Ex-US-Präsident In Trumps Anwesen beschlagnahmte Dokumente waren „Top Secret“

Der Ex-Präsident bewahrte Top-Secret Dokumente in seiner privaten Residenz auf. Quelle: AP

Ein Richter hat nach der Razzia in Trumps Privatresidenz den Durchsuchungsbefehl veröffentlicht. Demzufolge stellte das FBI bei Trump als höchst geheim eingestufte Unterlagen sicher.

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Nach der beispiellosen Razzia im Anwesen von Ex-US-Präsident Donald Trump in Florida hat ein Bundesrichter die Geheimhaltung des Durchsuchungsbefehls am Freitag aufgehoben. Justizminister Merrick Garland hatte die Veröffentlichung des Durchsuchungsbefehls beantragt, Trumps Anwälte legten laut Justizministerium keinen Einspruch dagegen ein.

Gerichtsdokumenten zufolge stellte die Bundespolizei FBI in dem Anwesen als höchst geheim eingestufte Unterlagen sicher. Einem vom Gericht veröffentlichten Papier zufolge nahmen FBI-Beamte elf Sätze geheimer Unterlagen mit, darunter einige, die als „top secret“ gekennzeichnet waren. Nähere Einzelheiten gingen aus den Gerichtsdokumenten nicht hervor.

Trump hatte am Freitag erklärt, die beschlagnahmten Dokumente hätten alle nicht mehr der Geheimhaltung unterlegen. Hätte das Justizministerium danach gefragt, hätte er sie ausgehändigt.

FBI-Agenten durchsuchten Trumps Anwesen Mar-a-Lago in Palm Beach im Staat Florida am Montag im Rahmen einer andauernden Untersuchung zu einem potenziell unsachgemäßen Umgang mit vertraulichem Material aus dessen Zeit im Weißen Haus.

Nach dem US-Bundesgesetz ist die Mitnahme und Aufbewahrung geheimer Dokumente an nicht zuvor genehmigten Orten verboten. Bei Verstößen können bis zu fünf Jahre Haft drohen. Als Vergehen wird auch ein unsachgemäßer Umgang mit vertraulichen Akten eingestuft. Am Freitag erklärte Trump, die beschlagnahmten Dokumente hätten alle nicht mehr der Geheimhaltung unterlegen. Trump hatte zuvor bereits mindestens einige der Dokumente erhalten, die die Regierung freigeben lassen wollte, er und seine Anwälte weigerten sich aber, sie selbst zu veröffentlichen.

Inhalt der Akten nicht öffentlich bekannt

Erst zu Jahresbeginn hatte das für die Aufbewahrung präsidialer Korrespondenz zuständige Nationalarchiv 15 Kisten mit teils als geheim eingestuften Dokumenten zurückholen lassen, die von Washington in Trumps Privatresidenz gebracht worden waren. Dann schaltete die Verwaltungsstelle das Justizministerium ein.

Dass das Ministerium die Freigabe des Durchsuchungsbefehls beantragte, gilt als bemerkenswert, da solche Dokumente eigentlich während laufender Ermittlungen unter Verschluss bleiben. Doch scheint das Ministerium erkannt zu haben, dass sein Schweigen seit der Durchsuchungsaktion dem früheren Präsidenten und seinen Anhängern Raum für heftige Angriffe bot. Öffentlich wurden verbreitet Forderungen laut, Details über die Hintergründe der FBI-Aktion zu nennen. Das öffentliche Interesse spreche deutlich für eine Freigabe, begründete das Justizministerium seinen Antrag schließlich.

Weder Trump noch das FBI haben offengelegt, welche Akten die Agenten am Montag zutage gefördert haben könnten oder nach was genau sie suchten.

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Seit der Dursuchungsaktion häufen sich Gewaltandrohungen gegen die Bundespolizei und das Justizministerium. Trump-Anhänger verlangten die Freigabe des Durchsuchungsbefehls – in der Hoffnung, dass dann ein angeblich unfairer Umgang mit ihrem Idol ans Licht komme. Einige Republikaner forderten gar, dem FBI die Mittel zu entziehen. Garland verurteilte die aggressive Rhetorik.

Erst am Donnerstag versuchte ein Bewaffneter, in eine FBI-Außenstelle in Cincinnati einzudringen. Als sich ihm Beamte entgegenstellten, flüchtete er und lieferte sich später ein Feuergefecht mit der Polizei, bei dem er getötet wurde.

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