Altersvorsorge Wie Paare gemeinsam gut vorsorgen

Seite 3/3

Verheiratete Paare sind im Vorteil

So klappt's mit der Frührente
Die Zeitschrift Finanztest hat untersucht, wie Arbeitnehmer mit den geringsten Einbußen in den Vorruhestand gehen können. Die Experten raten vor allem zur rechtzeitigen Planung: "Überlegen Sie mit Mitte 50, wann sie in Rente gehen möchten, ob Sie sich einen vorgezogenen Ruhestand leisten können und welche Variante des Vorruhestands infrage kommt", heißt es in dem Bericht. Außerdem sollten sich Arbeitnehmer rechtzeitig in der Personalabteilung oder bei den Vorgesetzten erkundigen, ob beispielsweise eine Altersteilzeit möglich ist. Besonders wichtig ist, dass Arbeitnehmer anhand betrieblicher und privater Vorsorge ihr späteres Alterseinkommen berechnen und überprüfen, ob sie eventuelle Abschläge bei der gesetzlichen Rente verkraften können. Quelle: Fotolia
Grundsätzlich gibt es den Vorruhestand so gut wie nie ohne Einbußen. Pro Monat, den ein Arbeitnehmer früher in Rente geht, werden ihm 0,3 Prozent der Bezüge abgezogen. Wer also anderthalb Jahre eher in Pension geht, als er sollte, muss auf 5,4 Prozent seines Ruhegeldes verzichten. "Vor allem Rentner mit durchschnittlichem und unterdurchschnittlichem Einkommen werden die Einschnitte bei der Altersrente schwer verkraften, wenn sie keine zusätzliche Einkünfte haben", heißt es bei Finanztest. Quelle: Fotolia
Der beste Weg in den Ruhestand ist laut Finanztest die Altersteilzeit. Diese Regelung kann in Anspruch nehmen, wer das 55. Lebensjahr vollendet hat und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Wie die jeweilige Arbeitszeitregelung gestaltet wird, muss jeder Arbeitnehmer mit seinen Vorgesetzten absprechen. Es gibt zwei unterschiedliche Modelle... Quelle: Fotolia
S90 Prozent der Vorruheständler nutzen das Blockmodell, bei dem die verbleibenden Jahre bis zum eigentlichen Rentenbeginn in zwei große Blöcke geteilt werden. Während des ersten Blocks arbeitet man quasi vor, also Vollzeit aber nur für die Hälfte vom Gehalt. In der Regel stockt der Arbeitgeber das halbierte Gehalt um bis zu 20 Prozent auf in der Metall- und Elektroindustrie werden sogar 85 bis 89 Prozent des regulären Lohns gezahlt. Trotz des halben Gehalts zahlt der Arbeitgeber weiterhin die Beiträge zu Renten- und Krankenversicherung. Und zwar so, als bekäme der Arbeitsnehmer 90 Prozent seines ursprünglichen Gehalts. Die Einbußen bei der Rente sind also entsprechend gering. Im zweiten Block bleibt der Arbeitnehmer dann ganz zuhause, bezieht aber weiterhin sein halbes Gehalt. Quelle: Fotolia
Die übrigen zehn Prozent reduzieren ihre Arbeitszeit bis zum Renteneintritt und arbeiten beispielsweise nur noch halbtags oder nur noch mittwochs und donnerstags. Wer diese Form der Altersteilzeit in Anspruch nimmt, geht aber nicht früher in Rente, er arbeitet nur weniger. Beide Modelle werden unter Umständen von der Arbeitsagentur gefördert. Quelle: Fotolia
Was Menschen in der Altersteilzeit nicht vergessen dürfen ist, dass sie weiterhin bei ihrem Unternehmen beschäftigt sind und dementsprechend gekündigt werden können, falls das Unternehmen beispielsweise pleite geht. Quelle: Fotolia
Wer bereits sehr lange arbeitet und entsprechend lange in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann sich entspannt zurücklehnen und ohne Abschläge vorzeitig in den Ruhestand gehen. Wer seit 45 Jahren einzahlt, kann bedenkenlos mit 65 Jahren in Rente gehen. Quelle: Fotolia

Wo profitieren Verheiratete noch?   

Nicht nur bei der Witwenrente, auch bei der Riester-Rente sind Verheiratete gegenüber ledigen Paaren klar im Vorteil. Stirbt der Ehepartner während der Sparphase seiner staatlich geförderten Rentenversicherung, kann das Kapital auf den Ehemann oder die Ehefrau übertragen werden. "Bei einem unverheirateten Paar ist die schädliche Auflösung des Vertrags dagegen nicht zu umgehen", sagt Verbraucherschützerin Oelmann.

Bei Ehepaaren mit Kindern kommt bei Riesterverträgen noch die Kinderzulage hinzu. Normalerweise wird die dem Elternteil angerechnet, welches auch das Kindergeld bekommt. In der Regel ist das die Mutter. Mit der Kinderzulage, immerhin jährlich 300 Euro pro Kind, erwirbt die Mutter dann einen höheren Rentenanspruch. "Das kann eine Art Ausgleich für geringere Ansprüche aufgrund der Kindererziehungszeiten sein", sagt Oelmann. Denn durch Teilzeitarbeit verringern sich die Rentenansprüche deutlich, dass muss in die Berechnung der gemeinsamen Rentenlücke mit einfließen.  

Hinzu kommen die üblichen steuerlichen Bonbons wie das Ehegattensplitting.  

Was passiert bei einer gemeinsamen Immobilie?

Wer gemeinsam eine Immobilie kauft oder baut, muss vor allem auf die Formalitäten achten – das gilt insbesondere für Unverheiratete. "Wichtig ist, dass beide Beteiligten im Grundbuch stehen", sagt Honorarberaterin Kühn. In der Regel achten Paare aber darauf, wenn beide investieren und das Darlehen gemeinsam tilgen. "Bei unverheirateten Paaren steht im Ernstfall der, der nicht im Grundbuch eingetragen ist, erst einmal im Regen", warnt Oelmann. Bei Verheirateten ist das wiederum anders. Im Fall einer Scheidung sorgt der sogenannte Zugewinnausgleich dafür, dass auch der Ehepartner berücksichtigt wird. Wurde ein Ehevertrag geschlossen, wird der Verbleib des Hauses in der Regel dort geregelt.   

Was ist Rentensplitting und wie funktioniert es?

Als Rentensplitting wird der Anspruch bezeichnet, die Ansprüche aus der gesetzlichen Rente zwischen den Ehepartnern zu teilen. Möglich ist das nicht nur für Verheiratete, sondern auch für Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften. Allerdings gibt es diese Option erst für Paare, die nach 2001 geheiratet haben oder wenn beide später als 1961 geboren sind. Wer sich für Rentensplitting entscheidet, hat keinen Anspruch auf Witwenrente. "Ob Rentensplitting in Zukunft an Bedeutung gewinnt, ist auch eine Rechenaufgabe", sagt Oelmann. Betroffene müssten sich überlegen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Partner den anderen für einen längeren Zeitraum überlebt. Außerdem müsse berechnet werden, wie hoch der Unterschied ist zwischen der konventionellen Lösung mit Witwenrente und der neuen Lösung beim Rentensplitting.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%