Rechtsstaatlichkeit EU-Kommission beschließt Grundwerte-Check für alle Mitgliedstaaten

Die EU-Kommission will die Rechtsstaatlichkeit der Mitgliedstaaten überprüfen. Einmal im Jahr will sie die Lage der Länder begutachten.

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Mit dem neuen Verfahren reagiert die EU-Kommission offensichtlich auch auf Vorwürfe von Ländern wie Polen und Ungarn. Quelle: dpa

Brüssel Deutschland wird sich künftig regelmäßig Überprüfungen der Rechtsstaatlichkeit unterziehen müssen. Die für die Einhaltung von europäischen Standards zuständige EU-Kommission kündigte am Mittwoch an, ab sofort einmal im Jahr die Lage in allen Mitgliedstaaten zu begutachten. Das neue System werde die „Früherkennung sich abzeichnender Rechtsstaatlichkeitsprobleme erleichtern“, teilte die Behörde am Mittwoch in Brüssel mit. Über möglicherweise notwendige Konsequenzen solle dann mit dem Europaparlament und dem Rat der Mitgliedstaaten geredet werden.

Mit dem neuen Verfahren reagiert die EU-Kommission offensichtlich auch auf Vorwürfe von Ländern wie Polen und Ungarn. Diese hatten sich in der Vergangenheit wiederholt darüber beklagt, einseitig im Fokus der Brüsseler Behörde zu stehen.

Gegen beide Staaten wurden wegen mutmaßlicher Verletzungen der EU-Grundwerte bereits Klagen vor dem EuGH eingereicht und Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge eingeleitet. Letztere sollen die Regierungen in Warschau und Budapest unter der Androhung eines Stimmrechteentzugs dazu bewegen, umstrittene Entscheidungen zurückzunehmen.

„Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich erneut bekräftigt, dass die Rechtsstaatlichkeit für das Funktionieren der EU von entscheidender Bedeutung ist“, kommentierte EU-Vizekommissionspräsident Frans Timmermans am Mittwoch. Die Kommission werde deswegen weiter gegen Angriffe gegen die Rechtsstaatlichkeit kämpfen.

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