Bundestags-Gutachten Syrien-Einsatz der Bundeswehr wäre rechtswidrig

Ein neues Gutachten zeigt: Eine Beteiligung der Bundeswehr an „Vergeltungsschlägen“ gegen Präsident Assad würde gegen das Völkerrecht verstoßen.

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Syrien-Einsatz der Bundeswehr wäre rechtswidrig Quelle: AP

Berlin Eine Beteiligung der Bundeswehr an einem militärischen Vergeltungsschlag für einen möglichen Giftgasangriff in Syrien würde nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags gegen das Völkerrecht und das Grundgesetz verstoßen. „Im Ergebnis wäre eine etwaige Beteiligung der Bundeswehr an einer Repressalie der Alliierten in Syrien in Form von „Vergeltungsschlägen“ gegen Giftgas-Fazilitäten völkerrechts- und verfassungswidrig“, heißt es in der am Montag vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte erstellten zehnseitigen Expertise, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Am Montag war bekannt geworden, dass im Verteidigungsministerium eine deutsche Beteiligung an einem solchen Vergeltungsschlag geprüft wird. Im April hatte sich Deutschland nach einem Giftgasangriff in Syrien nicht an den Bombardements der USA, Großbritanniens und Frankreichs auf Stellungen der Regierungstruppen von Präsident Baschar al-Assad beteiligt. Schon damals hatte der wissenschaftliche Dienst des Bundestags den Einsatz als völkerrechtswidrig eingestuft. Die Einschätzung, dass ein solches Vorgehen auch gegen das Grundgesetz verstoßen würde, ist dagegen neu.

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