Der Austausch von ausländischen Kontodaten tritt in eine neue Phase. Der Bund habe „99,8 Prozent“ aller Daten von Steuerpflichtigen aus dem ersten Erfassungsjahr 2014 an die zuständigen Landesfinanzbehörden weitergeleitet, erklärte das Bundesfinanzministerium der WirtschaftsWoche. Damit sei „sichergestellt, dass Informationen nicht aufgrund der sogenannten Festsetzungsverjährung unbrauchbar werden“. Konkret geht es um 1,22 Millionen Kontrollmitteilungen aus anderen EU-Staaten mit gemeldeten Einkommen von acht Milliarden Euro und 42 Milliarden Euro Vermögen. Hinzu kommen Kontodaten aus den USA. Bis vor Kurzem konnte der Bund wegen Softwareproblemen die Daten noch nicht an die Länder weiterleiten, die prüfen sollen, ob die Steuerpflichtigen ihre ausländischen Einkünfte auch korrekt gegenüber dem Fiskus angegeben haben. Ansonsten drohen Steuerstrafverfahren und hohe Nachzahlungen.
Bundesfinanzministerium: Keine Verjährung Fiskus beginnt mit Prüfung ausländischer Kontodaten
Der Bund hat den größten Teil der Daten Steuerpflichtiger mit ausländischen Konten für 2014 an die Länder weitergeleitet. Dadurch soll die Verjährung verhindert werden. Zuvor hatte es Softwareprobleme gegeben.
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