Bundesverfassungsgericht Streikverbot für Beamte auf dem Prüfstand

Bundesverfassungsgericht Quelle: dpa

Der bisherige Grundsatz, dass nicht gestreikt wird, muss sich der Überprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht stellen. Mehrere Lehrer sind nach Karlsruhe gezogen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Das Bundesverfassungsgericht stellt das Streikverbot für Beamte auf den Prüfstand. Der Zweite Senat befasste sich am Mittwoch mit vier Verfassungsbeschwerden von Lehrern, die an Protestveranstaltungen und Warnstreiks teilgenommen hatten und dafür bestraft worden waren. Ein Urteil wird in mehreren Monaten erwartet.

Die von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützten Beschwerdeführer argumentierten mit internationalem Recht, der Europäischen Menschenrechtskonvention und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) führte dagegen das besondere Treue- und Versorgungsverhältnis zwischen Beamten und Staat an.

„Das Streikverbot sichert die Funktionsfähigkeit der Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger“, sagte er. Beamte seien unkündbar und dem Gemeinwohl verpflichtet, sie bekämen eine gute Versorgung. „Im Gegenzug dürfen sie nicht streiken.“ Rosinenpickerei sei nicht möglich. Das Streikverbot sei unerlässlich für einen modernen Staat. „Ich kämpfe dafür, dass es dabei bleibt.“ De Maizière erinnerte an die Flüchtlingskrise. In solchen Situationen müsse sich der Staat auf seine Beamten verlassen und sie auch versetzen können.

Die Verfechter eines Streikrechts wollen zwischen hoheitlich tätigen Beamten wie Polizisten und anderen Beamten, darunter Lehrern, unterscheiden, wie es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vorgibt. „Wir wollen nicht die Abschaffung des Beamtentums, wir wollen das Streikrecht für nicht hoheitlich tätige Beamte“, sagte Henriette Schwarz für den DGB.

Ist ein Streikverbot für alle Beamte zeitgemäß und rechtens?

Der Rechtswissenschaftler Matthias Pechstein hielt dagegen, ein Streikrecht für Lehrer würde das gesamte System des Beamtentums infrage stellen. Wenn Beamte gegen den Gesetzgeber streiken könnten, gebe es keine Rechtfertigung mehr für ihre staatliche Alimentation. Nach Überzeugung von Jens M. Schubert von Verdi hat die Pflicht der Beamten zur vollen Hingabe aber auch Grenzen.

Die schleswig-holsteinische Bildungsministerin Karin Prien (CDU) argumentierte gegen ein Streikrecht für Lehrer. Sie verwies auf die Folgen eines Streiks etwa während der Abiturprüfungen. Das würde allen Bemühungen um ein bundeseinheitliches Abitur zuwiderlaufen.

Auch von Lehrerverbänden, etwa dem Philologenverband, kam Unterstützung für das Streikverbot. „Für die bei uns organisierten Lehrkräfte ist klar, dass sie ihren Teil für die Erfüllung der Schulpflicht als Beamte leisten. Das schließt ein gleichzeitiges Streikrecht aus“, teilte die Bundesvorsitzende des Philologenverbandes, Susanne Lin-Klitzing, mit.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, unterstrich zu Beginn der Verhandlung die große Breitenwirkung des Verfahrens. Die Auswirkungen auf das Berufsbeamtentum seien nicht zu unterschätzen. Nach Voßkuhles Angaben unterrichten gut 800 000 Lehrer in Deutschland, etwa drei Viertel davon im Beamtenverhältnis. Daneben seien rund eine Million weitere Beamte in Deutschland tätig.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%