Asylrecht Flüchtlingsorganisation Pro Asyl warnt vor kategorischen Rückweisung von Flüchtlingen

Ist ein anderes EU-Land für das Asylverfahren zuständig, will Bayern Flüchtlinge an der Grenze abweisen. Nun warnt Pro-Asyl: so einfach ist das nicht.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl hat rechtliche Bedenken, Flüchtlinge einfach an der Grenze abzuweisen. Quelle: dpa

Quedlinburg Die von Bayern angedachte Zurückweisung von Migranten an der Grenze wäre nach Einschätzung von Pro Asyl rechtlich fragwürdig. Die Flüchtlingsorganisation weist darauf hin, dass nicht in jedem Fall jener EU-Staat für ein Asylverfahren zuständig ist, in dem ein Migrant zuerst europäischen Boden betreten hat.

Nach dem sogenannten Dublin-Verfahren gehe etwa die „Herstellung der Familieneinheit“ vor, sagte Geschäftsführer Günter Burkhardt der Deutschen Presse-Agentur. „Minderjährige dürfen gar nicht wie Flipperkugeln in der EU hin und her katapultiert werden.“ Europa als Rechts- und Wertegemeinschaft drohe zu zerfallen.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sieht Zurückweisungen an der Grenze als letzte Konsequenz, falls andere Bundesländer bei den von Bayern befürworteten Ankerzentren nicht mitziehen. In diesen von Innenminister Horst Seehofer (CSU) propagierten Zentren soll das komplette Asylverfahren abgewickelt werden. Außer Bayern sehen viele Länder die Pläne skeptisch.

„Das europäische Rechtssystem ist klar“, sagte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im sachsen-anhaltischen Quedlinburg, wo zurzeit die Innenminister der Länder tagen. „Das Asylverfahren ist dort durchzuführen, wo jemand das erste Mal in Europa ankommt.“

Wer schon von einem anderen EU-Land erfasst sei, solle besser gleich dorthin zurückgeschickt werden anstatt eine längere Prüfung in Deutschland zu beginnen. „Das produziert nur unendlich viel Bürokratie und hilft dem Betreffenden ja auch nicht weiter“, sagte Herrmann.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%