Übergeswapt
Geldanlage mit gutem Gefühl - dafür steht die Sparkasse. Nun sollen die dortigen Einlagen noch besser abgesichert werden. Doch zu welchem Preis? Quelle: dpa

Eine Einlagensicherung kann es nicht umsonst geben

Die Einlagen der Sparkassen-Kunden sollen sicherer werden. Das ist eine gute Nachricht. Aber ohne Geld der Kunden oder sogar der Steuerzahler wird das wohl nicht funktionieren.

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Wir alle haben noch Angela Merkel in der Finanzkrise im Ohr, wie sie den deutschen Sparerinnen und Sparern verspricht, dass ihre Einlagen sicher sind. Und gerade bei den Sparkassen erwartet niemand, dass diese in eine Schieflage geraten können. Der klaren Aussage der Bundeskanzlerin liegt ein Geflecht an Regelungen zugrunde, die die deutsche Einlagensicherung nahezu so komplex erscheinen lassen wie das deutsche Steuerrecht. Da wundert es nicht, dass die Aufsicht die Sparkassen-Institutssicherung nun in den Blick nimmt und Reformen verlangt.

Sicher ist, dass die Einlagen bis 100.000 Euro pro Person und Bank geschützt sind und dass im Fall der Insolvenz einer Bank ein Kunde innerhalb von sieben Tagen diesen Betrag zurück erhält. Das ist im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung garantiert, die für alle Banken in Deutschland gilt – egal, ob es sich um private Banken, öffentliche Banken, Sparkassen, Landesbanken oder Genossenschaftsbanken handelt. Daneben gibt es die freiwillige Einlagensicherung, die darüber hinaus Einlagen der Sparer schützt.

Und jetzt wird es unübersichtlich. Es gibt den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken für die privaten Banken, den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands für Banken in öffentlich-rechtlicher Rechtsform, die Institutssicherung der Sparkassen-Finanzgruppe für Sparkassen, Landesbanken und Landes-Bausparkassen sowie die BVR Institutssicherung für die Genossenschaftsbanken. Allen gemeinsam ist, dass sie in Europa eine Besonderheit darstellen und den Banken im Insolvenzfall zusätzliche Gelder an die Hand geben, um die Einlagen der deutschen Sparer über 100.000 Euro hinaus so gut es geht zu sichern. Die Idee dabei: Alle Banken springen ein, wenn eine Bank pleite geht. Und damit das im Krisenfall nicht so weh tut, zahlen alle Banken laufend in einen Topf, der dann der umfallenden Bank zur Verfügung stehen soll, um den Kunden ihre Ersparnisse zu erstatten.

Eine Bank kippt, alle haften

Bereits seit Beginn dieses Jahres gibt es Gerüchte, dass die Aufsicht die Sparkassen-Institutssicherung für zu schwerfällig hält. Ende Mai wurde berichtet, dass EZB und BaFin eine Reform des bestehenden Sicherungssystems verlangen. Dieses System, das für 378 Sparkassen, vier große Landesbanken und acht Bausparkassen gilt, hält nicht einen großen Krisen-Topf für alle bereit, sondern 13 kleinere Töpfe. Jede Bank ist einem dieser Töpfe zugeordnet. Es gibt elf regionale Sparkassenstützungsfonds sowie die Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen und den Sicherungsfonds der Landesbausparkassen. Im Krisenfall soll der jeweils zuständige Fonds dem strauchelnden Institut Eigenkapital zuführen, Garantien und Bürgschaften übernehmen und eben Ansprüche Dritter erfüllen, also etwa Spareinlagen schützen. Die jeweils auszuschüttenden Mittel werden individuell pro Krisenfall verhandelt, was Zeit kostet und nicht unbedingt effektiv ist. Die Aufsicht verlangt nun, dass interne Kontrollen verschärft werden, um Krisenfälle frühzeitig zu erkennen, dass Haftungslimits aufgehoben und Haftungstöpfe zusammengelegt werden. Daneben soll es einen zusätzlichen Fonds geben, um Sparkassen in Notsituationen zu retten. Das klingt für den Sparkassenkunden erstmal gut. So scheinen seine Gelder noch sicherer zu werden.

Und doch hat die Sache einen Haken: Träger der Sparkassen und Landesbanken sind die Kommunen und Länder. Wenn jetzt zusätzlich ein neuer Notfall-Fonds angespart werden soll, dann kostet das zusätzlich Geld. Die Umstrukturierung der bis hierher weitgehend historisch gewachsenen Institutssicherung im Sparkassenbereich kostet daneben noch mehr Geld, wenn das bestehende Verbundsystem aufgelöst werden muss. Denn innerhalb des Sparkassenverbundes müssen Geschäfte untereinander derzeit nicht mit Eigenkapital unterlegt werden und auch Großkreditgrenzen sind nicht einzuhalten. Eine Landesbank kann zum Beispiel einer Sparkasse einen beliebig hohen Kredit gewähren, was außerhalb des Verbundes nicht möglich wäre, um Klumpenrisiken zu vermeiden. Wenn die mit dem Verbund der Institutssicherung verknüpften Privilegien wegfallen, kostet das die Sparkassen und Landesbanken mehr Geld, das am Ende von den Kunden oder gar vom Steuerzahler kommen müsste.

Es beruhigt also zu wissen, dass die Aufsicht der Einlagensicherung eine so hohe Bedeutung zumisst, dass sie in guten Zeiten auf Reformen drängt, um in schlechten Zeiten gut gewappnet zu sein. Aber Kunden sollten dabei nicht vergessen, dass es nichts kostenlos gibt.

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