Steuern und Recht kompakt Ein Umzug für den Job spart Steuern

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Lebensversicherung: Grenze für Garantiezins fällt weg

Das Bundesfinanzministerium (BMF) will den großen Lebensversicherern von 2016 an nicht mehr vorschreiben, welchen Zins sie maximal gegenüber ihren Kunden garantieren dürfen.

Die Versicherer dürfen bei neuen Verträgen auch weniger als aktuell 1,25 Prozent garantieren, was sie aber in der Praxis nicht tun.

Schnellgericht

Das BMF begründet seine Maßnahme damit, dass die großen Versicherer über die europäische Richtlinie Solvency II bereits verpflichtet seien, ausreichend Eigenkapital zu halten, um alle Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

Eine weitere Absicherung über eine Deckelung des Garantiezinses sei daher nicht mehr notwendig.

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