Manche Meinungen zur Altersvorsorge werden kaum infrage gestellt. Etwa diese: Die gesetzliche Rentenversicherung lohnt nicht. Wie gut haben es Ärzte und Anwälte, die in ihre berufsständischen Versorgungswerke flüchten dürfen, oder erst Beamte mit ihren Pensionen!
Doch es ist mehr als sinnvoll, derart pauschale Aussagen zu hinterfragen. Denn zumindest im Vergleich zu einer privaten Altersvorsorge schneidet die gesetzliche Rentenversicherung sehr gut ab. Und, was viele nicht wissen, Beamte und Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können selbst relativ hohe Summen freiwillig einzahlen. Angestellte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung ohnehin pflichtversichert sind, können zwar ebenfalls freiwillig noch etwas zu den Pflichtbeiträgen zuschießen, aber nur in geringerem Umfang. Dennoch kann sich beides auszahlen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Worum geht es?
Freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung, sei es als Einmalzahlung oder als regelmäßiger Betrag, können sich im aktuellen Zinsumfeld stark lohnen. Das zeigen zwei aktuelle Studien des Finanzmathematikers und Fachbuchautors Werner Siepe im Auftrag der VERS Versicherungsberater GmbH aus Berlin, die unabhängige Versicherungsberatung gegen Honorar anbietet. "Die gesetzliche Rente schlägt zum Beispiel die Rürup-Rente in vielen Fällen", sagt Studienautor Siepe.
So könnte ein Selbstständiger, der privat krankenversichert ist und dem noch zehn Jahre bis zum Erreichen des Rentenalters bleiben, jährlich 3000 Euro für die Altersvorsorge investieren. Aus einer neu abgeschlossenen Rürup-Rente würde er dann später garantiert 1270 Euro im Jahr an Rente kassieren. Zahlt er das Geld hingegen freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein, läge die garantierte Rente nach Siepes Berechnungen bei 1614 Euro im Jahr, also 344 Euro mehr.
Übersicht: Was bringen freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung? | |||||
Vergleich von gesetzlicher Rente und Rürup-Rente (in Euro pro Jahr) | |||||
Fall 1: Privat Krankenversicherte (gesetzliche Rente inklusive 7,3 Prozent Krankenversicherungszuschuss) | |||||
Beitragsjahre | jährlicher Beitrag | garantierte Rentenhöhe | dynamische Rentenhöhe | ||
gesetzlich | Rürup | gesetzlich | Rürup | ||
5 | 6000 | 1695 | 1256 | 1812 | 1327 |
10 | 3000 | 1614 | 1270 | 1830 | 1447 |
15 | 2000 | 1539 | 1318 | 1856 | 1635 |
20 | 1500 | 1478 | 1335 | 1899 | 1819 |
25 | 1200 | 1437 | 1352 | 1967 | 2038 |
30 | 1000 | 1407 | 1371 | 2052 | 2299 |
Fall 2: Gesetzlich Krankenversicherte (gesetzliche Rente nach Abzug von 10,8 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung) | |||||
Beitragsjahre | jährlicher Beitrag | garantierte Rentenhöhe | dynamische Rentenhöhe | ||
gesetzlich | Rürup | gesetzlich | Rürup | ||
5 | 6000 | 1409 | 1256 | 1507 | 1327 |
10 | 3000 | 1348 | 1270 | 1521 | 1447 |
15 | 2000 | 1279 | 1318 | 1543 | 1635 |
20 | 1500 | 1228 | 1335 | 1579 | 1819 |
25 | 1200 | 1194 | 1352 | 1755 | 2038 |
30 | 1000 | 1169 | 1371 | 1830 | 2299 |
Anmerkungen: gesetzliche Rente aus freiwilligen Beiträgen; garantiert entspricht dem aktuellen Niveau (West), dynamisch entspricht 2,2 Prozent Rentensteigerung pro Jahr, berücksichtigt wurden Beitragssatzsteigerungen und Senkungen des Rentenniveaus laut Rentenversicherungsbericht; Rürup-Rente als klassische Rürup-Rentenversicherung mit Hinterbliebenenabsicherung der Europa-Versicherung, garantiert entspricht 1,25 Prozent Garantiezins, dynamisch entspricht 3,5 Prozent laufende Verzinsung; Quelle: Werner Siepe im Auftrag der VERS Versicherungsberater GmbH |
Der Vergleich von gesetzlicher Rente und Rürup-Rente ist besonders einfach, da hier die gleichen Steuerregeln gelten. So sind 2015 gezahlte Beiträge zu 80 Prozent steuerlich absetzbar. Der Anteil steigt pro Jahr um zwei Prozent. Die später kassierten Renten sind vorerst auch nur teilweise steuerpflichtig. Wer 2030 die erste Rente kassiert, muss lebenslang 90 Prozent versteuern; von 2040 an neu startende Rentner müssen die komplette Rente versteuern. Studienautor Siepe berücksichtigt bei der gesetzlichen Rente auch die laut Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung erwartete Senkung des Rentenniveaus und die Beitragssatzsteigerungen, so dass die angesetzten Rentensteigerungen im Schnitt 0,6 Prozentpunkte unter den erwarteten Lohnsteigerungen liegen.
Schnellcheck: Wann sich freiwillige Rentenbeiträge lohnen
Abhängig von drei Unterscheidungsmerkmalen gibt es zwölf Szenarien, die in den meisten Fällen darüber entscheiden, wann sich freiwillige Zusatzbeiträge in die Rentenkasse später auszahlen. Beantworten Sie für sich erst die Fragen zu den drei Unterscheidungsmerkmalen und wählen Sie dann das passende Szenario für die Antwort.
Sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (zum Beispiel Angestellte) oder sind Sie nicht pflichtversichert (zum Beispiel Beamte, Freiberufler oder die meisten Selbstständigen)?
Pflichtversicherte haben deutlich weniger Möglichkeiten, freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Ob sich die freiwilligen Beiträge zur Rentenversicherung lohnen, hängt daher auch von diesem Kriterium ab.
Sind Sie gesetzlich oder privat krankenversichert?
Gesetzlich Krankenversicherten (GKV) werden bis zu 10,8 Prozent Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung von ihrer gesetzlichen Rente abgezogen. Privat Krankenversicherte (PKV) erhalten hingegen einen Zuschuss von 7,3 Prozent zur Krankenpolice. Insofern lohnen freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung sich für PKV-Versicherte besonders häufig.
Wie alt sind Sie?
jünger als 45 Jahre
zwischen 45 und 55 Jahre
älter als 55 Jahre
Warum ist das wichtig? Bei jüngeren Personen haben Anlagen zur Altersvorsorge abseits der gesetzlichen Rentenversicherung (wie zum Beispiel Riester-, Rürup-Verträge oder eine private Geldanlage etwa mit Ratensparplänen in Indexfonds (ETFs)) eher die Möglichkeit ihre Vorteile mit Zinseszinseffekten am Kapitalmarkt auszuspielen und die berechneten Kosten auszugleichen. Vom aktuellen Rentenniveau ausgehend lohnen sich freiwillige Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung dann seltener. Je nach der tatsächlichen Entwicklung von Beschäftigung und Lohnsumme in Deutschland kann die Rentenversicherung in Zukunft aber höhere Renten zahlen. Da diese Entwicklung unsicher ist, wird sie hier nur teilweise berücksichtigt. Die laut Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung erwartete Senkung des Rentenniveaus und die Beitragssatzsteigerungen wurden berücksichtigt.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen aus heutiger Perspektive für Sie weniger lohnend. Als gesetzlich Krankenversicherter würde Ihnen noch 10,8 Prozent von der Rente abgezogen als Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Bei der noch langen Zeit bis zu Ihrer Rente sollten andere Vorsorgeformen daher durchaus die Chance haben, die gesetzliche Rentenversicherung zu toppen. Ratensparpläne auf kostengünstige Aktien-Indexfonds (ETFs) wären zum Beispiel eine vergleichsweise renditestarke, wenn auch risikobehaftete und abgeltungssteuerpflichtige Altersvorsorge.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen aus heutiger Perspektive für Sie weniger lohnend. Als gesetzlich Krankenversicherter würde Ihnen noch 10,8 Prozent von der Rente abgezogen als Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Ihnen bleibt außerdem noch genug Zeit bis zur Rente, um mit anderen Vorsorgeformen zu sparen. Ratensparpläne auf kostengünstige Aktien-Indexfonds (ETFs) wären zum Beispiel eine vergleichsweise renditestarke, wenn auch risikobehaftete und abgeltungssteuerpflichtige Altersvorsorge.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen für Sie lohnend. Da Sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben Sie gute Möglichkeiten, freiwillig dort einzuzahlen. Zwar bekommen Sie als gesetzlich Krankenversicherter noch 10,8 Prozent von der gesetzlichen Rente abgezogen als Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Trotzdem können sich freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung für Sie im Vergleich zu einer Rürup-Rente durchaus lohnen. Bei der relativ kurzen Zeit bis zur Rente würde einer solchen Versicherung im aktuellen Niedrigzinsumfeld zu wenig Zeit bleiben, um mit Zinseszinsen die berechneten Kosten wieder aufzufangen. Die Details dazu, wie Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können, finden Sie im Artikel.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen aus heutiger Perspektive für Sie weniger lohnend. Zwar würden Sie als privat Krankenversicherter 7,3 Prozent Zuschuss zu Ihrer gesetzlichen Rente bekommen. Doch bei der noch langen Zeit bis zu Ihrer Rente sollten andere Vorsorgeformen durchaus die Chance haben, die gesetzliche Rentenversicherung zu toppen. Ratensparpläne auf kostengünstige Aktien-Indexfonds (ETFs) wären zum Beispiel eine vergleichsweise renditestarke, wenn auch risikobehaftete und abgeltungssteuerpflichtige Altersvorsorge.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen für Sie lohnend, da Sie als privat Krankenversicherter noch 7,3 Prozent Zuschuss zu Ihrer Rente bekommen. Da Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind, haben Sie relativ gute Möglichkeiten, freiwillig einzuzahlen. Die Details dazu finden Sie im Artikel.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen für Sie sehr lohnend, da Sie als privat Krankenversicherter noch 7,3 Prozent Zuschuss zu Ihrer Rente bekommen. Da Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind, haben Sie relativ gute Möglichkeiten, freiwillig einzuzahlen. Einer Versicherung, etwa einer Rürup-Rente, würde bei der relativ kurzen Zeit bis zu Ihrer Rente im aktuellen Niedrigzinsumfeld zu wenig Zeit bleiben, um mit Zinseszinsen die berechneten Kosten wieder aufzufangen. Die Details dazu, wie Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können, finden Sie im Artikel.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen aus heutiger Perspektive für Sie weniger lohnend, zumal Sie als Pflichtversicherter in der Rentenversicherung ohnehin nur eingeschränkte Einzahlungsmöglichkeiten zusätzlich zu Ihren Pflichtbeiträgen haben. Als gesetzlich Krankenversicherter würde Ihnen noch 10,8 Prozent von der Rente abgezogen als Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Bei der noch langen Zeit bis zu Ihrer Rente sollten andere Vorsorgeformen daher durchaus die Chance haben, die gesetzliche Rentenversicherung zu toppen. Ratensparpläne auf kostengünstige Aktien-Indexfonds (ETFs) wären zum Beispiel eine vergleichsweise renditestarke, wenn auch risikobehaftete und abgeltungssteuerpflichtige Altersvorsorge.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen aus heutiger Perspektive für Sie weniger lohnend, zumal Sie als Pflichtversicherter in der Rentenversicherung ohnehin nur eingeschränkte Einzahlungsmöglichkeiten zusätzlich zu Ihren Pflichtbeiträgen haben. Als gesetzlich Krankenversicherter würde Ihnen noch 10,8 Prozent von der Rente abgezogen als Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Ihnen bleibt außerdem noch genug Zeit bis zur Rente, um mit anderen Vorsorgeformen zu sparen. Ratensparpläne auf kostengünstige Aktien-Indexfonds (ETFs) wären zum Beispiel eine vergleichsweise renditestarke, wenn auch risikobehaftete und abgeltungssteuerpflichtige Altersvorsorge.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung können sich für Sie lohnen. Zwar haben Sie als Pflichtversicherter in der Rentenversicherung nur eingeschränkte Einzahlungsmöglichkeiten zusätzlich zu Ihren Pflichtbeiträgen, außerdem bekommen Sie als gesetzlich Krankenversicherter noch 10,8 Prozent von der gesetzlichen Rente abgezogen als Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Trotzdem können sich freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung für Sie im Vergleich zu einer Rürup-Rente durchaus lohnen. Bei der relativ kurzen Zeit bis zur Rente würde einer solchen Versicherung im aktuellen Niedrigzinsumfeld zu wenig Zeit bleiben, um mit Zinseszinsen die berechneten Kosten wieder aufzufangen. Wie bereits erwähnt haben Sie aber nur eingeschränkte Möglichkeiten, freiwillig einzuzahlen: Wurden bei Ihnen zum Beispiel Ausbildungsjahre nicht angerechnet, könnten Sie für diese Beiträge nachzahlen. Auch könnten Sie Rentenabschläge ausgleichen, wenn Sie vor Ihrem gesetzlichen Rentenalter in Rente starten wollen. Die Details dazu finden Sie im Artikel.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen aus heutiger Perspektive für Sie weniger lohnend, zumal Sie als Pflichtversicherter in der Rentenversicherung ohnehin nur eingeschränkte Einzahlungsmöglichkeiten zusätzlich zu Ihren Pflichtbeiträgen haben. Zwar würden Sie als privat Krankenversicherter 7,3 Prozent Zuschuss zu Ihrer Rente bekommen. Doch bei der noch langen Zeit bis zu Ihrer Rente sollten andere Vorsorgeformen durchaus die Chance haben, die gesetzliche Rentenversicherung zu toppen. Ratensparpläne auf kostengünstige Aktien-Indexfonds (ETFs) wären zum Beispiel eine vergleichsweise renditestarke, wenn auch risikobehaftete und abgeltungssteuerpflichtige Altersvorsorge.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind für Sie grundsätzlich lohnend, da Sie als privat Krankenversicherter noch 7,3 Prozent Zuschuss zu ihrer Rente bekommen. Allerdings haben Sie als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung nur begrenzte Möglichkeiten, freiwillig einzuzahlen. Wurden bei Ihnen zum Beispiel Ausbildungsjahre nicht angerechnet, könnten Sie für diese Beiträge nachzahlen. Auch könnten Sie Rentenabschläge ausgleichen, wenn Sie vor Ihrem gesetzlichen Rentenalter in Rente starten wollen. Die Details dazu finden Sie im Artikel.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind für Sie grundsätzlich sehr lohnend, da Sie als privat Krankenversicherter noch 7,3 Prozent Zuschuss zu ihrer Rente bekommen. Allerdings haben Sie als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung nur begrenzte Möglichkeiten, freiwillig einzuzahlen. Wurden bei Ihnen zum Beispiel Ausbildungsjahre nicht angerechnet, könnten Sie für diese Beiträge nachzahlen. Auch könnten Sie Rentenabschläge ausgleichen, wenn Sie vor Ihrem gesetzlichen Rentenalter in Rente starten wollen. Die Details dazu finden Sie im Artikel.
Sowohl die gesetzliche als auch die gewählte Rürup-Rente umfassen eine Absicherung von Hinterbliebenen. Während die Höhe einer Witwen- oder Witwerrente bei der gesetzlichen Rentenversicherung ein fixer prozentualer Anteil der Rente ist (mittlerweile 55 Prozent), hängt sie bei der Rürup-Rente vom Zeitpunkt des Todesfalls seit Rentenbeginn ab. Je nachdem kann die Leistung an Hinterbliebene über oder unter der Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung liegen.
Wann lohnen freiwillige Beiträge?
Ob sich freiwillige Einzahlungen lohnen, hängt vor allem von zwei Faktoren ab: dem Alter und dem Typ der Krankenversicherung (privat oder gesetzlich). Letzteres mag überraschen, liegt aber an der Berücksichtigung der Krankenversicherung bei der Höhe der gesetzlichen Rente. Während privat Krankenversicherte von der gesetzlichen Rentenversicherung noch 7,3 Prozent Zuschuss bekommen (aber maximal die Hälfte ihres PKV-Beitrags), zieht die Rentenkasse gesetzlich Krankenversicherten 10,8 Prozent Beitrag zu Kranken- und Pflegeversicherung ab. Insofern lohnen sich freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung für PKV-Mitglieder besonders.