Pharmakonzern Oberstes US-Gericht weist Berufung von Johnson & Johnson gegen Babypuder-Urteil zurück

Das Gericht bestätigte damit ein Urteil aus dem Bundesstaat Missouri. Auf den Aktienkurs von J&J an der Wall Street wirkt sich die Entscheidung negativ aus.

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Die Strafzahlung liegt derzeit bei rund 2,12 Milliarden Dollar. Quelle: Reuters

Der US-Pharma- und Konsumgüterkonzern Johnson & Johnson (J&J) bleibt auf der mehr als zwei Milliarden Dollar schweren Strafzahlung im Skandal um mutmaßlich asbestverseuchtes Babypuder sitzen. Der Oberste Gerichtshof der USA wies am Dienstag die Berufung des Unternehmens zurück und ließ damit das Urteil eines Gerichts im Bundesstaat Missouri unangefochten. Die Aktien von J&J fielen daraufhin im frühen Handel der Wall Street gegen den Trend um gut ein Prozent.

J&J war 2018 zu einer Strafe von über 4,7 Milliarden Dollar verurteilt worden, nachdem 22 Frauen das Unternehmen wegen Eierstockkrebs, angeblich ausgelöst durch das Babypuder, verklagt hatten. Die Strafzahlung wurde später zwar auf 2,12 Milliarden Dollar gesenkt, bislang versuchte J&J aber immer noch, dieses Urteil anzufechten. Das Unternehmen hatte in Gerichtsakten erklärt, dass es sich mit mehr als 19.000 anderen Fällen konfrontiert sieht, die vom Ausgang dieses Rechtsstreits betroffen sein könnten.

Die Nachrichtenagentur Reuters hatte 2018 gemeldet, dass J&J offenbar jahrzehntelang von der Existenz des gesundheitsschädlichen Stoffes in seinen Pudern gewusst habe. Der Konzern hatte Verbrauchern und Investoren immer wieder versichert, dass das Babypuder sicher und asbestfrei sei. Im vergangenen Mai kündigte J&J jedoch an, den Verkauf seines auf Talk basierenden Babypuders in Nordamerika – wegen gesunkener Nachfrage – einzustellen.

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