Tipps für die Steuererklärung 2018 So zahlen Sie weniger Steuern

Steuererklärung 2017/2018: So zahlen Sie weniger Steuern Quelle: imago images

Die Steuererklärung kann mehr sein als lästige Pflicht. Mit unseren Steuertipps können sich Arbeitnehmer, Familien, Anleger, Studenten, Vermieter und Rentner viel Geld zurückholen.

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Die Zeit läuft: Alle, die zur Abgabe einer Steuererklärung fürs vergangene Jahr verpflichtet sind, haben in der Regel noch bis Ende Mai Zeit. Nur wenn Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützen, gilt eine verlängerte Frist. Dann reicht es, die Steuererklärung bis Jahresende abzugeben.

Doch: Warum warten? In vielen Fällen bringt die Steuererklärung hohe Erstattungen. Knapp 90 Prozent der Angestellten - die neben dem Gehalt nur Kapitalerträge, aber nicht etwa Vermietungseinkünfte kassieren - bekommen nach der Abgabe Geld zurück, hat das Statistische Bundesamt ermittelt. Im Schnitt betrug die Rückzahlung dann 988 Euro.

Zur Abgabe einer Steuererklärung sind Sie zum Beispiel verpflichtet, wenn Ehepartner Lohn in Steuerklasse III oder V erhalten haben, oder wenn Steuerzahler mehr als 410 Euro an Nebeneinkünften erzielt haben. Auch Selbstständige oder Bezieher von Elterngeld müssen generell eine Steuererklärung abgeben. Höchste Zeit also, sich fit für die Steuererklärung zu machen.

Und dabei wollen wir helfen. Wir liefern Tipps für die Steuererklärung und erläutern wichtige Grundlagen. So bekommen Steuerzahler je nach Lebenssituation, Einkommensarten und Thema wichtige Grundlagen, Hinweise auf aktuelle Urteile und laufende Gerichtsverfahren. Solches Wissen ist oft bares Geld wert und hilft, dass Sie nicht unnötig viel Steuern zahlen.

Einen wichtigen Ausgabeblock stellen berufliche Kosten dar, etwa für die Fahrten zur Arbeit. Wie Sie den Fiskus daran bestmöglich beteiligen können und welche Regeln zum Beispiel für das Homeoffice oder doppelte Haushaltsführung gelten, lesen Sie hier: Serie Steuererklärung Teil 1: Angestellte

Aber auch im Privaten schlummert oft Potenzial zum Steuersparen. Eltern können mit Ausgaben für die Betreuung ihrer Kinder die Steuerlast senken, Ehepaare sparen durch Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung mit Splittingvorteil und Studenten können mitunter das Finanzamt an Studienausgaben beteiligen. Welche Regeln in diesem Fall greifen: Serie Steuererklärung Teil 2: Paare, Familien und Studenten

Selbst Ruheständler müssen sich noch mit dem Thema Steuer befassen. Durch den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der Renten - und durch die Rentensteigerungen der vergangenen Jahre - rutschen immer mehr Rentner in die Steuerpflicht. Wann das droht und wie Rentner sich darauf optimal einstellen: Serie Steuererklärung Teil 3: Ruheständler

Besonders wichtig ist die Steuererklärung für Vermieter. Längst nicht alle Ausgaben können sie auf Mieter umlegen. Gut, dass sie den Rest dann wenigstens steuerlich geltend machen können - zum Großteil. Doch auch hier drohen Fallen: So lassen sich die Ausgaben für umfassende Sanierungen direkt nach dem Kauf teilweise nicht auf einen Schlag absetzen. Auch beim Leerstand einer Wohnung müssen Vermieter aufpassen, damit der Fiskus ihre Kosten trotzdem zum Abzug akzeptiert. Lesen Sie hier, wie das geht - und warum auch Mieter die Chance haben, einige Ausgaben fürs Wohnen in der Steuererklärung einzutragen. Serie Steuererklärung Teil 4: Vermieter/Mieter

Wer als Anleger denkt, dass er durch die Einführung der Abgeltungsteuer wenigstens das Thema Steuer abhaken kann (schließlich wird die ja schon pauschal von der Bank abgeführt), liegt theoretisch richtig. Praktisch oft aber nicht. In vielen Fällen lohnt es weiter, Kapitalerträge dem Finanzamt zu melden. Das gilt nicht nur, wenn der eigene Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Und bei manchen Geldanlagen, etwa manchen Indexfonds (auch ETFs genannt), ist die Abgabe einer Steuererklärung mit detaillierten Angaben dazu sogar Pflicht. Wir erklären Ihnen, wie Sie möglichst viel von den in Niedrigzinszeiten ohnehin oft nicht üppigen Kapitalerträgen für sich behalten dürfen: Steuererklärung 2018 Teil 5: Anleger

Die besten Tipps für Versicherte erfahren Sie hier: Steuererklärung 2018 Teil 6: Versicherte

Besonders interessant dabei: Einige Steuerzahler können Tausende Euro sparen, wenn Sie Beiträge zur Krankenversicherung im Voraus bezahlen. Woran das liegt und wie es geht, erklären wir.

Während früher auch die Kosten einer Scheidung problemlos bei der Steuer zählten, ist das mittlerweile anders. Jetzt berücksichtigt der Fiskus die Ausgaben, etwa für Anwalt und Gericht, nur noch, wenn ohne den Scheidungsprozess existenzielle Probleme drohten. Das ist die absolute Ausnahme. Prozesse mit beruflichem Bezug bieten aber weiter steuerlichen Spielraum. In anderen Lebenslagen, etwa bei Krankheit, können Kosten ebenfalls steuerlich verrechnet werden. Allerdings wird bei derartigen Ausgaben, auch außergewöhnliche Belastung genannt, ein als zumutbar angesehener Eigenbetrag abzogen. Seit dem vergangenen Jahr muss dieser immerhin nach neuen Regeln berechnet werden. Unter dem Strich profitieren Steuerzahler. Die frohe Botschaft - und die Steuerregeln für Spenden sowie ein Spezialtrick, mit dem Arbeitgeber die Steuerberatungskosten für ihre Angestellten lohnsteuerfrei übernehmen können, finden Sie hier: Steuererklärung 2018 Teil 7: Allgemein

So gewappnet, müssen Sie die Steuererklärung nur noch abgeben. Und auf eine hoffentlich große Erstattung warten.

Die besten Tipps für ihre Steuererklärung 2018

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