Luxus-Police fürs Gebiss Die Tücken der Zahnzusatzversicherung

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Auch selber sparen ist möglich

Diese Leistungen müssen private Krankenversicherer übernehmen
Zunächst einmal sollten Privatpatienten und solche, die es werden wollen, wissen, dass die Versicherung sich weigern kann, Rechnungen eines bestimmten Arztes zu bezahlen. Dieser Ausschluss kommt in der Regel dann vor, wenn der Mediziner mehrmals durch falsche Abrechnung aufgefallen ist oder deutlich höhere Rechnungen stellt, als die Konkurrenz. Die Versicherung muss ihre Kunden allerdings darüber informieren, wenn sie bestimmte Ärzte ausschließt und kann sich nicht erst nach der Behandlung weigern, die Kosten zu übernehmen. Quelle: Fotolia
Wann eine Arztrechnung eingereicht wird, spielt übrigens keine Rolle. Die Versicherung muss zahlen, auch wenn der Patient die Rechnung erst Jahre nach der Behandlung einreicht. Quelle: Fotolia
Wer für eine Operation nicht in eine Uniklinik oder ein städtisches Krankenhaus, sondern in eine Privatklinik gehen möchte, kann das tun. Die Versicherung übernimmt die Kosten - auch wenn die oft deutlich über denen der anderen Spitäler liegen. Quelle: dpa/dpaweb
Neben den Kosten für Arztbesuche und Klinikaufenthalte übernehmen die Versicherer in der Regel auch hohe Laborkosten. Selbst wenn diese über dem von den gesetzlichen Kosten akzeptierten Satz liegen. Privatversicherte sollten allerdings ihren Vertrag genau prüfen: Manche Unternehmen schließen hohe Laborkosten aus beziehungsweise zahlen nur den regulären Satz. Die Kunden müssen dann die Differenz selber tragen. Quelle: dpa
Außerdem übernimmt die Versicherer Leistungen von fachfremden Ärzten. Wenn beispielsweise der Hautarzt seinen Patienten gegen Tetanus impft, zahlt die Private die Behandlung anstandslos. Quelle: dpa
Wo sich Kassenpatienten mit den günstigen Modellen abfinden oder selbst tief in die Tasche greifen müssen, übernehmen die privaten Krankenversicherer auch teuren Zahnersatz. Die Patienten dürfen günstige Modelle ablehnen, wenn diese beispielsweise einen schlechten Tragekomfort haben. Quelle: AP
Auch Massagen und Krankengymnastik muss die private Krankenversicherung bezahlen. Jedoch übernehmen die Versicherer nur die am Markt üblichen Preise. Wer eine Behandlung in Anspruch nimmt, die teurer ist als in Deutschland üblich, muss die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Quelle: Fotolia

Wie bei vielen anderen Versicherungen ist auch die Zahnzusatzversicherung eine Typsache. Wer gerne auf Nummer sicher geht und schon einige Probleme mit den Zähnen hatte, schließt sicher lieber eine Zusatzpolice ab. Wer dagegen über gesunde Zähne verfügt und konsequent genug ist, regelmäßig zu sparen, der kann auf die teure Police möglicherweise verzichten.

Hinzu kommt: eine Zahnzusatzversicherung muss sich der Kunde auch leisten können. Denn eine Kündigung sollte möglichst vermieden werden. Zwar raten einige dazu, einen alten Tarif gegen einen neuen zu tauschen, da diese oft mehr Leistungen bieten. Gerade eine Kündigung mit Anbieterwechsel hat aber oft kaum Vorteile. Zum einen haben die meisten Tarife eine Art Sperre für die ersten Monate – erst wenn der Kunde eine bestimmte Zeit lang Beiträge gezahlt hat, übernimmt die Assekuranz die ersten Kosten. Zudem haben viele Tarife eine Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren. So beispielsweise der Tarif Premium U vom Kölner Versicherer Axa. Während im ersten und zweiten Jahr lediglich 2000 Euro gezahlt werden, übernimmt das Unternehmen im dritten und vierten Versicherungsjahr schon bis zu 4500 Euro an Erstattungen.

Wer sich einmal für eine Zahnzusatzversicherung entscheidet, sollte also Ausdauer beweisen. Umso wichtiger ist es, die komplizierten Vertragsbedingungen der einzelnen Anbieter genau unter die Lupe zu nehmen. „Es gibt auf dem Versicherungsmarkt kaum etwas komplizierteres als die Tarifstruktur der Zahnzusatzpolicen“, sagt Verbraucherschützerin Weidenbach. Jeder Versicherer regle das ein wenig anders, das erschwere die Vergleichbarkeit der Tarife. Weidenbach rät Interessierten, mehrere Tarifvergleiche einzuholen und sich professionell beraten zu lassen. Denn: Auch bei Vergleichen und Tests gibt es regelmäßig sehr unterschiedliche Ergebnisse. Das liegt an den unterschiedlichen Kriterien, die den Tests zugrunde liegen.

Das Beispiel der Schweizer Versicherungsgruppe CSS verdeutlicht das. Deren Zahnpolice erreichte bei Stiftung Warentest und Finanztest 2012 die Bewertung „sehr gut“. Verbraucher profitieren unter anderem von günstigen Preisen und einer unbegrenzten Kostenübernahme auch in den ersten Versicherungsjahren. Allerdings hat der Tarif auch Schattenseiten. „Ich würde die CSS nicht vertreiben“, sagt ein Hamburger Versicherungsmakler. Der Grund: Die CSS ist eine der wenigen Zahnzusatzversicherungen am Markt, die keine Altersrückstellungen bilden. Entsprechend musste die Assekuranz bereits mehrfach ihre Preise erhöhen, um dem hohen Kundenansturm und den gleichzeitig hohen Aufwendungen für Erstattungen gerecht zu werden. Die Stiftung Warentest erklärt dagegen, die Kunden der CSS müssten bedenken, dass die Tarife nach Art der Schadenversicherung kalkuliert seien und eben keine Rückstellungen bildeten. Dafür seien sie nicht so teuer und die Kunden könnten einfach kündigen. Tarife, in denen Altersrückstellungen gebildet werden, sollten dagegen stabilere Beiträge haben, oft steigen die Erstattungssummen über die Jahre. Davon profitiert der Versicherte, denn in der Regel fallen die hohen Kosten für Zahnersatz erst ab einem gewissen Alter an. Beitragserhöhungen können dem Versicherten dennoch drohen – etwa wenn die Zahnärzte ihre Preise erhöhen.    

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