Bundeskanzlerin Angela Merkel fordert mehr Wohnungsbau in Deutschland

Die Bundesregierung will in den nächsten drei Jahren fünf Milliarden Euro investieren und 1,5 Millionen neue Wohnungen in Deutschland bauen.

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Für den kommenden Freitag haben die Kanzlerin und Bauminister Horst Seehofer (CSU) zu einem Wohnungsgipfel geladen. Quelle: AP

Berlin Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat das Ziel der Bundesregierung bekräftigt, in den nächsten drei Jahren für den Bau von 1,5 Millionen neuen Wohnungen zu sorgen. „Wir brauchen in Deutschland dringend mehr Wohnungen“, sagte Merkel am Samstag in ihrer neuen Videobotschaft. Der Bund werde bis 2021 fünf Milliarden Euro in den sozialen Wohnungsbau investieren und „damit einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass bezahlbarer Wohnraum für untere Einkommen zur Verfügung gestellt wird“.

Für den kommenden Freitag haben Merkel und Bauminister Horst Seehofer (CSU) zu einem „Wohngipfel“ ins Kanzleramt geladen. Erwartet werden neben Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen auch die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, der Mieterbund, die Gewerkschaften und die Bauwirtschaft.

Nach Einschätzung von Immobilienverbänden müssten in Deutschland pro Jahr 350.000 bis 400.000 neue Wohnungen entstehen, um den Bedarf zu decken, davon nach Einschätzung des Mieterbunds rund 80.000 Sozialwohnungen.

Bei dem Spitzentreffen am 21. September soll laut Merkel auch darüber geredet werden, wie mehr Bauland zur Verfügung gestellt und Verfahren verkürzt werden können. Der Bund werde selber von seinem Bundeseigentum leichter Bauland zur Verfügung stellen, sagte die Kanzlerin. Ziel ist auch ein besserer Mieterschutz.

„Wir wollen die Rechte der Mieter stärken, ohne die Vermieter unverhältnismäßig zu belasten“, sagte Merkel. Strebe der Vermieter etwa bei der Mietpreisbremse eine Ausnahme an, müsse dies in Zukunft schriftlich begründet werden, damit der Mieter die Gründe nachvollziehen könne. Auch bei der Modernisierungsumlage soll angesetzt werden, künftig sollen nur noch acht Prozent der Kosten auf die Miete umgelegt werden dürfen.

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