Brückenteilzeit Möglichkeit zur befristeten Teilzeit kommt Anfang 2019

Aus der Teilzeit zurück in die Vollzeit: Millionen Arbeitnehmer erhalten dank eines neuen Gesetzes ab dem kommenden Jahr das Recht auf zeitlich befristete Teilzeit.

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Trotz Widerstand aus der Union konnte im Bundestag ein Rückkehrrecht in die Vollzeit durchgesetzt werden. Quelle: dpa

Berlin Millionen Arbeitnehmer in Deutschland bekommen ab Anfang kommenden Jahres ein Recht auf zeitlich befristete Teilzeit. Der Bundesrat ließ dazu am Freitag in Berlin ein Gesetz der Bundesregierung zur Einführung solch einer Brückenteilzeit passieren. Die vereinbarte Arbeitszeit kann für ein bis fünf Jahre verringert werden. Dann müssen die Arbeitgeber die Rückkehr in Vollzeit ermöglichen.

Die befristete Teilzeit mit anschließender Brücke in Vollzeit gilt in Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten, wenn der Mitarbeiter mindestens ein halbes Jahr in dem Betrieb ist. Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten müssen nur einem von 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.

Während der Brückenteilzeit gibt es keinen Anspruch, die Arbeitszeit noch einmal zu verlängern oder zu verkürzen. Bisher gibt es ein Rückkehrrecht in eine volle Stelle bei Elternzeit, Pflegezeit oder Familienpflegezeit. Bei Arbeitnehmern, die bereits in Teilzeit sind und mehr arbeiten wollen, soll der Arbeitgeber darlegen und gegebenenfalls beweisen müssen, wenn kein passender Arbeitsplatz frei ist.

Der Arbeitgeber soll den Wunsch nach einer Änderung der Arbeitszeit mit dem Betroffenen erörtern müssen. Dieser soll den Betriebsrat hinzuziehen können.

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