Altersvorsorge So würde die Riester-Rente endlich mehr bringen

Riester-Zulage bringt oft nichts. Quelle: Getty Images

Nach einem Beschluss des CDU-Parteitags soll die Riester-Rente reformiert werden. Weniger Bürokratie ist gewünscht. Unser Gastautor hat mehrere Lösungsvorschläge.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Markus Rieksmeier ist Versicherungsfachwirt und Finanzautor. Er ist kritischer Beobachter der Versicherungswelt und Experte für die Lebensversicherung.

Eigentlich kann es nur überraschen, dass es 16,5 Millionen Riester-Verträge gibt. Denn Sparer können die Riester-Rente mit ihren komplexen Regeln – Zulagen einerseits, Steuervorteilen andererseits – kaum verstehen. Teuer ist sie zudem. Ein Bürokratiemonster ist sie aber auch für die Behörden und Anbieter. Bis Riester-Sparer ihre staatlichen Zulagen bekommen, müssen ihre Daten hin und her geschickt werden, durch Datenverarbeitung und Buchhaltung gepumpt, geprüft und verifiziert werden. Eigentlich dient das Verfahren nur dazu, staatliche Zuschüsse zu verteilen. Weil es so kompliziert ist, ist es aber teuer – für den Staat und die Anbieter. Und Sparer verlieren auch zunehmend die Lust aufs Riestern. Die Anzahl der abgeschlossenen Verträge stagniert. Jeder fünfte Vertrag soll zudem nicht mehr bespart werden, ist also „beitragsfrei“ gestellt.

Es ginge einfacher. Und billiger für alle Beteiligten. Der jüngst auf dem CDU-Parteitag gefasste Beschluss, wonach „die betriebliche und private Vorsorge effizienter“ und „verbindlicher“ gestaltet werden soll, geht in diese Richtung. So will die CDU, dass die staatlichen Sparzulagen „automatisch aufgrund der bei der Steuerverwaltung vorhandenen Einkommensdaten ausgezahlt werden“.

Hier kommt das Finanzamt ins Spiel, statt der bislang genutzten Zulagenstelle. Die bekommt die Rote Karte. Künftig würde es genügen, wenn der Sparer – wie gehabt – seinen Riester-Antrag bei seinem Vertragspartner, zum Beispiel einer Lebensversicherung, einreicht und auf einem Zusatzblatt die Riester-Zulagen beantragt. Wie bislang gibt er dabei Einkommen, Familienstand, Kinderanzahl und Steuerdaten an. Wie bisher auch würde dem Kunden seine Riesterpolice ausgestellt und der Versicherer buchte die Beiträge vom Bankkonto des Kunden ab.

Ein Jahr später, wenn der Kunde seine Beiträge für die abgelaufenen ersten zwölf Monate bezahlt hat, stellt der Versicherer ihm für das Finanzamt eine Bescheinigung aus. Auch die gibt es heute schon. Dabei ist für das Finanzamt eigentlich nur die Höhe des gezahlten Beitrags wichtig. Das Finanzamt gleicht die Beitragshöhe mit den Lohndaten ab, die der Arbeitgeber ohnehin jeden Monat an die Finanzbehörden liefert. Merke: Bei Riester weiß jeder von jedem alles. Und alles elektronisch. Anders ließen sich Lohn, Sparbeitrag, Kinder- und Steuerdaten des Bürgers überhaupt nicht verwalten. Mit den Lohndaten des Arbeitgebers und Kenntnis der eingezahlten Beiträge kann das Finanzamt die Zulagen für den Steuerbürger und Riester-Sparer abrechnen. Ein für allemal, endgültig.

Das wäre neu! Denn bislang gibt die Zulagenstelle Riester-Sparern Zulagen zunächst auf Vorschuss und kürzt diese ein oder mehrere Jahre später wieder, falls der Bürger weniger als vier Prozent seines jährlichen Bruttolohns (inklusive Zulage) eingezahlt hat. Um diese Quote zu ermitteln, braucht die Zulagenstelle vom Finanzamt und vom Versicherer, der Bank, Fondsgesellschaft oder Bausparkasse Daten zum Bruttoeinkommen sowie den gezahlten Sparbeiträgen. Das Verfahren führte oft schon zu Problemen, etwa mit zurückgebuchten Zulagen, die erst gewährt, dann aber wieder gestrichen worden waren.

Dabei könnte schon das Finanzamt prüfen, ob die Beiträge wenigstens vier Prozent der Lohnsumme ausmachen. Auch die Richtigkeit der übrigen Daten, etwa der Anzahl der Kinder, könnte das Finanzamt feststellen. Mit den verifizierten, im Idealfall als korrekt bestätigten Daten kann die Zulage für den Riester-Vertrag quasi automatisch und korrekt fließen. „Automatisch“ deswegen, weil die allermeisten Riester-Sparer ohnehin eine Steuererklärung abgeben; samt Riesterbescheinigung ihrer Bank oder Versicherung und der Anlage AV für den Riester-Vertrag. Die Steuererklärung geben die Sparer ab, weil sie so oft nicht nur von der Zulage, sondern auch von Steuervorteilen profitieren.

Diese Steuervorteile bieten Raum für eine weitere, eigentlich simple, aber grundlegend neue Änderung: In den Antragsformularen der Riester-Verträge sollte ein einziger Satz ergänzt werden. Dieser würde zum Beispiel lauten: „Sollen etwaige zusätzliche Steuervorteile, die den Zulagenbetrag übersteigen, auf Ihren Riestervertrag gebucht werden?“ Ja/nein? Plus Hinweis: „Dieser zusätzliche Steuervorteil erhöht Ihr Vertragsvermögen.“

Denn bislang läuft es so: Nur Zulagen werden automatisch dem Riester-Vertrag gutgeschrieben. Die Summe eines zusätzlichen Steuervorteils hingegen fließt nicht in den Vertrag. Zum Steuervorteil kommt es, wenn die Summe der Zulagen unter dem rechnerischen Steuervorteil der Riester-Beiträge liegt. Zahlt ein Sparer mit 30 Prozent Steuersatz zum Beispiel 2100 Euro in seinen Vertrag ein (inklusive Zulage), ergibt sich ein rechnerischer Steuervorteil von 630 Euro (30 Prozent von 2100 Euro). Vom rechnerischen Steuervorteil würden nun die Zulagen abgezogen, zum Beispiel 175 Euro Grundzulage. Damit verbliebe ein effektiver Steuervorteil von 455 Euro (630 Euro abzüglich 175 Euro). Weil die Beiträge zur Riester-Rente steuerlich verrechenbar sind, müssen allerdings später – bei Auszahlung – die Renten voll versteuert werden.

Neu wäre also, dass der effektive Steuervorteil in der Sparphase nun dem Vertrag gutgeschrieben würde. Bisher verschwindet dieser Steuervorteil im Steuerbescheid des Finanzamts. Praktisch unsichtbar, irgendwo im Kleingedruckten der Steuerabrechnung versteckt. Das Geld aus dem Steuervorteil ist Teil der Steuererstattung (oder mindert eine Nachzahlung), hat für den Sparer gedanklich aber wenig mit seinem Riester-Vertrag zu tun. Im schlechtesten Fall fühlt er sich später, bei der Auszahlung, sogar getäuscht, dass nun plötzlich Steuer von seiner Riester-Rente abgeht. Durch die Gutschrift im Vertrag würde sich das ändern. Jetzt könnten Sparer ihren Steuervorteil sehen, insbesondere Besserverdiener. Sie würden merken, dass sie neben der Zulage zusätzlich profitieren. Zugegeben: Banken, Bausparkassen, Fondshäuser und Versicherer würde das sehr freuen, weil sie an jedem Beitrags-Euro mitverdienen.



Zwei Hauptkritikpunkte an der staatlich geförderten, privaten Zusatzvorsorge würden gelöst: Die Zulagen würden einfacher, besser und kostengünstiger gebucht. Und die Sparer könnten erkennen, wie viel ihnen das Riestern bringt. Die Anbieter allerdings sollten die Sparer an den Kostenvorteilen teilhaben lassen, damit das Ergebnis auch tatsächlich überzeugt. Wenn nicht, könnten die bisherigen Anbieter sowieso bald aus dem Rennen sein. Schließlich hat der CDU-Parteitag den Anbietern privater Altersvorsorge jüngst schon gedroht: „Wir erwarten eine Erhöhung der Gesamtzahl der abgeschlossenen Verträge um 30 Prozent innerhalb der nächsten drei Jahre nach Inkrafttreten der Reform. Sollte sich diese Erwartung nicht erfüllen, werden wir das Produktportfolio um ein staatlich organisiertes Standardvorsorgeprodukt erweitern.“

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%