Rainer Kirchdörfer ist Vorstand der Stiftung Familienunternehmen.
Wieder einmal sollen es Steuererhöhungen richten. In den nächsten Tagen beschließen SPD und Grüne ihre Programmentwürfe für die Bundestagswahl. Geht es nach ihnen, soll ein regelrechtes Feuerwerk an Steueranhebungen gezündet werden: Höhere Einkommensteuern für Spitzenverdiener und Personenunternehmen, die Wiedereinführung der Vermögensteuer und Anhebungen der Erbschaftsteuer für Betriebsvermögen. So steht es etwa im Entwurf des SPD-Wahlprogramms. Ähnliche Forderungen kommen von den Grünen. Begründet wird das mit einem Verweis auf die starken Schultern. Doch politische Forderungen müssen sich an der Wirklichkeit messen lassen.
Realität ist: Starke Schultern tragen heute schon einen Großteil der Lasten. Die oberen zehn Prozent der Einkommensteuerpflichtigen zahlen 55 Prozent des gesamten Einkommensteueraufkommens. Das sind die Daten aus der amtlichen Steuerstatistik. Weder Spitzensportler, Bestsellerautoren noch Familienunternehmer erwarten Lob dafür, dass sie hohe Steuern entrichten. Doch warum wird deren Beitrag bei uns ständig kleingeredet?
In der öffentlichen Wahrnehmung wird nicht selten das Zerrbild vom reichen Unternehmer genährt, der sich einer fairen Besteuerung entzieht. Die Zahlen zeigen etwas völlig anderes: Der Steuerbeitrag, den unsere Unternehmen entrichten, steigt absolut und relativ. Zwischen 1998 und 2017 erhöhte sich der Anteil der Unternehmenssteuern am Gesamtsteueraufkommen von 16 auf 23 Prozent. Besonders stark sind Familienunternehmen belastet. Ihre Steuerlast liegt auch deutlich über der von börsennotierten Konzernen im Streubesitz.
Wenn trotzdem immer wieder über neue Belastungen für einzelne Gruppen gesprochen wird, wird übersehen, dass es solche „Sonderopfer“ schon gibt: Der Solidaritätszuschlag ist für 90 Prozent der Steuerzahler ganz und für sechs Prozent teilweise abgeschafft worden. Doch Unternehmen und Gutverdiener zahlen den „Soli“ weiter. Sie steuern mit rund zehn Milliarden Euro pro Jahr die Hälfte des früheren Soli-Aufkommens bei. Das entspricht ungefähr den Einnahmen aus der Kfz-Steuer. Beispiele gibt es viele: Etwa den Tarifsprung am oberen Ende der Einkommensteuer, der als Reichensteuer bekannt ist. All das zeigt, was starke Schultern tatsächlich leisten.
Familienunternehmen sind auf wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen angewiesen. Sie konkurrieren mit ausländischen Unternehmen, die oft bessere Konditionen vorfinden. Dennoch sind sie mit ihrem Heimatmarkt fest verbunden und wollen, dass das so bleibt. Mit einer Spitzenbelastung von 47,5 Prozent ist Deutschland für Familienunternehmen längst ein Höchststeuerland. Der Länderindex Familienunternehmen der Stiftung Familienunternehmen belegt, dass Deutschland im Steuerwettbewerb auf den vorletzten Platz der Industrieländer abgerutscht ist. Wir sollten aufholen, nicht zurückfallen.
Es geht in den nächsten Monaten um die wirtschaftspolitische Aufstellung für die nächsten Jahre. Aus Sicht der Familienunternehmen sollte die Wiederherstellung der Wachstumskräfte an erster Stelle stehen: Wir werden die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie nur meistern, wenn die Wirtschaft schnell wieder anspringt. Die deutsche Politik ist gut beraten, alles daran zu setzen, Investitionen zu fördern. Anreize für neue Investitionen und Arbeitsplätze entstehen nicht dadurch, dass der Staat die Steuerschraube immer weiter anzieht.
Das weiß auch die Politik, doch sie richtet sich nicht danach. Bei der Vermögensteuer hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz eine 180-Grad-Wende vollzogen. Vor seiner Berufung zum SPD-Kanzlerkandidaten sah Scholz die Vermögensteuer noch kritisch. Er gab vor vier Jahren zu bedenken, dass das Bundesverfassungsgericht die Grundlagen für die Besteuerung 1995 infrage gestellt hat. Dies führte bekanntlich dazu, dass die Vermögensteuer seither nicht erhoben wird. „Niemand hatte seither eine Idee, wie eine verfassungskonforme und praktisch durchführbare Lösung aussehen könnte“, sagte Scholz damals. Und weiter: „Solange das der Fall ist, macht es schon deshalb keinen Sinn, immer wieder viel Zeit auf dieses Thema zu verwenden.“ Scholz hat Recht.
Höhere Substanzsteuern – etwa die Einführung der Vermögensteuer oder höhere Erbschaftsteuern – sind einschneidend. Es kommt hier zu einer Mehrfachbelastung desselben Einkommens, zum Beispiel mit Abgeltungsteuer, Vermögensteuer und Erbschaftsteuer. Was dies bedeutet, zeigt ein Beispiel: Ein Vermögensteuersatz von einem Prozent pro Jahr könnte bei normalen Renditen zu einer Verdoppelung der aktuellen Steuerlast führen.
Die Wiedereinführung von Vermögensteuern ist gerade in Zeiten des billigen Geldes und einer Rekordverschuldung das falsche Signal. Denn diese Steuer begünstigt jene, die sich dem Gegenwartskonsum verschreiben. Ersparnisse sind Konsumverzicht in der Gegenwart und in die Zukunft verschobener Konsum. Wer heute Konsumverzicht übt und spart, soll oberhalb der Freibeträge belastet werden. Dies wäre ein Angriff auf den Erfolgsfaktor der Familienunternehmen und auf die Gerechtigkeit der Besteuerung. Familienunternehmen zeichnen sich dadurch aus, dass sie langfristig agieren, Kapital im Unternehmen belassen und Rücklagen für Krisenzeiten bilden. Diese Vorteile, die unsere Unternehmenslandschaft prägen, scheinen in manchen Parteien plötzlich unerwünscht zu sein.
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