Steuern und Recht kompakt Ein Umzug für den Job spart Steuern

Ein Umzug muss beruflich bedingt sein, damit das Finanzamt ihn zu den Werbungskosten zählt. Außerdem Die Grenze für den Garantiezins bei Lebensversicherungen fällt weg.

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Umzugswagen Quelle: dpa

Ein Teil der Kosten, die bei einem beruflich bedingten Umzug anfallen, lässt sich vom Einkommen abziehen. Als beruflich veranlasst gilt der Umzug, wenn der Steuerzahler einen neuen Job in einer weiter entfernten Stadt annimmt oder durch den Umzug der Arbeitsweg deutlich verkürzt wird.

Ein verkürzter Arbeitsweg ist jedoch keine Garantie für einen Steuerabzug. In einem vom Bundesfinanzhof (BFH) entschiedenen Fall änderte sich der Einsatzflughafen eines Piloten. Statt 65 Kilometer war der neue Arbeitsplatz 455 Kilometer vom Wohnort entfernt (VI R 73/13).

Recht einfach: Taxi

Der Pilot zog daher in das frühere Haus seiner Eltern, 255 Kilometer vom neuen Einsatzflughafen entfernt. Die Umzugskosten wollte der Pilot steuerlich geltend machen. Das Finanzamt stellte sich quer.

Zwar habe sich der Arbeitsweg verkürzt, der Umzug ins frühere Elternhaus sei aber mehr privat als beruflich bedingt gewesen. Schließlich habe der Pilot innerhalb von fünf Monaten nur 13 Mal von seinem neuen Wohnort zum Einsatzflughafen fahren müssen. Der Bundesfinanzhof sah das ähnlich.

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