Türkei Erdogan will Ausnahmezustand nach Wahlen nicht verlängern

Seit fast zwei Jahren gilt in der Türkei der Ausnahmezustand, ursprünglich wollte Erdogan diesen auch aufrecht erhalten. Jetzt hat er umgedacht.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
„So Gott will, werden wir in der neuen Periode den für die Terrorbekämpfung notwendigen Ausnahmezustand aufheben, wenn die Frist vorbei ist.“ Quelle: dpa

Istanbul Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan will den seit fast zwei Jahren geltenden Ausnahmezustand eigenen Angaben zufolge nach den bevorstehenden Wahlen nicht verlängern. „So Gott will, werden wir in der neuen Periode den für die Terrorbekämpfung notwendigen Ausnahmezustand aufheben, wenn die Frist vorbei ist“, sagte Erdogan am Montag bei einer Wahlkampfveranstaltung in der Schwarzmeerstadt Samsun.

Der Ausnahmezustand liefe nach derzeitigem Stand am 19. Juli um 01:00 Uhr nachts aus. In der Türkei werden am kommenden Sonntag der Präsident und ein neues Parlament gewählt.

Die Opposition fordert seit langem die Aufhebung des Ausnahmezustands, unter dem Grundrechte eingeschränkt sind. Erdogan warnte am Montag, die umstrittene Maßnahme könne bei Terrorgefahr jederzeit wieder ausgerufen werden. „Wenn auch nur das geringste hinsichtlich des Terrors passiert, können wir ihn wieder einführen.“ Zuletzt war die nach dem Putschversuch vom Juli 2016 von Erdogan verhängte Maßnahme am 19. April verlängert worden.

Erdogan hatte bereits vergangene Woche angekündigt, den Ausnahmezustand aufzuheben, sollte er die bevorstehende Präsidentschaftswahl gewinnen. Im April hatte er noch angedeutet, der Ausnahmezustand könnte nach den Wahlen weiter verlängert werden.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hatte gefordert, wegen der geltenden Maßnahme die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am Sonntag zu verschieben. Die Wahlbeobachter der OSZE haben in ihrem am Freitag veröffentlichten Zwischenbericht kritisiert, der Ausnahmezustand habe in mehreren Provinzen zu Einschränkungen bei der Versammlungs- und Redefreiheit geführt.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%