Wo profitieren Verheiratete noch?
Nicht nur bei der Witwenrente, auch bei der Riester-Rente sind Verheiratete gegenüber ledigen Paaren klar im Vorteil. Stirbt der Ehepartner während der Sparphase seiner staatlich geförderten Rentenversicherung, kann das Kapital auf den Ehemann oder die Ehefrau übertragen werden. "Bei einem unverheirateten Paar ist die schädliche Auflösung des Vertrags dagegen nicht zu umgehen", sagt Verbraucherschützerin Oelmann.
Bei Ehepaaren mit Kindern kommt bei Riesterverträgen noch die Kinderzulage hinzu. Normalerweise wird die dem Elternteil angerechnet, welches auch das Kindergeld bekommt. In der Regel ist das die Mutter. Mit der Kinderzulage, immerhin jährlich 300 Euro pro Kind, erwirbt die Mutter dann einen höheren Rentenanspruch. "Das kann eine Art Ausgleich für geringere Ansprüche aufgrund der Kindererziehungszeiten sein", sagt Oelmann. Denn durch Teilzeitarbeit verringern sich die Rentenansprüche deutlich, dass muss in die Berechnung der gemeinsamen Rentenlücke mit einfließen.
Hinzu kommen die üblichen steuerlichen Bonbons wie das Ehegattensplitting.
Was passiert bei einer gemeinsamen Immobilie?
Wer gemeinsam eine Immobilie kauft oder baut, muss vor allem auf die Formalitäten achten – das gilt insbesondere für Unverheiratete. "Wichtig ist, dass beide Beteiligten im Grundbuch stehen", sagt Honorarberaterin Kühn. In der Regel achten Paare aber darauf, wenn beide investieren und das Darlehen gemeinsam tilgen. "Bei unverheirateten Paaren steht im Ernstfall der, der nicht im Grundbuch eingetragen ist, erst einmal im Regen", warnt Oelmann. Bei Verheirateten ist das wiederum anders. Im Fall einer Scheidung sorgt der sogenannte Zugewinnausgleich dafür, dass auch der Ehepartner berücksichtigt wird. Wurde ein Ehevertrag geschlossen, wird der Verbleib des Hauses in der Regel dort geregelt.
Was ist Rentensplitting und wie funktioniert es?
Als Rentensplitting wird der Anspruch bezeichnet, die Ansprüche aus der gesetzlichen Rente zwischen den Ehepartnern zu teilen. Möglich ist das nicht nur für Verheiratete, sondern auch für Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften. Allerdings gibt es diese Option erst für Paare, die nach 2001 geheiratet haben oder wenn beide später als 1961 geboren sind. Wer sich für Rentensplitting entscheidet, hat keinen Anspruch auf Witwenrente. "Ob Rentensplitting in Zukunft an Bedeutung gewinnt, ist auch eine Rechenaufgabe", sagt Oelmann. Betroffene müssten sich überlegen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Partner den anderen für einen längeren Zeitraum überlebt. Außerdem müsse berechnet werden, wie hoch der Unterschied ist zwischen der konventionellen Lösung mit Witwenrente und der neuen Lösung beim Rentensplitting.