem Arbeitgeber. Dann haben die Eltern das Recht, zuhause zu bleiben. Nach § 616 BGB kann dem Arbeitnehmer dann grundsätzlich ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts zustehen. Ein solcher Lohnfortzahlungsanspruch besteht aber nur für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche“ Zeit. Die meisten Juristen vertreten die Auffassung, dass damit ein Zeitraum von fünf Tagen gemeint ist. Doch Arbeitnehmer sollten sich nicht darauf verlassen, dass sie in einem solchen Fall weiter Geld vom Arbeitgeber bekommen. Der Lohnfortzahlungsanspruch kann nämlich auch im Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen werden- was in einer Vielzahl der Arbeitsverträge auch passiert.

Also kann ich einfach zuhause bleiben, wenn die Schule meines Kindes schließt?
Bloß nicht. Wenn Schule oder Kita wegen des Coronavirus schließen, sollten sich Arbeitnehmer dringend mit ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen, um zu besprechen, was es jetzt für Möglichkeiten gibt. Das könnten Homeoffice sein oder Urlaub. Oder der Arbeitgeber zeigt sich kulant und gibt betroffenen Eltern einige Tage frei. Da gibt es einige Möglichkeiten. Das Wichtigste ist in jedem Fall, mit seinem Chef zu sprechen.

 

Wann sollte man das tun? Reicht es, am Tag selbst anzurufen?
Nein, das sollte man vorher tun. Zum jetzigen Zeitpunkt ist einiges noch nicht geklärt, weil es eine Ausnahmesituation ist, die es so noch nie gegeben hat. Wir müssen abwarten, was vonseiten der Behörden und des Staates noch kommt. Ob es vielleicht noch offizielle Lösungen gibt. Bis es so weit ist, empfehlen wir aber dringend, frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Auf gar keinen Fall sollte man einfach zuhause bleiben. Im schlimmsten Fall trifft man seinen Arbeitgeber sonst später vor Gericht wieder. 

Was raten Sie Arbeitgebern, wenn plötzlich die Hälfte der Belegschaft nicht mehr zur Arbeit kommen kann?
Der Arbeitgeber sollte sich idealerweise schon von sich aus überlegen, wie er mit der Situation umgehen will. Gibt es Möglichkeiten, dass Menschen von zuhause aus arbeiten können oder dass sie unplanmäßigen Urlaub nehmen? Können Arbeitnehmer ihre Stunden reduzieren und sich am Arbeitsplatz abwechseln? Spätestens jetzt sollten Arbeitgeber hier ihre eigenen Lösungen suchen, um die Arbeit aufrecht erhalten zu können. Wenn man gar keine Vorkehrungen trifft und es bleiben 30 bis 40 Leute zuhause, hat man ein Problem.

 

Wenn der Arbeitgeber doch mauert, liegt es für Arbeitnehmer nahe, sich einfach selbst krankzumelden. Umso mehr, als sie derzeit nicht einmal beim Arzt vorstellig werden müssen, um ein Attest zu bekommen.
Wenn sich in der jetzigen Situation auf einmal dutzende Eltern krankmelden, ist das vielleicht ein wenig auffällig. Ich würde davon ohnehin dringend abraten. Wer sich krank meldet, ohne krank zu sein, täuscht seine Arbeitsunfähigkeit vor. Kommt heraus, dass man nicht krank war, ist dies ein Abmahn- oder gar Kündigungsgrund.

Mehr zum Thema: Aus Sorge vor dem Coronavirus schicken immer mehr Firmen ihre Mitarbeiter ins Homeoffice. Die WirtschaftsWoche erklärt in dieser mehrteiligen Serie, wie die Arbeit von Zuhause gelingt.

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