AfD-Politiker als Vorsitzender Historischer Showdown im Haushaltsausschuss

An diesem Mittwoch konstituieren sich die Fachausschüsse des Bundestages. Gegen drei AfD-Politiker gibt es massive Vorbehalte. Damit könnte ein Fall eintreten, den es so noch nicht gab in der Parlamentsgeschichte.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
AfD: Historischer Showdown im Haushaltsausschuss Quelle: picture alliance / Michael Kappe

Berlin Das Prozedere ist gut geübte Praxis. Nachdem sich der Bundestag kürzlich auf die Einsetzung von 23 ständigen Ausschüssen verständigte, konstituieren sich heute Vormittag die Gremien. Ein Routinevorgang – normalerweise. Doch seit dem Einzug der AfD ins Parlament ist vieles anders als sonst. Etwa die Entscheidung über die Ausschussvorsitzenden.

Nach dem bisher üblichen Verfahren steht der AfD als größter Oppositionsfraktion der Vorsitz im wichtigen Haushaltsausschuss zu - vorausgesetzt, es kommt zu einer Neuauflage der Großen Koalition. CDU und CSU haben bereits deutlich gemacht, die bisherige parlamentarische Praxis nicht wegen der AfD ändern zu wollen. Andere Fraktionen stehen zwar auch zudem Verfahren, haben aber teils massive Vorbehalten gegen den Kandidaten der AfD, Peter Boehringer.

Die Linke akzeptiere zwar, dass der AfD drei Ausschussvorsitze zustehen, sagte die Linken-Haushälterin Gesine Loetzsch dem Handelsblatt. „Allerdings halten wir den Kandidaten nicht für geeignet“, fügte sie mit Blick auf Boehringer hinzu. Als Grund nannte Loetzsch frühere Aussagen des AfD-Politikers. „Er hat sich in Blogbeiträgen und E-Mails frauenfeindlich und islamfeindlich geäußert, vor einer Umvolkung gewarnt.“ Das stehe im Widerspruch zur Tätigkeit des Haushaltsausschuss-Vorsitzenden, der nicht nur die Sitzungen zu leiten, sondern auch den Ausschuss öffentlich im In- und Ausland zu repräsentieren habe.

Mit der Ablehnung der Linken steht der Haushaltsausschuss erstmals in der Geschichte des Bundestags vor der Wahl seines Vorsitzenden. Normalerweise werden die Vorsitzenden der Bundestagsausschüsse nicht gewählt, sondern nur „bestimmt“. Sollte allerdings ein Vertreter der anderen Fraktionen nach Eröffnung der Sitzung durch den Bundestagspräsidenten oder einen seiner Stellvertreter Widerspruch gegen einen Kandidaten einlegen, müsste es stattdessen zu einer Wahl des Vorsitzenden kommen. Um als Vorsitzender gewählt zu werden, sind mehr Ja- als Nein-Stimmen notwendig.

Die Grünen wollten sich zunächst nicht festlegen, sondern eine Erklärung von Boehringer zu den Vorwürfen gegen ihn einfordern. „Wir akzeptieren, dass die AfD-Fraktion wie andere Fraktion auch das Recht hat Ausschussvorsitze zu besetzen und den Haushaltsausschussvorsitz im Zugriffsverfahren gezogen hat“, sagte der Grünen-Haushälter Sven-Christian Kindler dem Handelsblatt. Gleichzeitig gebe es aber Bedenken gegen Boehringer bezüglich seiner Qualifikation als Ausschussvorsitzender.

„Er hat öffentlich die Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland und seine Vertreter diffamiert, Ressentiments gegenüber Muslimen und geflüchteten Menschen verbreitet und Verschwörungstheorien in die Welt gesetzt“, sagte Kindler und fügte hinzu: „Wir werden diese Bedenken in der Ausschusssitzung in der Sache deutlich zur Sprache bringen, dazu eine Erklärung von Herrn Boehringer einfordern und dann das weitere Vorgehen beraten.“

Boehringer selbst wehrt sich, spricht von „teilweise verfälschten“ Zitaten und betont seine fachliche Expertise. Der 48-Jährige ist Absolvent der European Business School, arbeitete zeitweise als Finanzberater und schrieb in „Finanzbriefen“ zu makroökonomischen Themen. Der zweifache Familienvater scheint aber auch eine andere Seite zu haben. Eine, bei der er sich zu polarisierenden Themen in typischer AfD-Hardlinermanier zu Wort meldet, womit die Partei schon lange ihre Wählerschaft begeistert.

So soll er die Kanzlerin wegen ihrer Flüchtlingspolitik als „Merkelnutte“ beschimpft, das deutsche Gerichtswesen „Justizhuren“ und das Bundesverfassungsgericht „oberstes Systemgericht“ genannt haben. Der NDR und der WDR berichteten zudem nach Bekanntgabe der Personalie, Boehringer habe in zahlreichen E-Mails Islamhetze betrieben. Er habe Verschwörungstheorien verbreitet und fremdenfeindliche Ressentiments geschürt.


Anwaltverein: AfD-Brandner sollte Rechtsausschuss nicht leiten

Ähnliche Vorwürfe stehen auch gegen andere AfD-Abgeordnete im Raum. Neben Boehringer hat die AfD-Fraktion noch zwei weitere Abgeordnete als Ausschussvorsitzende nominiert. Sebastian Münzenmaier aus Rheinland-Pfalz soll Vorsitzender des Tourismus-Ausschusses werden. Und der Rechtsanwalt Stephan Brandner aus Thüringen wurde zum Vorsitzenden für den Rechtsausschuss auserkoren.

Brandner ist bekannt für Pöbeleien. Bevor er in den Bundestag gewählt wurde, saß er im Thüringer Landtag. Dort bekam er binnen drei Jahren 32 Ordnungsrufe. Zwei Mal wurde das ehemalige CDU-Mitglied aus Parlamentssitzungen ausgeschlossen, etwa im Mai 2016. Zuvor hatte der Rechtsanwalt die Grünen unter anderem als „Koksnasen“ und „Kinderschänder“ beschimpft. Bei einer Wahlkampfveranstaltung hatte Brandner zudem gesagt, eine typische syrische Familie bestehe für ihn aus „Vater, Mutter und zwei Ziegen“. Über Merkel sagte der Vertraute des Thüringer AfD-Fraktionschefs Björn Höcke: „Anklagen. Einknasten. So.“

Brandner versprach, als Ausschussvorsitzender professionell agieren zu wollen. Wie er sich das konkret vorstellt, sagte er nicht. Nur soviel: Mit Übernahme des neuen Postens wolle er nicht zum „politischen Eunuchen“ werden.

Dennoch wollen die Bundestagsfraktionen offenbar keinen Widerspruch gegen den Justiziar der AfD-Fraktion einlegen. Grünen-Rechtsexperte Konstantin von Notz sagte der „Bild“-Zeitung: „Ich werde das akzeptieren, aber mich nie damit abfinden, wenn Rechtsstaatsverächter solche Positionen besetzen.“ Die Rechtsexpertin der Union, Elisabeth Winkelmeier-Becker, sagte: „Dass die Wähler der AfD demokratische Verantwortung übertragen haben, respektieren wir selbstverständlich. Mit dem konkreten Vorschlag tun wir uns allerdings schon schwer.“

Der Deutsche Anwaltverein und der Deutsche Juristinnenbund rieten dem Rechtsausschuss hingegen, Brandner durchfallen zu lassen. Die beiden Verbände erklärten am Dienstag, es sei „unangemessen, wenn Personen zum Vorsitzenden des Rechtsausschusses bestimmt werden, die durch unparlamentarisches Verhalten aufgefallen sind“. Brandners Verhalten im Thüringer Landtag habe dort zu zahlreichen Ordnungsrufen und sogar zum Ausschluss von Sitzungen geführt. „Zum fortlaufenden Verhalten des Abgeordneten Brandner gehört es offenbar, den politischen Gegner persönlich zu beleidigen und zu diffamieren“, hieß es in der Erklärung weiter.

Auch gegen Münzenmaier gibt es Vorbehalte. „Wie werden, wenn Herr Münzenmaier tatsächlich den Vorsitz im Tourismusausschuss übernimmt, mit all unserer Kraft gegensteuern, damit der Geist der AfD nicht in die Branche hineinwirkt“, sagte der Vizechef der Gewerkschaft Nahrung-Genuss- Gaststätten (NGG), Guido Zeitler, kürzlich. „Das sind wir allein unseren zahlreichen Kolleginnen und Kollegen wie Unternehmen aus allen Ländern der Welt schuldig.“

Zeitler betonte, dass die Tourismusbranche einschließlich des Gastgewerbes „weltoffen, gastfreundlich und vielfältig“ sei. Kaum eine andere Branche in der Bundesrepublik sei internationaler und multikultureller. „Die Politik und die Aussagen der AfD stehen hierzu oft im krassen Gegensatz“, kritisierte der Gewerkschaftsvize.

Tatsächlich ist der der frühere Fraktionsgeschäftsführer der AfD im Mainzer Landtag für Weltoffenheit nicht bekannt. Im Wahlkampf machte Münzenmaier Aussagen wie: „Wir müssen die Willkommenskultur durch eine Verabschiedungskultur ersetzen.“ Auch sonst bietet der Politiker Angriffsflächen. Bevor Münzenmaier in die AfD eintrat, war er Mitglied bei der islamfeindlichen Partei „Die Freiheit“, die vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet wurde. Der AfD-Politiker war zudem im Herbst 2017 vom Amtsgericht Mainz wegen Beteiligung an einem Überfall auf Fußballfans zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, wogegen er allerdings Berufung einlegte.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%