Berufsunfähigkeit: Wie Versicherungen Berufsunfähigen ihr Geld verweigern
Wer berufsunfähig wird, steht sowieso vor vielen Problemen. Offenbar nutzen Versicherungen diese Unsicherheit und Schwäche ihrer Kunden aus, um sich gegen die Zahlung der Versicherungssumme zu wehren.
Foto: FotoliaEs regnet. Oliver W. kauert unter dem schmalen Vordach einer südwestdeutschen Klinik für Psychiatrie. Seine weiße Baseballkappe hat er tief ins Gesicht gezogen, die hellblauen Augen verbirgt er unter dem Schirm. Der 43-Jährige hat panische Angst: „Ich male mir aus, wie auf meiner Stirn ,Verlierer‘ geschrieben steht“, sagt er und zieht die Mütze noch ein Stück tiefer ins Gesicht. Sein Trauma bekämpft der Mann mit Medikamenten – gegen die Angst schluckt er Beruhigungspillen; Tabletten braucht er auch gegen Schmerzen und zum Schlafen. W. wartet auf seinen Anwalt. Ohne den will der selbstständige Werbespezialist das Gebäude nicht betreten. Denn er hat Angst.
Angst vor der ihm übermächtig erscheinenden Allianz-Versicherung. Die hat Oliver W. in die Klinik geschickt. Die Allianz hat ein Gutachten in Auftrag gegeben. Der Kunde hat bei ihr vier Berufsunfähigkeitspolicen abgeschlossen. Kann der Mittvierziger seine Arbeit tatsächlich nicht mehr verrichten, stehen ihm knapp 4800 Euro Berufsunfähigkeitsrente im Monat zu, insgesamt bis zum vertraglich vereinbarten Ende stolze 816 524 Euro.
Sein behandelnder Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie hat Oliver W. längst bescheinigt, dass er „seit mindestens Juni 2012 als arbeitsunfähig zu sehen“ sei. Diagnose: Angst vor Menschen, Rückzug in die Wohnung – Depressionen.
Oliver W. will Geld sehen. Mit dem ersten Antrag im Sommer 2012 schickt er der Allianz Diagnosen der Ärzte, Steuerbescheide und Fotos der Medikamente. Doch im Oktober lässt der Versicherer wissen, dass er mit den „vorliegenden ärztlichen Unterlagen“ zwar bewiesen habe, dass er seinen Beruf mindestens die Hälfte der Zeit nicht mehr ausüben könne, der Zustand aber noch kein halbes Jahr andauere. Sein Begehren sei daher abgelehnt; nach dem 31. November 2012 solle er erneut Leistung beantragen. Doch als Oliver W. das tut, zahlt die Allianz immer noch nicht.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll Menschen vor dem finanziellen Desaster bewahren, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst verdienen können. Der Versicherer soll in die Lücke springen und die vertraglich festgelegte Rente auszahlen. Der Bedarf ist da: Jeder fünfte Arbeitnehmer muss vorzeitig aus seinem Beruf aussteigen, weil Körper oder Seele nicht mehr mitspielen.
Doch immer wieder kommt der Vorwurf auf, dass Versicherer sich mit allen Mitteln wehren, wenn sie zahlen sollen. Das unabhängige Analysehaus Franke und Bornberg schreibt, dass selbst für Kunden vorteilhafte Versicherungsbedingungen „durch Hinhaltetaktiken unterlaufen“ würden: Leistungsfälle würden durch „immer weitere Nachfragen oder Gutachten-Anforderungen“ verschleppt und am Ende durch Vergleiche reduziert.
Krankenversicherung
Seit dem 01.01.2009 muss sich jeder, der in Deutschland lebt, krankenversichern - egal, welchen Beruf er ausübt, wie viel er verdient oder ob er überhaupt arbeitet. Minderjährige Kinder müssen mit ihren Eltern versichert werden. Darum kommen also auch Selbstständige und Freischaffende nicht herum. Einmal im Jahr sollten die Police auf den Prüfstand: Gibt es günstigere Versicherer oder Tarife, die besser zur aktuellen Lebens- und Lohnsituation passen? Bei der Wahl des passenden Anbieters helfen sowohl unabhängige Berater als auch Vergleichsportale im Internet.
Gesetzlich oder privat versichern
Wer vor seiner Selbstständigkeit gesetzlich versichert war, kann freiwillig weiter bei einer "Kasse" bleiben oder zu einem privaten Anbieter wechseln. Wer sich in jungen Jahren selbstständig macht und bei den Eltern gesetzlich mitversichert war, genießt noch bis zum 25. Lebensjahr den Versicherungsschutz. Nach Ende der Versicherungspflicht hat der Freischaffende drei Monate Zeit, sich zu entscheiden. Die Entscheidung für oder gegen die Privatversicherung sollte auch von der Familienplanung abhängig gemacht werden. Anders als bei den "Kassen" sind hier Kinder nicht automatisch mitversichert. Auf der anderen Seite zahlen junge, gesunde Menschen weniger Beiträge. Nur im Alter wird es dann teurer. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Kasse ist dann nur noch sehr schwer möglich.
Foto: dpaKünstlersozialkasse
Alle freischaffenden Musiker, Tänzer, Bildhauer, Maler, Schriftsteller, Journalisten und selbstständige Dozenten dieser Künste sind über die Künstlersozialkasse (KSK) pflichtversichert. Nach Ausfüllen eines Fragebogens zu Beruf und Einkommen entscheidet die Versicherung, ob der Selbstständige unter die Künstler und Publizisten fällt. Wer von der Kasse aufgenommen wird, zahlt nur noch die Hälfte vom Krankenkassen- und Rentenbeitrag - und zwar an seine vorherige Versicherung. Die KSK tritt als Arbeitgeber auf und entrichtet dementsprechend den Arbeitgeberanteil. Das Geld holt sich die Kasse unter anderem vom Staat zurück.
Foto: dpaKrankentagegeld
Wird ein Angestellter krank, zahlt zunächst der Arbeitgeber sechs Wochen lang das Gehalt weiter, danach springt die Krankenkasse ein. Wer selbstständig ist, verdient im Krankheitsfall schlicht und einfach kein Geld. Das kann insbesondere bei längerer Krankheit an die Existenz gehen. Deshalb sollten Freischaffende sich, egal ob privat oder gesetzlich versichert, um eine Krankentagegeldversicherung kümmern. Bei Künstlern und Publizisten springt ab dem 43. Krankheitstag die Künstlersozialkasse ein. So lange muss aber auch diese Berufsgruppe auf ein Einkommen verzichten, wenn sie nicht selber vorgesorgt haben.
Unfallversicherung
Auch eine Unfallversicherung kann sich für Selbstständige lohnen. Bricht sich ein Tänzer den Fuß oder ein Pianist die Hand, ist eine solche Police nicht verkehrt. Private Unfallversicherungen gibt es beispielsweise über Berufsgenossenschaften.
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Arbeitslosenversicherung
Selbstständige können freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Seit Januar 2012 beträgt der Monatsbeitrag 78,75 Euro. Brechen dem Selbstständigen dann einmal die Aufträge weg, hat er Anspruch auf mindestens 600 Euro im Monat. Die genaue Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich danach, wie viel der Selbstständige im Durchschnitt pro Monat verdienen könnte.
Foto: dpaRentenversicherung
Selbstständige müssen keine Rentenversicherung zahlen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag schätzt, dass 1,8 Millionen Freischaffende keine Vorsorge für das Alter haben. Wer im Alter nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein möchte, sollte sich rechtzeitig um eine private Absicherung kümmern oder die Rentenversicherungspflicht beantragen. Das geht binnen der ersten fünf Jahren der Selbständigkeit und schlägt pro Monat mit rund 19 Prozent des Bruttoeinkommens zu Buche.
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Freiwillige gesetzliche Rente
Neben zahlreichen privaten Vorsorgemodellen gibt es auch noch die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich rentenzuversichern. Bei einer solchen Absicherung zahlen die Versicherten mindestens 80 Euro im Monat - nach oben sind keine Grenzen gesetzt. Damit am Ende des Berufslebens ein sattes Polster herausspringt, sollte der Beitrag aber lieber drei bis vier Mal so hoch sein.
Riester
Auch für Selbständige ist die Riester-Rente eine Option zur privaten Vorsorge. Vom Staat gibt es bei Abschluss eines entsprechenden Papiers pro Jahr 145 Euro geschenkt. Pro Kind gibt es noch mal 185 bis 300 Euro drauf, je nachdem, wann das Kind geboren wurde.
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Rürup
Auch die Basis- oder Rüruprente steht Selbstständigen offen. Ähnlich wie bei der Riesterrente locken hier Steuervorteile. Für Selbstständige mit geringem und mittleren Einkommen ist Rürup allerdings weniger zu empfehlen.
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Versicherer mauern bei der Regulierung von Schäden, monieren Rechtsanwälte. Klicken Sie auf die Grafik, um eine vergrößerte Ansicht zu erhalten.
Quelle: Umfrage, an der sich 1889 Anwälte beteiligt haben; Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein
Foto: WirtschaftsWocheDie Politik ist alarmiert. Das Bundesjustizministerium bat zunächst in einer schriftlichen Umfrage und dann bei einer Anhörung Anfang September in Berlin Verbände und Landesjustizverwaltungen um Stellungnahmen zu der Behauptung, „Versicherer verzögerten systematisch die Regulierung von Schäden“. Verbraucherverbände beklagten daraufhin „eine schleppende Bearbeitung bei den Versicherern“, die Branchenlobby Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sah hingegen „keinerlei Anzeichen für strategische Verzögerung“.
Ein Gericht aus Baden-Württemberg monierte bei der Justizministeriums-Umfrage, dass Versicherer „oft kompromisslos“ kämpften, insbesondere bei höheren Streitwerten, etwa in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch in der Anhörung in Berlin war die Rede davon, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung „besondere Probleme“ bereite: „Ohne fachkundige Beratung“ sei es einem Betroffenen oft „nicht möglich, seinen Anspruch in richtiger Weise anzumelden, sodass der Anspruch schon deswegen scheitern“ könne, schreibt das Ministerium. Eine Umfrage unter knapp 1900 Anwälten bestätigt den Eindruck, dass Versicherer kräftig mauern (siehe Grafiken). Bei der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein ist gar von „aggressivem“ Schadenmanagement die Rede.
Was das in der Praxis bedeutet, bekommt Oliver W. zu spüren. Seinen zweiten Antrag bei der Allianz stellt er im Dezember 2012. Ende Januar dann befragt die Versicherung seinen behandelnden Arzt. Der hatte bereits im Dezember attestiert, dass sein Patient „auf nicht absehbare Zeit berufsunfähig“ sei und dieser Zustand durchaus drei Jahre lang anhalten könne. Anfang März macht der Arzt erneut klar: Seinen Patienten plage die Angst vor Menschen, eine Zwangsstörung, zudem schreibt der Mediziner von einer „schweren depressiven Episode mit psychotischen Symptomen“. Der Arzt listet verschriebene Medikamente auf, schreibt, dass sein Patient dringend stationäre Therapie benötige. Oliver W. lebe am Existenzminimum, seine finanzielle Reserve sei bald aufgebraucht, der Arzt empfehle dem Versicherer, die Leistung zuzugestehen.
"Unterlagen reichen nicht"
Vertrauen ist gut – Kontrolle besser: Die Allianz will Unterlagen von der Krankenkasse anfordern. „Die uns zur Verfügung stehenden Unterlagen reichen leider nicht zur Beurteilung unserer Leistungspflicht aus der Berufsunfähigkeitsvorsorge aus. Eine fachärztliche Untersuchung ist erforderlich“, schreibt der Versicherer Ende März an den Anwalt von Oliver W.
In einer Stellungnahme für die WirtschaftsWoche argumentiert die Allianz, dass „auf der Grundlage des Berichts“ die „Beurteilung einer Berufsunfähigkeit noch nicht möglich“ gewesen sei. Das liege an „den im Bericht erfolgten Angaben bezüglich der vorliegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen einerseits und der Behandlungsfrequenz andererseits“. Um die gesundheitliche Situation zu klären, sei eine Begutachtung erforderlich gewesen. Den Gutachter bestimmt der Versicherer, das ist so üblich.
Der Empfang der Uniklinik wirkt einladend: schlanke Säulen, gedämpftes Licht, eine bordeauxrot gepinselte Wand. Auf dem Weg ins Arztzimmer müssen Oliver W. und sein Anwalt an den Wegweisern vorbei. Im Untergeschoss ist die Musik- und Bewegungstherapie, unterm Dach die Ergotherapie. Rechts öffnet sich unverhofft die Tür zu einer Station. Eine Frau im Bademantel reckt den Kopf nach draußen. Sie hat die Augen weit aufgerissen und grinst, von Medikamenten beseelt, über ihr ganzes Gesicht. Eine Pflegerin zupft sanft an ihrem Arm und zieht sie zurück hinter die Tür aus Milchglas.
Etwa die Hälfte aller Berufsunfähigkeitsfälle werde heute durch Krankheiten wie Rückenleiden und psychische Erkrankungen ausgelöst, schreibt die Allianz auf ihrer Internet-Seite. Doch bevor die Rente tatsächlich aufs Konto fließt, steht dem Kunden oft ein zermürbender Papierkrieg mit dem Versicherer bevor. Gerade Personen, die dann nicht mehr arbeiten können, fühlen sich oft überfordert, lückenlose Unterlagen für den Versicherer zusammenzuklauben. Versicherer müllten Kunden mit Formularen zu, viele der gesundheitlich angeschlagenen Kunden verfolgten ihr Anliegen irgendwann nicht mehr weiter, sagt ein Hamburger Versicherungsberater. Geschädigte dränge die Branche so in die Mühle aus „Gutachtern, Verschleppen und Verzögern“. Der Versicherer sitze dabei immer am längeren Hebel.
"Zermürbungstaktik"
Recht haben und recht bekommen liegen plötzlich unerreichbar weiter auseinander. Kranke empfinden die ständigen Rückfragen aus der Verwaltung dann als erniedrigenden Bittgang. Oliver W. etwa bezeichnet es als „Verzögerungs- und Zermürbungstaktik“, dass die Allianz immer wieder Informationen anfordert: „Mal fehlen betriebswirtschaftliche Auskünfte, mal fehlen Befundberichte, mal sind Befundberichte unklar“, sagt er.
Mit der Versicherungsbürokratie sind gerade psychisch Kranke oft überfordert, sie schmeißen bei der kleinsten Hürde hin oder geben sich bei einem Vergleich mit dem Spatz in der Hand zufrieden, um schnell Geld zu sehen. So weist der Ombudsmann für Versicherungen in seinem Jahresbericht 2012 darauf hin, dass die „Beschwerden zur Berufsunfähigkeitsversicherung“ oft „durch die schwierige finanzielle Situation der von Krankheit betroffenen Versicherten“ gekennzeichnet seien.
Das extreme Ungleichgewicht zwischen Kunde und Versicherer ist bedenklich: Der Versicherer hat die finanziellen Mittel, ein Verfahren durch alle Instanzen zu peitschen – wer nicht mehr arbeiten kann, lebt vom Ersparten und scheut die Kosten.
Versicherte seien oft bereits „mit der Leistungsbeantragung“ überfordert, meint auch der Bund der Versicherten (BdV). Ungezählt jedoch wird wohl bleiben, wie viele Kunden so auf der Strecke bleiben.
"30 Prozent abgelehnt"
Mit Zahlen aufwarten kann hingegen der schlagkräftige Versichererverband GDV. Er hat seine Mitglieder zu ihrer Regulierungspraxis befragt. Ergebnis: Versicherer erkennen nur 70 Prozent der Leistungsanträge an. In den restlichen Fällen ist der Kunde – angeblich – nicht zur Rente berechtigt, sein Gesundheitszustand verbessert sich schlagartig wieder oder der Versicherer tritt vom Vertrag zurück. Sieben von 100 Anträgen weisen Versicherer zurück, weil der Kunde bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht habe – „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“ heißt dies im Versicherungsdeutsch. Hat der Kunde beispielsweise Vorerkrankungen verschwiegen, muss der Versicherer später nicht zahlen.
Im Schnitt gehen zwei von 100 Berufsunfähigkeitskunden, die eine Rente fordern, vor Gericht, weil der Versicherer die Zahlung verweigert. Die Hälfte davon wird durch einen Vergleich ruhiggestellt. Kommt es zum Schwur, urteilen die Richter meist zugunsten der Versicherer – nur 15 Prozent der Urteile gaben am Ende den Kunden recht.
Aus Sicht von Versicherungsfachanwalt Oliver Roesner von der Kanzlei Eckert Klette und Kollegen aus Heidelberg haben sich die Fronten in den vergangenen Jahren verhärtet: Immer häufiger würden Versicherer die Leistungen außergerichtlich ablehnen, oft sogar ohne eine tragfähige Begründung. Versicherer böten außerdem zunehmend Vergleiche an – also die Auflösung des Vertrages gegen eine Einmalzahlung. „Einige Versicherer verzögern Gerichtsverfahren, indem sie regelmäßig Fristverlängerungen beantragen und Rechtsmittel so weit wie irgend möglich ausreizen – das kam früher nicht so häufig vor. Der Druck auf Versicherungsnehmer, sich dann doch irgendwann zu vergleichen, steigt dadurch enorm“, sagt der Heidelberger Anwalt. Oliver W. will Rente sehen: Rechtsanwalt Roesner klagt deshalb für ihn gegen die Allianz.
Oliver W. und sein Anwalt sitzen im ersten Stock der Uniklinik vor dem Arztzimmer. Der Mediziner ist pünktlich, seine Haut braun gebrannt, die Haare gewellt. Das Hemd hat er bis zum letzten Knopf zugeknöpft. Er wirkt freundlich, aber bestimmt. Der Arzt bittet in Raum 132. Seine Stimme singt, als er den einen Satz sagt: „Meine Patienten stehen für mich im Zentrum.“ Es ist nicht sein erstes Gutachten für die Allianz.
Der Arzt stellt Fragen zur beruflichen Entwicklung. Und Oliver W. erzählt, was er in dem Fall immer erzählt: In gesunden Tagen war er selbstständig, hat sechs bis sieben Tage die Woche gearbeitet, insgesamt rund 75 Stunden. Erst kamen die Rücken-, dann die Magenprobleme. Er trennte sich von seiner Freundin, wurde mit der Zeit immer depressiver, schluckte Tabletten gegen Angst. W. dachte an Selbstmord, hatte sich gar schon eine Brücke ausgesucht, von der er sich herunterstürzen wollte. Er ging zum Arzt, kam in die Klinik. Er bekam Angst, dass seine Kunden abwandern, wenn er nicht arbeiten kann. Dann fühlte er sich verfolgt, flüchtete aus der Klinik. „Als jemand dazustehen, der sein Leben nicht im Griff hat, ist für mich nicht vertretbar“, sagt er bis heute.
Ob er sich später nochmals verfolgt gefühlt habe, fragt ihn der Gutachter, wie Oliver W. nach der Sitzung berichtet. Ja, entgegnet der 43-Jährige. Seit Wochen stehe dieser Mann vor seinem Haus und beobachte ihn. Der Mann sei ein Versicherungsdetektiv, die Allianz habe ihn geschickt.
"Kein Detektiv"
Der Versicherer beteuert, dass „kein Detektiv eingesetzt“ worden sei. Die Vermutung von Oliver W. sei „wahrscheinlich dem psychotischen Krankheitsbild zuzuordnen“, schreibt die Allianz.
Der Kampf um die Rente ist nicht das einzige Problem im Berufsunfähigkeitsgeschäft: Manch ein Bürger muss schon heftig rudern, damit er überhaupt einen Vertrag abschließen kann. Der Kundenverband BdV gibt selbstkritisch zu, dass im Bemühen um für den Kunden vorteilhafte Tarife aus dem Blick geraten sei, dass der für viele wichtige Berufsunfähigkeitsschutz für jedermann erschwinglich bleibe. Nur jeder Dritte habe seine Arbeitskraft versichert. „Entweder lehnen die Versicherer den Vertragsabschluss ab oder er ist schlicht zu teuer“, schreibt der BdV im Mitgliedermagazin.
Der Grund liegt auf der Hand: Versicherer teilen ihre Kunden in Risikogruppen ein – Handwerker etwa haben ein höheres Risiko, berufsunfähig zu werden, als Richter. Die Analysten von Franke und Bornberg haben festgestellt, dass Versicherer ihre Tarife anhand von immer mehr verschiedenen Berufsgruppen kalkulierten. Noch vor wenigen Jahren sei es üblich gewesen, nur zwischen kaufmännischen Berufen und solchen mit körperlicher Tätigkeit zu unterscheiden. Heute gebe es bis zu 24 Berufsgruppen, anhand derer die Versicherten zugeordnet würden. Franke und Bornberg hat für drei verschiedene Risikogruppen und für Studenten die günstigsten Tarife herausgefiltert (siehe Tabelle unten).
Ein höheres Risiko lässt sich jeder Versicherer teurer bezahlen. „Es gibt Berufe, bei denen das Einkommen nicht mehr für die Prämie ausreicht“, kritisiert der Versicherungskenner und Herausgeber des Branchendienstes „map report“, Manfred Poweleit. Umgekehrt liefern sich Versicherer um Arbeitnehmer aus risikofreien Berufen einen erbitterten Preiskampf. „Einige Versicherer wollen neues Geschäft um jeden Preis, in der Folge erwarten wir härtere Bandagen in der Leistungsregulierung“, sagt Geschäftsführer Michael Franke von Franke und Bornberg.
Anfang August entbindet Oliver W. die Allianz von der Schweigepflicht, damit der Versicherer sich zu seinem Fall gegenüber der WirtschaftsWoche äußern kann. Am Tag, nachdem die Allianz die Fragen der Redaktion zum Fall Oliver W. erhalten hat, geht bei seinem Anwalt ein Brief ein. „Wir haben den geltend gemachten Anspruch wegen Berufsunfähigkeit geprüft und möchten Ihnen bereits heute mitteilen, dass wir Berufsunfähigkeit (...) ab dem 01.06.2012 anerkennen.“ Das Gutachten komme, schreibt die Allianz an die Redaktion, „nachvollziehbar zu einer Berufsunfähigkeit größer 50 Prozent“. Über den Antrag will der Versicherer schon am 26. Juli positiv entschieden haben, bevor der Fragenkatalog der WirtschaftsWoche bei ihr eingegangen war.